Heizkosten fragwürdig......

  • Hallo zusammen....
    ich hätte da auch mal eine Frage...

    Ich Bewohne eine 70qm DG Wohnung mit Öl ZH in einem 2 FH.

    Ja die Heizkosten Verordnung greift hier natürlich nicht,das ist klar...

    Der VM wohnt unter mir.

    Haus BJ 1974
    Heizungsanlage ca 1980
    Haus entspricht dem damaligen Baustandard und es gab seither keine Sanierung.
    Doppglas holzfenster zum Teil.

    Vermieter heizt seine Wohnung mit holzofen
    Hat aber Heizkörper in der Wohnung.

    Öl kauft er in unregelmäßigen Abständen..

    Die Anlage pulvert das raus wie nichts....unabhängig ob ich eine Heizung an hab oder nicht.
    Verbrauchszähler an den heizkörpern Fehlanzeige.
    Ein Öl Zähler der das verbrauchte Öl zählt (ich aber keinerlei Informationen habe wann wie hoch der Stand ist/war)

    So jetzt das Problem...
    Erst wollte er das ich das Öl selbst kaufe..bzw er kauft ich zahle...
    Hat Amt abgelehnt...bin ALG II abhängig da Alleinerziehende mit Kleinkind....weil er ja ebenso heizkörper in der Wohnung hat und somit keiner nachvollziehen kann ob die an oder aus sind.

    Dann hat er einfach auf meinen Namen bestellt....dacht mich tritt ein Pferd!
    Ok konnte man abwenden die Rechnung (1300€)

    Eine Abrechnung nach qm will er nicht,denn er heizt ja nur mit Holz...
    (keine Ahnung ob es wirklich so ist) und er will das das verbrauchte Öl bezahlt wird...generell hab ich damit kein Problem...Zahl ja NK Abschlag.....aaaaber die Anlage ist uralt,das haus auch,es zieht ich hab vier aussen Wände und das dach...(im Schlafzimmer regnet es rein wenn der Wind ungünstig steht...hab das schon viermal angemerkt)

    Da er sich weigert eine ordentliche Abrechnung zu erstellen,will das Amt nicht zahlen....da er nicht einsichtig ist im Bezug darauf,das ich ja nichts dafür kann wenn die Anlage alle 20 min anspringt ob ich heize oder nicht. Ist ja nicht sein Problem..ist die Aussage!

    Diese Saison hat er die Heizung noch nicht angemacht,weil das Amt ja noch nicht bezahlt hat....
    Ich hab ein Kleinkind...hab zwar einen Zusatz Ofen mit Holz aber der schafft das nicht..zudem muss ich Holz ja auch kaufen.

    Warmwasser geht gottseidank über durchlauferhitzer....

    Im Mietvertrag steht Heizkosten nach verbrauch...

    Was soll ich denn da jetzt noch machen?

    Ist die Abrechnung über qm nicht fair?
    Muss ich den mehrverbrauch der Anlage tatsächlich allein tragen und der Verlust denn Anlage steht im unisoliertem Keller...

    Was wäre hier fair und rechtlich für beide Parteien ok?

    Bin langsam ratlos und mir ist kalt!

    Das Schreiben vom mieterbund zwecks Abrechnung nach qm fand er lächerlich...was die denn für ne Ahnung hätten hat er gesagt und woher die das Wissen wollen.
    .(seufz)

    Kann ich miete kürzen wenn keine Heizung an gemacht wird?
    Steh voll auf dem schlauch und wäre über jede sinnvolle Antwort dankbar

  • Zitat

    Eine Abrechnung nach qm will er nicht,denn er heizt ja nur mit Holz...
    (keine Ahnung ob es wirklich so ist)


    Wenn er nicht als Lügner, Abzocker und Betrüger behandelt werden will, soll er seine Heizkörper vom Kreislauf abklemmen.

    Zitat

    Was soll ich denn da jetzt noch machen?


    Miete mindern, lass dich über die Höhe vom Mieterverein beraten.

    Zitat

    Ist die Abrechnung über qm nicht fair?


    Ja, denn das ist die vorgeschriebene Methode laut Heizkostenverordnung.

    Zitat

    denn Anlage steht im unisoliertem Keller...


    Das hat auf den Verbrauch keinen Einfluss. Du solltest aber den Schorni fragen, ob diese alte Anlage überhaupt noch in Betrieb genommen werden darf.


  • �� ich kapier es echt nicht...


    Aber ich! Dein Vermieter ist echt vom Stamm "Nimm" und will dich abzocken wie es nur geht. Im Grunde kommst du gegen solche Beutelschneider und Abzocker nicht an, weil er dir jederzeit ohne Angabe von Gründen die Kündigung geben kann. Er muss nur eine um 3 Monate längere Kündigungsfrist beachten und schon ist er dich los. Auch wenn hier Mieter und Vermieter unter einem Dach leben, muss die Abrechnung nach Recht und Gesetz vor sich gehen. Und so lange er noch in seiner Wohnung Heizkörper hat, die er jederzeit aufdrehen kann, muss nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

  • Maho:

    "Was soll ich denn da jetzt noch machen?"
    - Ausziehen.

    "Ist die Abrechnung über qm nicht fair?"
    - Das Gesetz fragt nicht nach Fairness.

    "Was wäre hier fair und rechtlich für beide Parteien ok?"
    - Antwort wie vor.

    "Das Schreiben vom mieterbund zwecks Abrechnung nach qm fand er lächerlich...was die denn für ne Ahnung hätten hat er gesagt und woher die das Wissen wollen."
    - Trifft manchmal zu...

    "Kann ich miete kürzen wenn keine Heizung an gemacht wird?"
    - Grundsätzlich ja, und wenn es besonders kalt ist, bis zu 100%.

    "Steh voll auf dem schlauch und wäre über jede sinnvolle Antwort dankbar"
    - Vielleicht bekommst Du einen Beratungs(gut) schein für eine Erstberatung bei einem FACH-Anwalt.

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