Beiträge von dago89

    Hallo Freunde,

    ich möchte meinen Schlüssel beim Vermieter hinterlegen bzw. bei der Verwaltung des Objektes, die sich jedoch weigert, den Schlüssel bei sich zu hinterlegen.

    Zum Hintergrund:

    Ich verreise für 3 Wochen und für den März 2016 wurden Modernisierungsmaßnahmen in meiner Wohnung angekündigt, die etwa 10 Wochen andauern sollten, wobei bis heute leider nichts geschehen ist. Es soll ein Balkon angebaut werden.

    Vor etwa 2 Monaten erhielt ich einen Brief, indem angekündigt wurde, dass nun in der 30 KW ein Gerüst aufgestellt wird. Auch das ist bisher nicht geschehen.

    Als ich mich vor etwa einem Monat noch einmal erkundigt habe, hieß es, dass es spätestens Ende August losgehen wird und die Bauarbeiten bis in den September oder sogar bis in den Oktober hinein gehen könnten. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass das endlich klappt. Immerhin sollte der Balkon eigentlich schon längst fertig sein.

    Darauffhin habe ich gefragt, ob ich den Schlüssel dort hinterlegen könnte, da ich nicht anwesend sein werde im September, worauffhin mir die Verwalterin antwortete, dass ihr das gesetzlich nicht zustehe, auch, wenn ich ihr das erlaube. Stimmt das?

    Ich soll den Schlüssel bei einem Nachbarn hinterlegen, allerdings vertraue denen nicht bzw. will ihnen damit auch nicht "zur Last" fallen. Bei Freunden hinterlegen ist insofern ungünstig, da diese nicht in der Nähe wohnen und ich ihnen auch nicht zumuten möchte, jedes Mal in meiner Wohnung zu hocken und auf die unzuverlässigen Bauarbeiter zu warten. Sprich: es wäre am günstigsten, wenn der Vermieter selbst die Schlüssel nimmt. Zudem sagte mir die Verwalterin, dass ich dazu verpflichtet sei, immer den Zugang zu meiner Wohnung zu gewähren - Egal wie. Ich meine es liegt ja nicht in meinem Interesse die Modernisierungsmaßnahme, sondern im Interesse des Vermieters. Dann kann er sich doch auch darum kümmern, dass der den Zugang zu der Wohnung erhält.

    Warum sollte das nicht möglich sein, den Schlüssel beim Vermieter zu hinterlegen?

    Das ist Dummfug. Mietminderung fordert man nicht, die nimmt man vor. Und so lange es keine energetische Modernisierung ist, darf man das vom ersten Tag an an dem die Arbeiten beginnen.

    In die Mieterhöhung dürfen nur die tatsächlichen Kosten der Modernisierung.

    Ist alles unter dem von mir eingefügten Link deutlich und auch für Laien verständlich erklärt.

    Im übrigen schließe ich mich Mainschwimmer Tip an, laut lesen hilft! So habe ich früher immer Gedichte für die Schule gelernt.

    Da es sich hierbei um eine 1 Zimmer Wohnung handelt, kann ich ja schlecht drin wohnen bleiben. Die ganze Wand wird doch aufgerissen. Ich kann nicht 2 Mal Miete zahlen, für meine eigene Wohnung und eine zweite Ersatzunterkunft. Die Heizungsanlage sowie die -rohre werden ebenfalls ausgetauscht.

    Danke der Beitrag war schon sehr iniformativ. Ich kann die Kosten für den Balkonanbau noch nicht nachvollziehen. In dem Beitrag steht:

    Zitat

    Höhe der Mieterhöhung – Begrenzung durch § 559 Abs. 1 BGB
    Der Vermieter darf eine Mieterhöhung in Höhe von jährlich maximal 11% der aufgewendeten notwendigen Modernisierungskosten vornehmen (Siehe BGH NJW 2009, 839, 840).

    Unnötige, unzweckmäßige oder überhöhte Aufwendungen können vom Vermieter nicht auf den Mieter umgelegt werden (Siehe: BGH NJW 2009, 839, 840). Darunter fallen beispielsweise:

    Kreditzinsen und Kosten für die Kreditbeschaffung (Siehe: OLG Hamburg RE WuM 1981, 152
    fällige Instandsetzungskosten (Siehe: OLG Hamburg RE WuM 1983, 13)
    Baunebenkosten wie Gerüst, Absperrung der Gehwege etc. (Siehe: KG Berlin WuM 2006, 450)
    Diese Kosten sind entsprechend heraus zu rechnen und nur die notwendigen Kosten in Ansatz zu bringen. Kosten für ersparte Instandsetzungsaufwendungen und Erstattungen durch Gewährung öffentlicher Zuschüsse sind von den auf

    Da bin ich mir nicht sicher, was unter Baunebenkosten zu fassen ist...

    Hallo David,
    ich wüsste nicht, welche Gesetzesvorschrift gegen eine Modernisierungsmieterhöhung spricht. Ist eine Berechnung des Erhöhungsbetrages beigefügt?

    Ja, ist alles beigefügt. Allerdings heißt es, dass ich für die Zeit der Bauarbeiten keine Mietminderung fordern darf, weil der Vermieter dann 120€ pro Monat mehr berechnen wird, sinngemäß.

    Guten Abend alle zusammen,

    ich bin vorhin aus allen Wolken gefallen, als ich schriftlich einen Brief bekam, dass im März 2016 Modernisierungsarbeiten vorgenommen werden sollen in unserem Haus. Wir 8 Mietprteien bekommen alle einen 5 qm großen Balkon und neue Fenster. Die Kosten sollen zum großen Teil auf die Mieter abgewälzt werden. Dadurch vergrößert sich mein Zimmer um 2 qm.

    Ich bin gerade erst eingezogen zahle 430€ warm für 25 qm. Mit der Modernisierung zahle ich 530€ wenn keine mietminderung während der 2 wöchigen Bauarbeiten gefordert wird von den Mietparteien. Sollte das doch jemand einfordern die Mieterhöhung zahlen alle Mietparteien 120€ mehr im Monat statt 100€ mehr.

    Ich wohne erst 1 Monat in der Wohnung. Darf so schnell eine Mieterhöhung stattfinden? Das sind ja 20 % mehr.

    Was sagt ihr dazu? Ich hätte jetzt mit 50€ mehr im Monat gerechnet aber doch nicht 100€ :/ dann zahle ich ja mit Strom und Wasser fast 600€ für eine so kleine Wohnung.

    Beste Grüße und schönes Wochenende
    David

    Hallo zusammen,

    hat diese Kanzlei das richtige Profil, um jemanden mit diversen Gewerbe- und Ferienimmobilien zu beraten, wenn dessen Objekte für die aktuelle Flüchtlingsproblematik zwangsgeräumt werden sollen? Oder welcher Fachanwalt sollte in solch einem Fall herangezogen werden?

    :confused::confused::confused:

    Schönen Abend noch ...

    Mit freundlichen Grüßen David

    Leipziger82
    cool danke.

    12,70 € kalt und der Höchstpreis beträgt dort 10,44 €. Und das ist kein Erstbezug, eher im Gegenteil.

    Klar, muss ich die Wohnung nicht beziehen, aber wie gesagt ich bin mir nicht sicher, ob ich noch was anderes finde. Das Problem ist auch, dass ich nicht aus Hamburg komme und viele Besichtigungstermine einfach nicht wahrnehmen kann..

    Hallo zusammen,

    ich hätte gern eine Einschätzung meiner zukünftigen Wohnung.

    • 36qm groß
    • 2 Zimmer
    • 1 Flur
    • Kleines Bad
    • Kein Platz für Waschmaschine und Geschirrspüler
    • Ich muss 900 Euro Abstandszahlung leisten, für wirklich alte heruntergekommene Möbel, wovon ich 50% wegschmeißen muss
    • Wohnung wird unrenoviert und nicht gestrichen übergeben
    • kostet 460 kalt 530 warm + strom kommt dazu

    Darf der Vermieter das? Ich finde die Wohnung extrem teuer (für 35qm2). Ist das nicht Abzocke? Habe aber Angst, dass ich nichts finde. Komme aus Magdeburg. Hier sind die Mieten etwa 50% günstiger. Noch ist nichts unterschrieben.

    Hey hallo,
    ich ziehe zum 31.03. aus. In den zwei Jahren, in denen ich hier gewohnt habe, habe ich mir ein Stück Wand hellgrün gestrichen. Dieser Streifen ist etwa 2 m breit und nimmt die komplette Wandhöhe ein.
    Der Vermieter verlangt nun, dass diese Wand wieder weiß gestrichen wird, obwohl die Wand bei meinem Einzug auch nciht sauber weiß war!

    In meinem Mietvertrag gibt es keinen Absatz dazu, das ich das machen muss. Da steht nur, dass ich die Gardinen waschen muss, Fenster putzen soll und den Boden fegen muss.

    Muss ich dann trotzdem streichen?

    MfG David

    Ja, das ist sehr blöd gelaufen. Bei der neuen Wohnung hab ich auf jeden Fall besser aufgepasst, obwohl ich mir schon fast blöd vorkam! :/ Kann man da eigentlich nicht zum Verbraucherschützer gehen oder so? Zumindest sollte es mal einen allgemeine Leitfaden oder so geben, was zu beachten ist bei so einem Mieterprotokoll :mad:

    Na und ob es die gibt ;) Wer sucht, der wird auch fündig. Google ist dein Freund:Checkliste für Übergabeprotokoll

    Nein, jetzt aber mal im Ernst. Wenn du alt genug bist allein zu wohnen und zudem noch studierst, solltest du in der Lage sein, auf die simpelsten Daten in deinem Übergabeprotokoll achten. Einfach nur zu deinem eigenen Schutz.

    Ich finde 3/4 der Kaution allerdings schon übertrieben viel, da hatte der Vermieter aber gute Begründungen. Ich hätte das auch nicht auf mir sitzen gelassen. Zum Auszug muss man aber die Wohnung auf in einem sauberen Zustand verlassen. Dazu gehört Möbel (z.B. Küche) säubern, Gardinen waschen, sofern welche vorhanden und gff. Fenster putzen. :)

    Nicht umlegbar wenn sie von einer Heizungsfirma gemietet/geleast wurde die nicht gleichzeitig der Wärmelieferant ist.

    Ist das im Fall meiner Eltern nicht so? Der Wärmelieferant ist ein anderer. Das heißt die Mietnebenkosten dürfen an sich nicht angehoben werden.
    Wir haben im Mietvertrag nach geschaut. Es gibt leider einen Paragraphen zur Mieterhöhung, der eine Erhöhung der Mietkosten erlaubt.

    Nicht umlegbar wenn sie von einer Heizungsfirma gemietet/geleast wurde die nicht gleichzeitig der Wärmelieferant ist.

    Ist das im Fall meiner Eltern nicht so? Der Wärmelieferant ist ein anderer. Das heißt die Mietnebenkosten dürfen an sich nicht angehoben werden.
    Wir haben im Mietvertrag nach geschaut. Es gibt leider einen Paragraphen zur Mieterhöhung, der eine Erhöhung der Mietkosten erlaubt.

    Hallo zusammen,
    meine Eltern wohnen seit nun schon mehr als 8 Jahre in einem Mehrfamilienhaus. Seit September gibt es einen neuen Inhaber. Die Heizungsanlage war und ist immer noch nicht Eigentum des Vermietenden, er hat sie also selbst gemietet. Bisher hat der alte Vermieter sämtliche Betriebskosten dieser Anlage übernommen. Durch den Inhaberwechsel sollen sich plötzlich alle Mietparteien an den Kosten beteiligen. Meine Eltern sollen damit ca. 30 Euro mehr im Monat zahlen, das sind pro Jahr 360 Euro mehr. Meine Eltern können sich mit ihrer Rente sowie so kaum was leisten. Darf der neue Vermieter das so einfach? Ist das nicht Sache des Mieters? Und wer betreibt überhaupt solche Heizanlagen? Bekommt man von denen Kosteninformationen, nur um zu überprüfen, ob der neue Vermieter nicht mehr Kosten einkassiert als nötig. Ich finde 30 Euro im Monat nicht wenig. Das sind ja nur die Kosten für diese Anlage.

    - dago89

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