Wie ist die Kündigungsfrist bei einem Untermietvertrag ?

  • Hallo alle zusammen,

    ich müsste dringend einmal wissen wie die gesetzliche Kündigungsfrist (also wenn der verminter mich kündigt) bei Untermietverträgen ist wenn die Kündigung am 11.01.2016 geschriene wurde und bei einem leeren Raum also alles was drin ist gehört mir.
    Ich habe die Kündigung auch am genanten Datum erhalten .
    Und In dem Untermietvertrag steht "Der Vertrag kann von jeder Partei im lauf eines Monates bis zum Ende Des darauf folgenden Monats gekündigt werden "
    Ist dieser Satz rechtens ?

    Sind die Kündigungsfristen nicht drei Monate also wenn bis zum 11.03.2016 ?


    MFG julian

  • Hallo julian,

    das Mietrecht kennt keine UNTERmietverträge.
    Normalerweise beträgt die Frist drei Monate. Wenn jedoch der Mieter in der Wohnung des Vermieters ein möbliertes Zimmer gemietet hat, dann ist die Frist bis spätestens zum 15.d.M. zum Monatsende.

    "In dem Untermietvertrag steht "Der Vertrag kann von jeder Partei im lauf eines Monates bis zum Ende Des darauf folgenden Monats gekündigt werden " Ist dieser Satz rechtens ?"
    - Wenn es so beiderseiig vereinbart wurde, warum nicht?

    "Sind die Kündigungsfristen nicht drei Monate also wenn bis zum 11.03.2016 ?"
    - Wohnraummietverträge enden immer zum Monatsende.
    (11.01.+ drei Monate würden übrigens bis zum 11.04. gehen...:D)

  • Bei Vermietung von unmöbliertem Wohnraum gilt das Mietrecht, sowie der Mieterschutz, in vollem Umfang.

    Heißt Kündigungsfrist für den Vermieter mindestens 3 Monate und der Vermieter kann nur aus zulässigem Grund, der im Kündigungsschreiben anzugeben ist, kündigen.

    Meine Glaskugel :) hat mir gesagt das der Vermieter keinen Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben genannt hat.

    Damit ist die Kündigung unwirksam.

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