Hausverwaltung nicht auffindbar

  • Hallo,
    Wir wohnen seit 4 Jahren in einem Haus mit 12 Mietparteien. Die Miete ging immer an eine Hausverwaltung. Via Einzugsermächtigung.
    Im Januar wurde keine Miete eingezogen. Darauf hin habe ich dort angerufen. Man sagte mir es wäre ein Problem aufgetreten und bei 900 anderen Mietern ( Die von dieser Verwaltung betreut werden) wäre das auch der Fall und man versucht den Fehler zu beheben.Bis heute, es sind nun 3 Monate.Wurde keine Miete eingezogen. Die Hausverwaltung ist nicht mehr erreichbar. Die Telefonnummer ist nicht mehr vergeben. Heute war ich vor Ort. Alle Räume sind leer . Das Firmenschild weg.Die Hausbesitzerin wohnt irgendwo in England.Da weiss ich nicht wie ich sie erreichen kann.
    Also um die Miete mach ich mir gar nicht so viel Gedanken. Das Geld hab ich zu Seite gelegt. Aber die Nebenkosten werden ja auch nicht mehr bezahlt. Irgendwann wird dann wohl das Wasser abgestellt :confused::confused:
    Weiss wer irgendeinen Rat?

    LG Vossi

  • Sie sind weiterhin an den Mietvertrag gebunden; heißt: Sie müssen die Miete weiterhin pünktlich zahlen.
    Da das Konto gesperrt ist, genügt es nicht die Miete "treuhänderisch" selbst zu verwalten, sondern Sie müssen unter Zuhilfenahme eines Anwaltes ein "Anderkonto" einrichten.
    Näheres erfahren Sie dort.

  • Grober Unfug, aber nicht ganz falsch.
    Anwälte braucht man dafür nicht, zumal ein Anwalt gar kein Anderkonto führen darf. Das dürfen nur Notare.
    Jetzt noch mal zum Vertrag ist das Sepa Ls Mandat teil des Vertrages? Also steht im MV der Vm zieht ein? Dann ist mit Erteilung des Mandats der Pflicht genüge getan. Sollte hingegen gezahlt werden müssen, ist das ein Klassiker für Hinterlegung beim Amtsgericht, weil nicht bekannt ist, wer die Miete haben will. (Aber nur dann)

  • Ja das Sepa Lastschriftverfahren wurde erteilt. Also die Verwaltung hat die Miete immer eingezogen.

    Hallo,

    für euch mögliche Stellen um Auskünfte zu erhalten wäre z. B. das Grundbuchamt, dort bitte persönlich vorsprechen, die Sachlage darstellen, wenn ihr Glück habt wird euch der Eigentümer des Gebäudes genannt.

    Leider gehört ihr als Mieter nur mittelbar zu den auskunftsberechtigten Personen.

    Wenn ansonsten nichts mehr weiterhilft: mal beim Amtsgericht nachfragen, unter welchen Umständen Willenserklärungen durch Aushang dort 'öffentlich zugestellt' werden können.

    Gruß
    BHShuber

  • Dann ist mit Erteilung des Mandats der Pflicht genüge getan.

    Wie meinst Du das? Die Miete ist eine Bringschuld, so dass der Mieter die Zahlung definitiv leisten muss, SEPA-Mandat hin oder her.

    Meiner Meinung nach ist das Anderkonto hier die einzige Option.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie meinst Du das? Die Miete ist eine Bringschuld, so dass der Mieter die Zahlung definitiv leisten muss, SEPA-Mandat hin oder her.

    Meiner Meinung nach ist das Anderkonto hier die einzige Option.

    Hallo,

    bin da grad hin und her gerissen, denn wenn im Mietvertrag eine Vereinbarung über den Einzug des Mietzinses vereinbart ist, kann der Mieter nicht einfach hergehen und widerrufen, weil er die Mieter selber überweisen möchte, ist nur so ein Gedanke.

    Die Geschichte ist das kurioseste was ich seit langem gelesen habe, der Mieter tappt hier völlig im Dunklen, die Zwischenvermietende Verwaltung existiert nicht mehr, Eigentümer ist unbekannt und auch noch im Ausland, was´n Wahnsinn.

    Bald und das ist zu befürchten, gibt's kein Strom und Wasser mehr, evtl. kann man über die Versorger noch Info´s erhalten.

    Das mit dem Anderkonto halte ich auch für den rechtlich einwandfreien Weg, damit nicht im Nachhinein der Mieter hier der gelackmeierte ist.

    Gruß

    BHShuber

  • Zitat

    bin da grad hin und her gerissen, denn wenn im Mietvertrag eine Vereinbarung über den Einzug des Mietzinses vereinbart ist, kann der Mieter nicht einfach hergehen und widerrufen, weil er die Mieter selber überweisen möchte, ist nur so ein Gedanke

    OK, wenn dies tatsächlich schon vertraglich vereinbart wurde, dann ist ein Widerruf nicht möglich. Es kann ja aber sein, dass das SEPA-Mandat freiwillig erteilt wurde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Miete ging immer an eine Hausverwaltung. Via Einzugsermächtigung.


    Wenn nicht mehr eingezogen wird, würde ich an den Vermieter selbst zahlen.

  • Wenn nicht mehr eingezogen wird, würde ich an den Vermieter selbst zahlen.

    Hallo Berny, hahahahhahahahaa

    hast den ganzen Verlauf verfolgt? Den kennt keiner und ist auch nicht auffindbar in England.

    Gruß
    BHShuber:eek:

  • Den kennt keiner und ist auch nicht auffindbar in England.


    Jaa neee achso - ist wohl dort wegen Handel mit nichtexistierenden PKWs beschäftigt... oder inzwischen behind bars.:o

  • Jaa neee achso - ist wohl dort wegen Handel mit nichtexistierenden PKWs beschäftigt... oder inzwischen behind bars.:o

    Nein, ich denke der hat bereits den EU Austritt vollzogen :rolleyes:

  • Hallo,

    nachdenken, Strom für deine Wohnung ja, Strom für die Gebäudeversorgung, sprich Allgemeinstrom wohl eher nicht, das Treppenhaus wird bald unbeleuchtet sein.

    Gruß

    BHShuber

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