WG mit schwarzem Schaf

  • Hallo Liebe Community!

    Unsere WG beschäftigt schon lange eine Frage und jetzt dachten wir, wir wenden uns mal an ein Forum. Folgendes:

    Wir sind 6 Leute, die zusammen in einer zweistöckigen WG wohnen. Vier Jungs wohnen oben, zwei Mädels unten. Eine davon ist leider wie man es aus vielen WG´s kennt ein echtes "Problemkind" aus der Sicht der anderen.
    Ich versuche die Situation kurz zu beschreiben:

    - Sie redet mit niemandem von uns
    - Sie schließt sich im Zimmer ein wenn Sie da ist und das Zimmer ab wenn sie weg ist. Es ist beinahe unmöglich mit ihr zu kommunizieren
    - Sie hat quasi den ganzen Tag den Fernseher in Ihrem Zimmer laufen und das so laut dass man es im Wohnzimmer hört.
    - Sie macht gar keinen Putzdienst mehr mit der Begründung, dass sie Küche und Wohnzimmer nie benutzen würde.
    - Sie benutzt die Küche und das Wohnzimmer trotzdem und denkt, man merkt es nicht wenn Sie nur nachts um 23:00 kocht.
    - Sie lässt die Küche /das Wohnzimmer nach dem "Kochen" dreckig und hinterlässt Geschirr ungespült.
    - Ab und zu, wenn wenige von uns anderen Zuhause sind lädt sie Freunde ein und verdreckt Küche und Wohnzimmer völlig.

    -Wir haben gefühlt 100 Zettel an Ihre Tür gehängt mit Hinweisen und Aufforderungen, immer versucht die nett anzusprechen wenn sie mal zu sehen war. Haben aber auch schon mit Ihr gestritten als es schlimm wurde.

    -Sie hat mal einige Monate keine Miete bezahlt, der Vermieter jedoch hat es jedoch verpasst / nicht wahrgenommen ihr eine Kündigung auszustellen als es rechtlich möglich gewesen wäre.


    Wir sind ziemlich verzweifelt und es reicht uns so langsam. Wir wollten nun Fragen, ob uns jemand sagen kann wie man dieses Problem angehen könnte.
    Was für Maßnahmen dürften wir rechtlich gesehen ergreifen? Kann der Vermieter da was tun? Gibt es ähnliche Erfahrungen?

    vielen Dank für eure Bemühungen schonmal im Voraus!!

  • WG ist ein Begriff den das Mietrecht nicht kennt.

    Also bitte erst mal die vertragliche Situation erklären.

    Alle gemeinsam Mieter der kompletten Wohnung?

    Jeder nur Mieter von jeweils einem Zimmer + Nutzung der Gemeinschaftsräume?

    Ein oder mehrere Hauptmieter + x Untermieter?

  • Sorry das habe ich ganz vergessen...

    Es gibt einen, der unsere gesamte Wohnung beim Hauseigentümer gemietet hat. Bei dem sind wir alle gleichberechtigt untervermietet (Zimmer und Nutzung der Gemeinschaftsräume)

    edit: "einer der unsere gesamte Wohnung beim Hauseigentümer gemietet hat" ist ein externer Unternehmer. Er wohnt nicht hier.

    Einmal editiert, zuletzt von Beaearnt (15. November 2015 um 15:09)

  • Sorry das habe ich ganz vergessen...

    Es gibt einen, der unsere gesamte Wohnung beim Hauseigentümer gemietet hat. Bei dem sind wir alle gleichberechtigt untervermietet (Zimmer und Nutzung der Gemeinschaftsräume)

    edit: "einer der unsere gesamte Wohnung beim Hauseigentümer gemietet hat" ist ein externer Unternehmer. Er wohnt nicht hier.


    Sorry, das habe ich nicht ganz verstanden.
    Übrigens ist dies von Dir Geschilderte wohl eher Psychlogie- oder Sozial"recht" als Mietrecht.

  • Sorry, das habe ich nicht ganz verstanden.

    Es gibt eine Hauseigentümerin. Weiterhin gibt es einen "Immobilienunternehmer" der die gesamte Wohnung bei der Hauseigentümerin gemietet hat. Nennen wir ihn einmal "Hans". Hans wohnt aber nicht hier (er ist nicht Teil der WG), sondern sitzt im Büro und verwaltet die Wohnung.

    Hans hatte die Idee aus der Wohnung eine WG zu machen und hat sie deshalb an 6 Leute untervermietet. Diese 6 Leute (wir) haben alle einen identischen Untermietvertrag über die Nutzung unseres Zimmers und der Gemeinschaftsräume.
    Es ist von den hier wohnenden WG Bewohnern also keiner der Hauptmieter sondern alle sind gleichberechtigt untervermietet beim Hauptmieter Hans.

    Übrigens ist dies von Dir Geschilderte wohl eher Psychlogie- oder Sozial"recht" als Mietrecht.


    Naja vielleicht wurde das in meinem Text nicht richtig deutlich, aber die Frage die wir uns stellen ist nicht "wie können wir wieder ein harmonisches miteinander erreichen / mit der Situation klar kommen" sondern vielmehr
    "Wie ist die Rechtslage in unserer Situation bezüglich einer Kündigung des Untermietvertrages des Problemkindes durch den Hauptmieter Hans" ... oder so ähnlich.

    Im Klartext: Wäre es dem Hauptmieter Hans möglich, den Untermietvertrag mit dem schwarzen Schaf zu kündigen (falls wir ihn von der Notwendigkeit überzeugen). Braucht es dafür Gründe? Welche? Welche Kündigungsfristen gelten?

    3 Mal editiert, zuletzt von Beaearnt (15. November 2015 um 18:50)

  • Hallo Beaearnt,

    Du solltest Dich mal von all diesen Ausdrücken: Hauseigentümerin, Immobilienunternehmer, WG, verwaltet die Wohnung, Untermietvertrag,
    Hauptmieter verabschieden, denn diese gibt es im Mietrecht nicht. Es gibt ausschliesslich Vermieter und Mieter, evtl. auch Untermieter, falls die Untervermietung vom Vermieter genehmigt wurde.

  • Na gut ok das mag sein aber das ist ja nicht der Punkt. Es geht ja nur darum, dass man unsere Situation versteht. Wie die genauen Bezeichnungen lauten wisst ihr sicher besser als ich, und bevor ich mich in eben diesen verstricke und Fehler mache beschreibe ich lieber das Ganze in meinen eigenen Worten. Aber danke für den Hinweis

  • Zitat

    Wäre es dem Hauptmieter Hans möglich, den Untermietvertrag mit dem schwarzen Schaf zu kündigen (falls wir ihn von der Notwendigkeit überzeugen). Braucht es dafür Gründe?

    Eine ordentliche fristgemäße Kündigung ohne Grund durch "Hans" ist hier nicht möglich. Das wäre nur der Fall, wenn der Vermieter die Wohnung selbst bewohnen würde (§ 573a BGB).
    Demnach greifen hier die Bestimmungen des § 573 BGB, wonach eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses eigentlich ausgeschlossen ist.

    Inwiefern das Ignorieren eines Reinigungsplans einen Kündigungsgrund darstellt, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich bezweifle es jedoch, da das Spülen von Geschirr sicher nicht Bestandteil des schriftlichen Mietvertrags ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Beaearnt,

    mietrechtlich laesst sich da wohl nur etwas machen, wenn der Putzplan Teil der Hausordnung ist und diese wiederum im Mietvertrag vereinbart wurde. Alternativ wegen Ruhestoerung wegen des zu lauten Fernsehers, wenn der denn tatsaechlich zu Ruhezeiten so laut ist.

    Aber aus meiner Erfahrung bezueglich WG's: Das muesste schon eine ganz besonders Hartgesottene sein, dass sie in der WG bleiben wuerde, wenn 5 andere WG-Bewohner beschliessen sie loswerden zu wollen. Es gibt so viele Moeglichkeiten, den Mitbewohnern einer WG das Leben zur Hoelle zu machen, da muss man nicht einmal gegen ein Gesetz verstossen.

    cu
    Guenni

  • Das muesste schon eine ganz besonders Hartgesottene sein, dass sie in der WG bleiben wuerde, wenn 5 andere WG-Bewohner beschliessen sie loswerden zu wollen.

    Das ist leider der Fall. Ihr ist das alles egal. Das geht schon über ein Jahr so. Wir haben ihr schon sehr deutlich klar gemacht, dass wir sie nicht wollen. Wir haben auch schon einiges unternommen um ihr klar zu machen dass wir nicht locker lassen aber wir wissen da auch nicht so genau was wir alles tun dürfen ohne gegen Gesetze zu verstoßen.

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