Grundsätzlich gilt:
1. Strom (außer Allgemeinstrom) hat auf der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen, da es keine mietrechtlich erlaubten Betriebkosten sind.
2. Stromversorgung benötigt IMMER einen schriftlichen Vertrag mit dem Stromversorger (außer beim örtlichen Grundbversorger, da kommt der Vertrag konkludent durch Benutzung des Stroms zustande). Es muss dann auch eine separate Stromrechnung geben, die einige Voraussetzungen erfüllen muss und es muss nach geeichten Zählern abgerechnet werden.
3. In fast allen Fällen hat der Mieter die freie Versorgerwahl - der Vermieter muss das technisch ermöglichen.
4. Die Begrenzung auf 90% des Grundversorgertarifs gilt nur bei manchen PV-Anlagen, bei BHKW gar nicht.
Nun dazu, was Du tun kannst:
- Wenn der Vermieter noch Geld von Dir fordert, dann teile ihm obiges mit und warte ob er klagt (wahrscheinlich nicht).
- Wenn Du Geld vom Vermieter möchtest (z.B. die gesamten Vorauszahlungen für Strom), dann fordere das schriftlich und wenn er nicht zahlt, klage.
- Oder rede mit dem Vermieter und einige Dich auf etwas, was für beide o.k. ist - das ist in den allermeisten Fällen das Beste!