Mieterhöhung nach Modernisierung: wie hoch darf sie sein?

  • Guten Abend alle zusammen,

    ich bin vorhin aus allen Wolken gefallen, als ich schriftlich einen Brief bekam, dass im März 2016 Modernisierungsarbeiten vorgenommen werden sollen in unserem Haus. Wir 8 Mietprteien bekommen alle einen 5 qm großen Balkon und neue Fenster. Die Kosten sollen zum großen Teil auf die Mieter abgewälzt werden. Dadurch vergrößert sich mein Zimmer um 2 qm.

    Ich bin gerade erst eingezogen zahle 430€ warm für 25 qm. Mit der Modernisierung zahle ich 530€ wenn keine mietminderung während der 2 wöchigen Bauarbeiten gefordert wird von den Mietparteien. Sollte das doch jemand einfordern die Mieterhöhung zahlen alle Mietparteien 120€ mehr im Monat statt 100€ mehr.

    Ich wohne erst 1 Monat in der Wohnung. Darf so schnell eine Mieterhöhung stattfinden? Das sind ja 20 % mehr.

    Was sagt ihr dazu? Ich hätte jetzt mit 50€ mehr im Monat gerechnet aber doch nicht 100€ :/ dann zahle ich ja mit Strom und Wasser fast 600€ für eine so kleine Wohnung.

    Beste Grüße und schönes Wochenende
    David

  • Hallo David,
    ich wüsste nicht, welche Gesetzesvorschrift gegen eine Modernisierungsmieterhöhung spricht. Ist eine Berechnung des Erhöhungsbetrages beigefügt?

  • Hallo David,
    ich wüsste nicht, welche Gesetzesvorschrift gegen eine Modernisierungsmieterhöhung spricht. Ist eine Berechnung des Erhöhungsbetrages beigefügt?

    Ja, ist alles beigefügt. Allerdings heißt es, dass ich für die Zeit der Bauarbeiten keine Mietminderung fordern darf, weil der Vermieter dann 120€ pro Monat mehr berechnen wird, sinngemäß.

  • Danke der Beitrag war schon sehr iniformativ. Ich kann die Kosten für den Balkonanbau noch nicht nachvollziehen. In dem Beitrag steht:

    Zitat

    Höhe der Mieterhöhung – Begrenzung durch § 559 Abs. 1 BGB
    Der Vermieter darf eine Mieterhöhung in Höhe von jährlich maximal 11% der aufgewendeten notwendigen Modernisierungskosten vornehmen (Siehe BGH NJW 2009, 839, 840).

    Unnötige, unzweckmäßige oder überhöhte Aufwendungen können vom Vermieter nicht auf den Mieter umgelegt werden (Siehe: BGH NJW 2009, 839, 840). Darunter fallen beispielsweise:

    Kreditzinsen und Kosten für die Kreditbeschaffung (Siehe: OLG Hamburg RE WuM 1981, 152
    fällige Instandsetzungskosten (Siehe: OLG Hamburg RE WuM 1983, 13)
    Baunebenkosten wie Gerüst, Absperrung der Gehwege etc. (Siehe: KG Berlin WuM 2006, 450)
    Diese Kosten sind entsprechend heraus zu rechnen und nur die notwendigen Kosten in Ansatz zu bringen. Kosten für ersparte Instandsetzungsaufwendungen und Erstattungen durch Gewährung öffentlicher Zuschüsse sind von den auf

    Da bin ich mir nicht sicher, was unter Baunebenkosten zu fassen ist...


  • Da bin ich mir nicht sicher, was unter Baunebenkosten zu fassen ist...


    Lesen verlernt? Das steht doch deutlich in dem von dir verlinkten Beitrag. Tipp von mir, lies es dir selbst laut vor, dann hast du es gehört und gelesen.

  • Ja, ist alles beigefügt. Allerdings heißt es, dass ich für die Zeit der Bauarbeiten keine Mietminderung fordern darf, weil der Vermieter dann 120€ pro Monat mehr berechnen wird, sinngemäß.

    Das ist Dummfug. Mietminderung fordert man nicht, die nimmt man vor. Und so lange es keine energetische Modernisierung ist, darf man das vom ersten Tag an an dem die Arbeiten beginnen.

    In die Mieterhöhung dürfen nur die tatsächlichen Kosten der Modernisierung.

    Ist alles unter dem von mir eingefügten Link deutlich und auch für Laien verständlich erklärt.

    Im übrigen schließe ich mich Mainschwimmer Tip an, laut lesen hilft! So habe ich früher immer Gedichte für die Schule gelernt.

  • Das ist Dummfug. Mietminderung fordert man nicht, die nimmt man vor. Und so lange es keine energetische Modernisierung ist, darf man das vom ersten Tag an an dem die Arbeiten beginnen.

    In die Mieterhöhung dürfen nur die tatsächlichen Kosten der Modernisierung.

    Ist alles unter dem von mir eingefügten Link deutlich und auch für Laien verständlich erklärt.

    Im übrigen schließe ich mich Mainschwimmer Tip an, laut lesen hilft! So habe ich früher immer Gedichte für die Schule gelernt.

    Da es sich hierbei um eine 1 Zimmer Wohnung handelt, kann ich ja schlecht drin wohnen bleiben. Die ganze Wand wird doch aufgerissen. Ich kann nicht 2 Mal Miete zahlen, für meine eigene Wohnung und eine zweite Ersatzunterkunft. Die Heizungsanlage sowie die -rohre werden ebenfalls ausgetauscht.

  • Da es sich hierbei um eine 1 Zimmer Wohnung handelt, kann ich ja schlecht drin wohnen bleiben. Die ganze Wand wird doch aufgerissen. Ich kann nicht 2 Mal Miete zahlen, für meine eigene Wohnung und eine zweite Ersatzunterkunft. Die Heizungsanlage sowie die -rohre werden ebenfalls ausgetauscht.


    Dann lade Deinen VM doch mal ein und frage ihn vorort, wie er sich das vorstellt.

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