Kleines Schuhregal, seit 15 Jahren am Platz

  • Bin neu hier, zuerst mal ein dickes Hallo an all


    Zur Sache : ich habe ein kleines Schuhregal, es steht seit 15 Jahren am gleichen Platz, desweiteren steht es nicht im Rettungsweg, wie es der Vermieter behauptet.


    Der vorherige Eigentümer hatte nie etwas dagegen. Jetzt wurde das Gebäude verkauft, der neue Eigentümer bzw. die eingesetzte Verwaltungsgesellschaft haben mich schriftlich aufgefordert, das Regal zu beseitigen.

    Auch andere Mieter werden nicht gestört durch das Regal, ich habe mich erkundigt.Das wäre ja relevant, falls es so wäre

    Ohnehin wohne ich im DG, somit müssen die anderen Mietparteien und deren Besucher noch nicht einmal am Schuhregal vorbei.

    Kann ich da etwas tun ? Habe viele Schuhe, all dies in meiner 1-Zimmer-DG-Whg zu haben, wäre sehr störend, zumal ich es über die Jahre nicht anders gewohnt bin, das Regal mit einem Gesamtplatzangebot von ca. 6 Paar Schuhen draussen zu haben.

    Sieht auch nicht weiter schlimm aus, die Schuhe sind ordentlich verräumt. Eine Brandgefahr bergen die Schuhe aus meiner Sicht auch nicht, denn auch mit dem Brandschutz argumentiert die Verwaltungsgesellschaft

    Bedanke mich für Kommentare und Einschätzungen

    Falls das Thema hier falsch ist : bitte verschieben

    MfG

  • Aber Ausnahmen scheinen doch zu existieren, wenn man es bereits LANGJÄHRIG so gewohnt ist ? Oder irre ich da ?

    Da steht zudem was dazu

    https://forum.mietrecht.de/www.haufe.de/i…258_189728.html

    Falls Sie nicht in der Lage sind, mangels Kenntnis, entsprechende Tips zu geben oder die Lage zu beurteilen, dann bitte ich um Ihre Zurückhaltung !

    Oder interpretiere ich den Text aus dem Link falsch ?? Das kann auch sein, ich lasse es mir gerne erklären

    Nimmt ein Vermieter über eine längere Zeit hin, dass etwa ein Schuhregal vertragswidrig im Treppenhaus steht, kann er dessen Beseitigung später nicht mehr verlangen. Denn in einem solchen Fall kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter den Gegenstand duldet und kein Interesse an der Entfernung des Gegenstands hat. Welcher Zeitraum verstreichen muss, damit der Mieter von einer stillschweigenden Zustimmung des Vermieters ausgehen darf, hängt von jedem Einzelfall ab. Jedoch kann spätestens nach einem Zeitraum von 30 Jahren davon ausgegangen werden, dass der Vermieter nichts gegen den vertragswidrigen Zustand unternehmen wird (Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.02.2001, Az. 222 C 426/00). Für das Amtsgericht Bergisch Gladbach genügten sogar nur 13 Jahre (Amtsgericht Bergisch Gladbach, Urteil vom 06.08.1993, Az. 61 C 291/93).

    https://forum.mietrecht.de/www.refrago.de…n.frage186.html

    Falls man es nicht genau sagen kann, weil es auf ein Urteil ankäme, dann bin ich natürlich mit einer diesbezüglichen Antwort zufrieden und werde es dann evtl. bis vor das Gericht drauf ankommen lassen

    6 Mal editiert, zuletzt von 12345Martin (6. Februar 2016 um 16:26)

  • Urteile von Amtsgerichten sind Schall und Rauch.

    Nur die des BGH hätten allgemein Gültigkeit.

    Wenn Sie so eines bezüglich Schuhregale im Treppenhaus finden lass ich mich gern eines besseren belehren.

  • Urteile von Amtsgerichten sind Schall und Rauch.

    OK, vielleicht kann man sich nicht auf diese Urteile berufen, aber im jeweiligen Fall hat das Gericht auf jeden Fall zugunsten des Schuhregal entschieden und das hatte sicherlich dann auch Gültigkeit, somit also das Gegenteil von "Schall und Rauch"

    Also ist es doch möglich, daß ein gericht bei mir genauso urteilt, oder täusche ich mich da ? Und falls ja : warum ?


  • Also ist es doch möglich, daß ein gericht bei mir genauso urteilt ...

    möglich

    Kommt auf den Richter an.

    Ist der selbst Mieter und hat gerade zufällig Knatsch mit seinem Vermieter - zu Ihren Gunsten

    Ist er selbst Vermieter und hat gerade zufällig Knatsch mit seinem Mieter - ...

  • Dann ziehen Sie vors Gericht und wünsche Ihnen viel Erfolg.
    Sie brauchen hier nicht rumzudiskutieren. Hier werden lediglich Meinungen der User wiedergegeben.
    Das müssen Sie so akzeptieren.

  • Dann ziehen Sie vors Gericht und wünsche Ihnen viel Erfolg.
    Sie brauchen hier nicht rumzudiskutieren. Hier werden lediglich Meinungen der User wiedergegeben.
    Das müssen Sie so akzeptieren.

    Schade das es keine Liks mehr gibt

    Dann eben den hier :o

  • Von mir hätte es ja ohnehin kein Like gegeben. Bin hier raus. Und wenn ich noch den entsprechenden Button finde, dann sogar gleich aus dem ganzen Forum !

    Und wenn schon, dann ziehe ja nicht ICH vor Gericht, allerhöchstens muß ich mich dort verteidigen. Ich lege jedenfalls Widerspruch ein, Begründungen habe ich ja schon selbst welche gefunden

    Bis denn mal :o

    Einmal editiert, zuletzt von 12345Martin (6. Februar 2016 um 17:49)

  • Aber Ausnahmen scheinen doch zu existieren, wenn man es bereits LANGJÄHRIG so gewohnt ist ? Oder irre ich da ?

    Ja, du irrst dich und zwar gewaltig!

    Falls Sie nicht in der Lage sind, mangels Kenntnis, entsprechende Tips zu geben oder die Lage zu beurteilen, dann bitte ich um Ihre Zurückhaltung !

    Sag mal, gehts noch? Unserer wirklich kompetenten Mituserin mangelnde Kenntnis vorzuwerfen, zeigt ganz klar, dass du mit Null Ahnung bei mietrechtlichen Dingen gesegnet bist.


    Fakt ist, dass du erst die Quadratmeter hinter der Wohnungseingangstür gemietet hast, deine Klamotten im Treppenhaus also nichts verloren haben. Du hast doch Zeit genug gehabt, um das Regal in deinem Mietvertrag eintragen zu lassen. Dann hätte der neue Vermieter/Eigentümer nichts unternehmen können.

  • Danke Mainschwimmer, aber an sowas denkt man doch gar nicht.

    Mit dem alten Vermieter gab es solche Diskussionen usw. noch nicht mal im Ansatz, und ich hätte mir auch nicht gedacht, daß mir jemand wegen sowas einen Brief mit "Ultimatum" schickt. Im Mietvertrag ist obendrein zur TH-Nutzung nichts geregelt, ich habe alles durchgesehen.

    Gibt es das denn, daß es geduldet werden kann, wenn jahrelang kein Veto dazu kam ? Scheinbar schon.....also kann ich von solchen Entscheidungen ja auch profitieren, selbst wenn der Erfolg nicht zugesichert werden kann, oder was meinen Sie ?

    Ich möchte mich nicht vor 10 Instanzen vor Gericht balgen, sondern ich möchte eher mal vorsichtig meine Chancen versuchen auszuloten. Im Zweifelsfall mache ich es weg, im Wohnungsinneren würde es mich eben eher stark stören.

    Falls ich mich jetzt sträuben möchte, bin mir noch nicht ganz sicher, dann muß ich doch sicher zuallererst mal der Aufforderung zum beseitigen widersprechen ? Einfach stehenlassen und abwarten wäre ja schlecht ? Sorry, aber ich habe mit solchem "Zirkus" keine Erfahrung.

    2 Mal editiert, zuletzt von 12345Martin (6. Februar 2016 um 18:04)


  • Gibt es das denn, daß es geduldet werden kann, wenn jahrelang kein Veto dazu kam ? Scheinbar schon.....also kann ich von solchen Entscheidungen ja auch profitieren, selbst wenn der Erfolg nicht zugesichert werden kann, oder was meinen Sie ?

    Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Ihr Vorvermieter hat es geduldet und gut ist.
    Sollten Sie für Ihre sieben Sachen nicht genügend Platz zur Verfügung haben, entrümpeln Sie oder Sie mieten eine etwas größere Wohnung. Alternativen gibt es immer.

  • entrümpeln Sie oder Sie mieten eine etwas größere Wohnung

    Entrümpeln muß ich sicher nicht, da ich kein Gerümpel habe

    Und zu sagen, man solle aus der Whg verschwinden, das kann's ja wohl nicht sein. Aber genau das sagte der neue Vermieter neulich, als die Nachbarin ihn zu seinem Schreiben ansprach, weil er ihr eine einzelne Topfpflanze im Treppenhaus verbieten will

    Wir alle (4 Parteien) fragen uns alle, warum dieser Mann das Haus überhaupt gekauft hat, wenn ihm doch alles nicht so sehr passt. Die Tochter eines nachbarn durfte noch nicht mal ihre Inliner im Fahrradkeller lassen, auch das war vorher kein Problem. Auch dazu erhielt die betreffende Familie ein Schreiben der Hausverwalung, natürlich mit Ultimatum.

    3 Mal editiert, zuletzt von 12345Martin (6. Februar 2016 um 18:29)

  • Aber genau das sagte der neue Vermieter neulich, als die Nachbarin ihn zu seinem Schreiben ansprach, weil er ihr eine einzelne Topfpflanze im Treppenhaus verbieten will

    Wir alle (4 Parteien) fragen uns alle, warum dieser Mann das Haus überhaupt gekauft hat.

    In der Hoffnung das die Mieter "freiwillig" ausziehen und er teurer vermiete kann zum Beispiel.

  • In der Hoffnung das die Mieter "freiwillig" ausziehen und er teurer vermiete kann zum Beispiel.

    Das stimmt wohl leider zu 100 %

    Das ist eben ein ekliges Gefühl. Auch die anderen Nachbarn sehen es so

    Naja, ich habe wohl fast schon so entschieden, daß ich das Regal wegtue. Juristisches Tauziehen ist nicht in meinem Sinne.

    Aber ist halt schade, das hat die Wohnung immer angenehm freigehalten. Da ich auch noch Wander- und Radsportschuhe habe, sehne ich mich nicht gerade, das ganze Zeug drinnen zu haben

    MfG

  • Das hier war übrigens die Situation, um die es ging :

    http://www.fotos-hochladen.net/uploads/imgp3128reif60lugq.jpg

    Aber ich brauche KEINE Antwort mehr, das Regal kommt weg. Und nochmals Danke an alle. Auch wenn ich teils etwas störrisch geantwortet habe, so meine ich diesen abschließenden Dank trotzdem jederzeit ernst.

    Letztendlich waren die Antworten auch insofern für mich hilfreich, daß es anscheinend auch andere Leute so sehen wie mein Vermieter. Ich hatte schon befürchtet, man würde mir hier einfach nur schreiben, ich soll zum Anwalt, und sowas tue ich sehr ungerne, alleine wegen der Kosten, aber auch weil ich nicht "der Typ dazu" bin

    Schönes WE noch

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