Kündigung gewerblich genutzte rRaum oder Wohnmietraum

  • Hallo, ich bin Eigentümer eine 3 Familienwohnhauses. Im Erdgeschoss habe ich zwei Räume separat vermietet. Einmal an meine Frau und an einen Fremden. Beide betreiben eine Praxis für Naturheilverfahren. Die fremde Mieterin macht jetzt die selbe Ausbildung, wie meine Frau hat und sie auch als einziges Naturheilverfahren anbietet. Natürlich hat meine Frau große Bedenken, dass das Vorgehen der anderen, ihrem eigenen Geschäft schädigt.
    Einen schriftlichen Mietvertag gibt es nicht.
    Ist die oben beschriebene Situation ein Grund das Mietverhältniss zu oredentlich zu kündigen oder gar fristlos? Muss ich da die Kündigungfrist für Wohnungsmietrecht oder gewerbliche Nutzung schreiben, da es keinen Mietvertrag gibt?

  • Hallo, ich bin Eigentümer eine 3 Familienwohnhauses. Im Erdgeschoss habe ich zwei Räume separat vermietet. Einmal an meine Frau und an einen Fremden. Beide betreiben eine Praxis für Naturheilverfahren. Die fremde Mieterin macht jetzt die selbe Ausbildung, wie meine Frau hat und sie auch als einziges Naturheilverfahren anbietet. Natürlich hat meine Frau große Bedenken, dass das Vorgehen der anderen, ihrem eigenen Geschäft schädigt.
    Einen schriftlichen Mietvertag gibt es nicht.
    Ist die oben beschriebene Situation ein Grund das Mietverhältniss zu oredentlich zu kündigen oder gar fristlos? Muss ich da die Kündigungfrist für Wohnungsmietrecht oder gewerbliche Nutzung schreiben, da es keinen Mietvertrag gibt?


    Schau' mal hier. http://www.mietrecht.org/gewerbe/gewerb…-den-vermieter/
    Auch bei einem mündlichen MV MUSS die Kündigung schriftlich an ALLE Mieter erfolgen. In diesem Fall also zum 30.06.2016. Für die anschliessende Zeit kannst Du ja einen (Einzel-)GewerbeMV mit der "Überlebenden" abschliessen.

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