Ärger beim Auszug, bitte um Hilfe

  • Hallo zusammen,
    wie die Headline schon sagt haben wir etwas Ärger bei unserem Auszug und hoffe sehr, hier Hilfe zu bekommen.

    Zuerst mal zur Vorgeschichte:
    Ich habe die Wohnung fristgerecht zum 1.12.2010 gekündigt. Zwar gehofft, dass mein Vermieter uns bereits ab 1.11.2010 ziehen lässt aber er bestand auf die Frist.
    Trotzdem sind wir Ende Oktober ausgezogen und haben die Doppelbelastung alte und neue Wohnung auf uns genommen, aber unsere Einbauküche noch stehen gelassen. Mündlich haben wir vereinbart, die Kaltmiete für den Monat November bar bei Ausbau der Küche Ende November zu bezahlen, damit ich nicht extra hinfahren muss. Damit war mein Vermieter auch einverstanden!

    Soweit zur Vorgeschichte, gestern kam es dann zum Gau:
    Nachdem ich in die Wohnung gefahren musste ich festellen, dass

    • Fremde Leute (Nachmieter) in meiner Wohnung spazieren gehen
    • Bereits in 3 von 5 Räumen neu tapeziert ist
    • Bereits Möbel in den Zimmern stehen
    • Die Zimmer alle abgeschlossen sind
    • Das Wohnzimmer auch neu gestrichen ist


    Daraufhin rief ich meinen Vermieter an um zu fragen was das soll, worauf er nur wütend von sich gab, ich hätte meine Miete nicht bezahlt und mich einfach aus dem Staub gemacht (obwohl meine Einbaukünche noch Stand) und er deswegen so gehandelt habe.
    Ferner gab er noch von sich, dass ich mir meine Kaution eh knicken kann, WEIL an Böden und Türen Kratzer wären.

    Um mir jedenfalls nichts nachsagen lassen zu müssen, habe ich entsprechend der Absprache gegen Quittung die Miete bezahlt!

    Was sagt ihr dazu? Eigentlich bin ich der Meinung, dass das was hier abläuft gar nicht geht. Genauso kann er die Kaution doch gar nicht behalten, da diese doch nur eine Sicherheitsleistung für Mietrückstände sind, oder? (Meine so ähnlich steht es im Mietvertrag). Und selbst wenn, wie soll ich jetzt noch wissen ob ich wirklich die Kratzer verursacht habe, mittlerweile waren ja schon fremde Leute in der Wohnung und gearbeitet wurde auch schon eifrig.

    Ich weiß, viel Text aber vielen Dank für alle die sich die Zeit genommen haben und noch mehr dank an diejenigen, die Antworten.

  • Wie sind denn der Vermieter bzw. die Nachmieter in die Wohnung gelangt. Haben Sie dem Vermieter bereits die Schlüssel ausgehändigt?

    Wenn Ihr Vermieter behauptet, dass von Ihnen Schäden in der Wohnung hinterlassen wurden, so muss er Ihnen diese auch nachweisen. Eine einfache Aussage reicht nicht aus.

  • Wie sind denn der Vermieter bzw. die Nachmieter in die Wohnung gelangt. Haben Sie dem Vermieter bereits die Schlüssel ausgehändigt?

    Das Schloss wurde vor ca 1-2 Jahren getauscht. 4 Schlüssel gab es, 3 hatte ich einen der Vermieter.
    Ich habe keinen Schlüssel ausgehändigt! Ganz im Gegenteil, die Schlüssel für die Zimmertüren, die nun verschlossen sind, habe ich auf die Arbeitsplatte meiner Küche gelegt. Sie waren gestern weg


  • Wenn Ihr Vermieter behauptet, dass von Ihnen Schäden in der Wohnung hinterlassen wurden, so muss er Ihnen diese auch nachweisen. Eine einfache Aussage reicht nicht aus.


    Meiner Meinung nach ist das nun ohnehin schon vorbei jetzt, weil woher will ich jetzt noch nachvollziehen, dass ich den Schaden verursacht habe und dieser nicht beim Renovieren entstanden ist.
    Es ist nicht so, dass ich jetzt irgendwelche Schäden vertuschen möchte damit, meiner Meinung nach sind die angeblichen Kratzer ab Boden, usw. Abnutzungsspuren....

  • Da noch keine Wohnungsabnahme bzw. Schlüsselrückgabe erfolgt ist, hat sich Ihr Vermieter des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Er hätte die Wohnung, wenn überhaupt, erst nach Ablauf der Kündigungsfrist betreten dürfen. Und selbst das ist fragwürdig, da Sie, solange Sie im Besitz der Schlüssel sind, das Hausrecht haben.

    Und wie gesagt wegen der angeblichen Schäden ist Ihr Vermieter in der Beweispflicht und nicht Sie.

    Wenn Ihr Vermieter insbesondere unter dem Hinweis auf sein Fehlverhaltenm nicht mit sich reden läßt, sollten Sie tatsächlich die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.

    Was ist denn mit der Einbauküche geschehen und wie äußert sich der Vermieter dazu? Hier käme unter Umständen sogar der Tatbestand des Diebstahls infrage.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (24. November 2010 um 12:54)


  • Was ist denn mit der Einbauküche geschehen und wie äußert sich der Vermieter dazu? Hier käme unter Umständen sogar der Tatbestand des Diebstahls infrage.


    Die Einbauküche ist mein Eigentum und wurde gestern abgebaut und wird heute abgeholt.
    Das mit den Schlüsseln ist mir eben erst bewusst geworden, daraufhin habe ich ihn noch nicht angesprochen.

    Sollte ich irgend etwas heute noch dokumentieren? Fotos, etc.?
    Wie kann ich nun vorgehen, wenn ich meine Kaution nicht zurückbekomme?

  • Zitat

    Sollte ich irgend etwas heute noch dokumentieren? Fotos, etc.?
    Wie kann ich nun vorgehen, wenn ich meine Kaution nicht zurückbekomme?

    Fotos sind sicherlich nicht verkehrt, wenn Sie genau wissen was Ihr Vermieter Ihnen vorwirft. Da sich allerdings bereits fremde Personen in der Wohnung bewegt und dort gearbeitet haben, ist der Nutzen unter Umständen fragwürdig.

    Sie sollten den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung der Kaution auffordern und einem Einbehalt wegen angeblicher Mängel widersprechen. Falls der Vermieter darauf nicht reagiert, hilft nur eine Klage.

    Eventuell hilft ja auch der Einwand, dass Sie sich wegen der Vorgehensweise des Vermieters das Recht auf eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs vorbehalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (24. November 2010 um 13:07)

  • Sollte ich irgend etwas heute noch dokumentieren? Fotos, etc.?


    Hallo,
    hilfreich wäre auch, wenn Du herausfindest, seit wann welche Firma, Monteur usw. sich in der Wohnung befindet, denn ab dem Datum brauchst Du keine Miete mehr zu zahlen.

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