TV-Grundversorgung vs. Unitymedia-Neuinstallation

  • Doch die Möglichkeit besteht, denn wenn es es eine wie bereits erwähnte, uralte Verdrahtung ist und Du der letzte oder einer der letzten in der Verdrahtungskette bist. Vermutlich wird aufgrund dieser alten Verdrahtung , vermutlich Sternverdrahtung, Unitymedia Dich aber abgeklemmt haben. Ansonsten würdest Du nämlich alle Programme empfangen und da sind die seit diesem Jahr extrem hinterher, da ihnen aufgrund vieler Unstimmigkeiten Kunden durch fliegende Verteter und unseriöse Praktiken verloren gegangen sind. Weiter macht mich Deine Aussage “mit einem geeigneten Gerät“ stutzig!?!? ....noch ein Nachtrag: Du hast ein Röhren-TV und willst analog empfangen? Das wird in diesem Jahr bereits schrittweise von Unity abgeschaltet und verschwindet bald komplett!

  • Mir geht es nicht um den Empfang oder die Programme. Ich fernsehe wenn überhaupt online. Mir geht es hierbei ums Recht. Der Vermieter möchte im Rahmen einer Modernisierung die Kosten für den neuen Breitbandanschluss über die Nebenkosten abrechnen. Da ich aber nichts empfange, will ich auch nichts zahlen.

  • Ich glaube, dass Du diesen Ausdruck “Grundversorgung“ falsch verstehst. Der bedeutet meiner Meinung nach nämlich, dass der Vermieter die Möglichkeit bereitstellt, Kabel-TV zu empfangen. Kosten werden entweder direkt mit dem Anbieter oder eben über die Nebenkosten abgerechnet. Neben dem digitalen Signal wurden anfangs auch noch analoge Signale eingespeist, diese entfallen aber nun! Ich denke nicht, dass Dein Vermieter für Dich einen alten Sateliten in die Umlaufbahn schicken wird. Unter Punkt 4 findest Du etwas: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/allgemeine-mieterfragen/

  • Danke für den Link. Das ist mir soweit bekannt. Von mir aus fällt es in den Bereich Modernisierung, von mir aus zahle ich, aber eben nur wenn auch die Leistung erbracht wird. Zur Grundversorgung, der Vermieter stellt ja nichts bereit, sonst würde ich doch was empfangen.

    2 Mal editiert, zuletzt von User (23. September 2016 um 11:16)

  • Welche Leistung? Mir erscheint es, dass Du immer und immer wieder darauf abzielst, dass Du keinen analogen Empfang hast. Ich frage erneut: Hast Du einen alten TV, ohne DVBC-Tuner? Dennn in einigen Regionen kannst Du vermutlich bereits nur noch digital Empfangen.

  • Mit Leistung meine ich den Empfang über das Breitbandkabelnetz, denn das möchte der Vermieter berechnen. Der Empfang von DVBT hat nichts mit dem Vermieter zu tun.

  • Ich habe niergends DVB-T erwähnt? Ich wiederhole erneut, lese Dich ein was eine TV-Grundversorgung ist, was analoger TV-Empfang ist bzw war etc.....Antworten auf Fragen bekommt man von Dir keine, ich habe x-mal die gleiche Frage gestellt.

  • Es gibt keinen Grund patzig zu werden. Aus meinen Einträgen geht die Problematik hervor. Eingelesen habe ich mich auch. Wenn Du der Auffassung bist, ich hätte etwas nicht verstanden – was ich nicht ausschließe – erkläre es mir und ich bin Dir sehr dankbar. Momentan kommt es mir vor, dass Du den Sachverhalt nicht völlig erfasst hast. Es dreht sich überhaupt nicht mehr um die Grundversorgung: der Vermieter will die Kosten für den Kabelvertrag mit Unitymedia im Rahmen einer Modernisierung über die Nebenkosten abrechnen. Ich empfange aber nichts, also bin ich verständlicherweise nicht gewillt für einen Vertrag, aus dem ich keine Leistung beziehe, zu zahlen. Techniker waren vor Ort und haben bestätigt: kein Empfang. Darüber hinaus habe ich mit Unitymedia sowie dem Vermieter bereits vereinbart, dass dagegen etwas unternommen werden soll. Dies wiederum ist nicht passiert, weswegen ich die Miete kürze.

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