Abstands-Forderung rechtens?

  • Hallo Leute! Ich suche schon seit Wochen eine neue Bleibe. Nun habe ich endlich meine Traumwohnung gefunden und sie liegt auch genau in meinen finanziellen Möglichkeiten mit der Miete und Mietsicherheit. Nun trat ich auf Grund einer Zeitungsanzeige mit dem Vermieter dieser Wohnung in Verhandlungen. Dieser sagte mir, dass ich noch drei Monate auf einen Einzug warten müsste und zusätzlich eine Abstandszahlung an den jetziegen Vermieter in Höhe einer Netto-Kaltmiete zahlen müsste. Das mit den drei Monaten sehe ich ja noch ein. Aber der Abstand kommt mir komisch vor. Ist das denn rechtens?

  • Hallo Angie!
    Immer wieder werden im Zuge eines Wohnungswechsels Abstandsforderungen gestellt oder Ablösevereinbarungen getroffen, dass ist ganz normal. Abstand ist einfeach ein Geldbetrag, der lediglich für das Freimachen der Wohnung von einem Vermieter oder Vormieter gefordert wird. Zahlen soll den Betrag der Wohnungssuchende. Derartige Absprachen sind aber unwirksam und berufen sich auf keinerlei Rechtsgrundlage. An deiner Stelle würde ich keine Abstandforderung zahlen, da der Vermieter den jetziegen Mieter fristgerecht kündigen könnte, ohne das eine Abstandsforderung fällig werden würde.

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