Probleme mit dem Ex Vermieters!

  • Hallo, mein Ex Vermieter fordert Miete/Nachzahlungen nach Jahren ein!
    Kurz zu Info:
    Das Mietvertrag würde am 31.03.2012 aufgelöst.Und jetzt bekomme ich einen Brief am 16.01.2016 vom Amtsgericht das ich gewisse Zahlungen Bezahlen muss oder dagegen per Anwalt dagegen gehe am 24.02.2016!

    Kurz was zum alten Vermieter / Wohnung:
    Also der Vermieter wohnte nicht mit im 2 Familien Haus. Er hat und ständig ohne Ankündigung dort besucht. Darauf hin habe ich ihm gebetten sich vorher anzumelden! Natürlich machte er das nicht und kam so alle paar Tage vorbei! Dann habe ich eben alle Schlösser ausgetauscht und er konnte nicht mehr in den Hof bzw ins Haus rein!

    Wir hatten in der Wohnung schon mehrmals Schimmel Probleme, Heizung viel sehr oft aus und diverse andere Sachen wo defekt waren.

    Jetzt meine frage:
    Ab wann trifft die Verjährungsfrist ein, nach 3 Jahren oder? Da wir ja schon über die drei Jahren weg sind darf er doch nichts mehr Fordern?!

    Diese Info habe ich aus dem Internet:
    Die Verjährung ist 3 Jahre nach Ablauf des Jahres in dem die Schulden gemacht wurden. Holt sich der Vermieter einen Titel bei Gericht, hat er 30 Jahre lang Anspruch auf das Geld!

    Besten dank vor ab für eure HILFE!

    Lg Mala

  • Hallo mala,

    das ist wahrscheinlich nicht verjaehrt. Du hast zwar die Verjaehrung richtig zitiert. Aber das Einreichen einer Klage bei Gericht hemmt die Verjaehrung. Wenn Du am 16.1. ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen hast, ist davon auszugehen, dass die Klage vor dem 31.12.2015 eingereicht wurde. Und das waere noch fristgerecht.

    Also ab zum Anwalt, so eine Klage kann man schon verlieren, wenn man eine Frist versaeumt.

    cu
    Guenni

  • Also wenn das Schreibe vom Amtsgericht kommt, würde ich es auf jeden fall ernst nehmen. Handelt es sich vieleicht um Kosten die bei Gericht aufgelaufen sind? Wie auch immer, das mit dem Anwalt ist wahrscheinlich keine schlechte Idee, denn pauschal kann man nicht sagen das nach 3 Jahren alles verjährt ist.

  • Hallo, vielen dank für die schnellen Antworten! Ich hatte noch nie was mit einem Anwalt zu tun. Kann man nicht beim Amtsgericht einen Antrag stellen wegen einem Anwalt? Kann ich beim Amtsgericht nachfragen wann die Klage eingereicht wurde? Wenn sie über den 01.01.2016 hinaus ist dann habe ich Recht?
    Lg Mala

  • Hallo, vielen dank für die schnellen Antworten! Ich hatte noch nie was mit einem Anwalt zu tun. Kann man nicht beim Amtsgericht einen Antrag stellen wegen einem Anwalt? Kann ich beim Amtsgericht nachfragen wann die Klage eingereicht wurde? Wenn sie über den 01.01.2016 hinaus ist dann habe ich Recht?
    Lg Mala


    Wenn ich das so lese, solltest du erst recht schleunigst einen Anwalt aufsuchen. In Sachen Prozesskostenbeihilfe, so wie ich das jetz mal interpretiere, bin aber ehrlich gesagt wenig bewandert, leider:rolleyes:.

  • Hallo Mala,

    wenn dir das Geld für einen Anwalt fehlt, dann bekommst du einen vom Gericht gestellt. Nimm dieses Schreiben, das du bekommen hast, deine Verdienstbescheinigung und deinen Mietvertrag (wegen der Mietkosten) und gehe zu deinem zuständigen Amtsgericht. Dort wird man dir einen Beratungsschein ausstellen. Dann bekommst du für 10,- Euro Selbstbeteiligung eine anwaltliche Beratung, die dir kein Forum bieten könnte und dürfte.

  • Hallo mala,
    wenn die Klage VOR dem Jahreswechsel beim Gericht eingetraf, ist die Forderung NICHT verjährt. Das wirst Du mglw. aus dem Schreiben des AG erkennen können.

  • Nur so aus Interesse: Was haben die Nachforderungen des Vermieters mit dessen unangekündigten Besuchen und Mängeln der Wohnung zu tun?

    Wie begründet der Vermieter diese Forderungen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo, vielen dank für die schnellen Antworten! Ich hatte noch nie was mit einem Anwalt zu tun. Kann man nicht beim Amtsgericht einen Antrag stellen wegen einem Anwalt? Kann ich beim Amtsgericht nachfragen wann die Klage eingereicht wurde? Wenn sie über den 01.01.2016 hinaus ist dann habe ich Recht?
    Lg Mala

    Hallo,

    beim Amstgericht gibt es sog. Rechtspfleger, die helfen Anträge zu stellen, Widerspüche gegen Mahnbescheide zu formulieren, wenn es nicht zu schwierige Angelegenheiten sind, auch Klageschriften zu beantworten, das wäre eine Anlaufstelle.

    Allerdings empfehle auch ich, einen Anwalt.

    Gruß

    BHShuber

  • Nur so aus Interesse: Was haben die Nachforderungen des Vermieters mit dessen unangekündigten Besuchen und Mängeln der Wohnung zu tun?

    Wie begründet der Vermieter diese Forderungen?


    ... und die unangekündigten Besuche??

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