Hallo, mein Ex Vermieter fordert Miete/Nachzahlungen nach Jahren ein!
Kurz zu Info:
Das Mietvertrag würde am 31.03.2012 aufgelöst.Und jetzt bekomme ich einen Brief am 16.01.2016 vom Amtsgericht das ich gewisse Zahlungen Bezahlen muss oder dagegen per Anwalt dagegen gehe am 24.02.2016!
Kurz was zum alten Vermieter / Wohnung:
Also der Vermieter wohnte nicht mit im 2 Familien Haus. Er hat und ständig ohne Ankündigung dort besucht. Darauf hin habe ich ihm gebetten sich vorher anzumelden! Natürlich machte er das nicht und kam so alle paar Tage vorbei! Dann habe ich eben alle Schlösser ausgetauscht und er konnte nicht mehr in den Hof bzw ins Haus rein!
Wir hatten in der Wohnung schon mehrmals Schimmel Probleme, Heizung viel sehr oft aus und diverse andere Sachen wo defekt waren.
Jetzt meine frage:
Ab wann trifft die Verjährungsfrist ein, nach 3 Jahren oder? Da wir ja schon über die drei Jahren weg sind darf er doch nichts mehr Fordern?!
Diese Info habe ich aus dem Internet:
Die Verjährung ist 3 Jahre nach Ablauf des Jahres in dem die Schulden gemacht wurden. Holt sich der Vermieter einen Titel bei Gericht, hat er 30 Jahre lang Anspruch auf das Geld!
Besten dank vor ab für eure HILFE!
Lg Mala