Mieterhöhung in WG: Darf einen Monat nach Mitbewohnerwechselt erhöht werden?

  • Hallo,

    wir haben eine Mieterhöhung erhalten die eigentlich formal i.O. scheint. Allerdings ist unser letzter Mitbewohner letzten Monat erst eingezogen (hat gewechselt). Deshalb die Frage, wie rechtlich das Einzugsdatum definiert ist. Die Miete darf ja erst ein Jahr nach dem Einzug erhöht werden. Gilt also das Einzugsdatum des letzten Mitbewohners, bei dem wir alle als Hauptmieter auch einen neuen Vertrag unterzeichnet haben? Oder gilt das Einzugsdatum vor ein paar Jahren der anderen Mitbewohnern, die damals einen alten Vertrag mit anderen Mitbewohnern unterschrieben haben? Das Miet verhältnis wurde als WG ununterbrochen fortgesetzt, die Mitbewohner haben eben nur gewechselt.

    Vielen Dank für Tipps (idealerweise mit Quellen! ;) Danke!

  • Zitat

    Die Miete darf ja erst ein Jahr nach dem Einzug erhöht werden.

    Nein, 1 Jahr, besser gesagt 15 Monate nach Mietbeginn bzw. der letzten Mieterhöhung.

    Ist die neue Mitbewohnerin lediglich in den bestehenden Vertrag "eingetreten", spielt es keine Rolle das sie erst vor ein paar Wochen einzogen ist.

    Quelle BGB §558

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (31. Januar 2016 um 11:03)

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