kaputte Heizung, 10 Grad Raumthemperatur

  • Hallo Leute,

    folgendes Problem: eine gute Freundin hat ein altes Haus in Goch gemietet. Nun ist die Öl-Heizung defekt und der Vermieter kümmert sich angeblich wg. finanzieller Probleme nicht um die Reparatur. Die Heizung ist seit 10 Tagen außer Funktion. Mittlerweile herrschen im Haus nur noch Tageswerte um die 10-11 Grad. Ist hier schon der Tatbestand der Körperverletzung gegeben?

    Frage an Euch ... wer weiß Rat? Muß die Mieterin die Heizung auf eigene Kosten reparieren lassen?

    Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!

    Viele Grüsse,

    Grizzly!

    2 Mal editiert, zuletzt von Grizzlygeorge (27. November 2010 um 13:54)

  • Hi Grizzlygeorge,

    "Nun ist die Öl-Heizung defekt und der Vermieter kümmert sich angeblich wg. finanzieller Probleme nicht um die Reparatur."
    Die finanziellen Probleme des VM sind unrelevant.

    "Die Heizung ist seit 10 Tagen außer Funktion. Mittlerweile herrschen im Haus nur noch Tageswerte um die 10-11 Grad."
    Ich würde den VM per Einwurfeinschreiben hierüber informieren und auffordern, die Heizung umgehend instandzusetzen.

    "Ist hier schon der Tatbestand der Körperverletzung gegeben?"
    M.M.n. nicht.

    "Muß die Mieterin die Heizung auf eigene Kosten reparieren lassen?"
    Wenn es der VM nicht tut, kann sie es und die Kosten von der Miete abziehen.
    Es sollte aber ein Temperaturprotokoll geführt werden. Auskünfte bekommt Ihr sicherlich bei der Wetterwarte des nahegelegenen Flugplatzes.
    Ich habe mal irgendwo gelesen, dass bei krassen Untertemperaturen Mietminderungen bis zu 100% möglich sein sollten. Das zu lesen würde den VM sicherlich sehr "freuen"...

  • Hi Berny,

    danke für Deinen Beitrag.

    Die Probleme des VM sind ganz sicher unrelevant, aber ausschlaggebend!

    Eine Mieminderung von 100% ist bereits passiert, da der Heizungsausfall nun der zweite ist und der erste 5 Wochen (!!!) angedauert hat. Eine notdürftige Reparatur hat damals zwar Abhilfe gebracht, aber der Installateur hat auch deutlich gemacht, daß weitere Arbeiten zwingend nötig sind. Und die hat der VM nicht in Auftrag gegeben!

    Gruß, Georg

  • Die Probleme des VM sind ganz sicher unrelevant, aber ausschlaggebend!


    Ja, richtig, Georg.
    Ich bin in Colonia zwar Mieter, verwalte jedoch in MG ein MFH. VM-Probleme sind mir bestens bekannt. Da hilft nur Ärmel hochkrempeln.
    Ich weiss sehr wohl, wie laaaaaaangsam sich so mache Leute (pardon!) am Niederrhein bewegen..., für viele VM ein Teufelskreis, den sie nicht immer selbst zu verantworten haben...

  • Zitat

    Eine Mieminderung von 100% ist bereits passiert, da der Heizungsausfall nun der zweite ist und der erste 5 Wochen (!!!) angedauert hat. Eine notdürftige Reparatur hat damals zwar Abhilfe gebracht, aber der Installateur hat auch deutlich gemacht, daß weitere Arbeiten zwingend nötig sind. Und die hat der VM nicht in Auftrag gegeben

    Eine Mietminderung (in welcher Höhe auch immer) ist sicherlich zulässig. Aber betrachten wir es einmal realistisch. Nur durch eine Mietkürzung wird sich das Problem eher verschärfen, statt verbessern. Denn durch die Mietkürzung und die damit verbundenen fehlenden Einnahmen wird der Vermieter noch weniger in die Lage versetzt, die erforderliche Reparatur in Auftrag zu geben.

    Die zweite Frage ist natürlich, von welchen Kosten für eine Reparatur hier die Rede ist. Eventuell ist es wirklich sinnvoller die Arbeiten als Mieter in Auftrag zu geben und vom Vermieter Kostenersatz (ggfls durch Verrechnung mit der Miete) zu fordern.

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