Beiträge von beppi

    Dann kündige einfach, zahle bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter und beauftrage dann einen anderen Service.

    (Den Stress einer fristlosen Kündigung würde ich mir in diesem Fall nicht antun, da das wahrscheinlich auf einen Rechtsstreit hinausläuft.)

    Zitat

    BGB § 560 (4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

    Die angemessene Art, dies zu tun, ist es, die Nach- oder Rückzahlung aus dem Vorjahr durch 12 zu teilen und die monatliche Vorauszahlung um diesen Betrag zu erhöhen bzw. zu senken. Das hast Du getan, also alles richtig!

    Wenn der Vermieter meint, dass dies wegen erwartet höheren Kosten nicht angemessen ist (z.B. bei Preissteigerungen Energie, etc.), so kann er das vorrechnen und einen anderen, für ihn angemessenen Betrag vorschlagen. Und dann einigt man sich auf etwas, das für beide Seiten akzeptabel ist.

    Da Dein Vermieter offenbar keine sinnvollen Vorschläge macht, sondern nur beleidigt ist weil Du von Deinem obigen Recht Gebrauch machst, würde er in einem Rechtsstreit sicher verlieren.

    Andererseits sollte man es hier vielleicht nicht zu einem Rechtsstreit kommen lassen (außer man möchte sowieso umziehen). Man bekommt zun hohe Vorauszahluingen schließlich zurück.

    Warum sollte die Hausverwaltung (oder der Vermieter) einen Schaden bezahlen, den Ihr (bzw. Euer Backofen) verursacht hat?

    Zudem haben sehr viele Mietverträge eine Kleinreparatur-Regelung, nach der der Mieter solche Schäden verursacherunabhängig selbst zahlen müsstest. Schau mal nach was in Deinem Vertrag steht!

    Und drittzens ist so eine Rechnung natürlich ein Beweis für Schwarzarbeit und sollte lieber nirgendwo eingereicht werden.

    Nun, die Regelungen im Mietvertrag hättest Du ja kennen müssen - und wenn sie Dir nicht gefallen, das vor der Unterzeichnung erwähnen können.

    Die Hausverwaltung folgt (bzw. muss folgen) den Beschlüssen der WEG bzw.den Vorgaben des Vermieters/Eigentümers. Vielleicht kannst Du das Thema mit denen klären?

    Hast schon eine Abmahnung bekommen? Wenn Du auf die Aufforderung zur Entfernung nicht reagierst, müssten sie klagen. Ob das wegen so einer Kleinigkeit passiert, ist ungewiss (aber wenn, dann kostet das viel Zeit, Nerven und beim Verlieren auch Geld). Kündigen können sie ohne Klage vermutlich nicht.

    Ein typischer Fall, wo es sich der Grundversorger leicht macht - und ahnungslosen (Nicht-)Kunden Geld aus der Tasche zu ziehen versucht.

    Tatsächlich entsteht ein Vertrag mit dem Grundversorger immer automatisch miot dem, der den Strom entnimmt oder entnehmen kann. Niemals mit einem Eigentümer (oder in diesem Fall Nicht-Mehr-Eigentümer), der keinen Zugriff hat.

    Einfach Verkaufvertrag der Wohnung hinschicken, als Beweis dass man nicht Kunde gewesen sein kann, und die Forderung zurückweisen. (Wenn man möchte, kann man auch einen Anwalt damit beauftragen.)

    Die Vermieterin hat das Recht, die Wohnung (nach Ankündigung) bei Mängeln und Reparaturen zu betreten.
    Ihr könnt natürlich beim nächsten Mal sagen "Handwerker ja, aber Sie kommen nicht in die Wohnung", aber das wird womöglich das Verhältnis (und den Ablauf der Reparatur) negativ beeinflussen.

    Hausfriedensbruch ist es erst, wenn eine Person gegen den erklärten Willen des Besitzers eingedrungen ist oder die Wohnung nicht verlassen hat. Wenn Ihr der Vermieterin nichts dazu gesagt habt, dann hat sie nichts falsch gemacht (zumindest rechtlich).

    Mietminderung (in angemessener Höhe - unbedingt mit Anwalt absprechen!) kann man ab dem ersten Tag des Heizungsausfalls geltend machen. Wichtiger ist aber, dass der Mangel schriftlich mit Fristsetzung beim Vermieter angemeldet wurde.

    Meines Wissens hat der Vermieter gar kein Recht auf Einsichtnahme in die Mietvertragskopie des Mieters.
    Erst wenn der Vermieter klagt (z.B. auf Unterlassung der Untervermietung), wird der Mieter evtl. den Vertrag dem Gericht vorlegen (z.B. als Beweis, dass Untervermietung doch erlaubt ist).
    Klagen kann nur die Erbengemeinschaft gemeinsam - außer die stellen einem Mitglied eine Vollmacht aus, dass es solche Themen auch für die anderen rechtsgültig machen darf.

    Da letzteres bei Euch auch unwahrscheinlich erscheint: Pech gehabt, lieber mit anderen Themen beschäftigen (z.B. wie man den alles blockierenden Streit mit den Mit-Erben lösen kann).

    Frage: Welcher monetäre Schaden für die Vermieter ist durch die Untervermietung entstanden? (Falls keiner, dann fällt eine Schadensersatzklage sowieso weg.)

    Aber wahrscheinlich hast Du nicht einmal versucht, einen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen abzuschließen, oder?

    Dann musst Du dem Vermieter vermutlich die tatsächlichen laufenden Kosten Deines Stromverbrauchs als Schadensersatz erstatten. Wie er die tatsächlichen Kostzen (vor allem beim PV-Strom) ermittelt, ist sein Problem. Verdienen darf er jedenfalls nichts dran.

    Nochmal: Einige Dich mit ihm, alles andere wird kompliziert!

    Grundsätzlich gilt:

    1. Strom (außer Allgemeinstrom) hat auf der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen, da es keine mietrechtlich erlaubten Betriebkosten sind.

    2. Stromversorgung benötigt IMMER einen schriftlichen Vertrag mit dem Stromversorger (außer beim örtlichen Grundbversorger, da kommt der Vertrag konkludent durch Benutzung des Stroms zustande). Es muss dann auch eine separate Stromrechnung geben, die einige Voraussetzungen erfüllen muss und es muss nach geeichten Zählern abgerechnet werden.

    3. In fast allen Fällen hat der Mieter die freie Versorgerwahl - der Vermieter muss das technisch ermöglichen.

    4. Die Begrenzung auf 90% des Grundversorgertarifs gilt nur bei manchen PV-Anlagen, bei BHKW gar nicht.

    Nun dazu, was Du tun kannst:

    - Wenn der Vermieter noch Geld von Dir fordert, dann teile ihm obiges mit und warte ob er klagt (wahrscheinlich nicht).

    - Wenn Du Geld vom Vermieter möchtest (z.B. die gesamten Vorauszahlungen für Strom), dann fordere das schriftlich und wenn er nicht zahlt, klage.

    - Oder rede mit dem Vermieter und einige Dich auf etwas, was für beide o.k. ist - das ist in den allermeisten Fällen das Beste!

    Den Zustand bei Einzug solltest Du so gut wie möglich dokumentieren. Der Vermieter muss das nicht unterschreiben, aber wenn er es tut ist gut.

    Die Mängel solltest Du ihm schriftlich mitteilen, rechtlich gesehen am besten mit (angemessener) Frist zur Behebung (danach kannst Du entweder selbst einen Handwerker beauftragen, oder den Vermieter auf Reparatur verklagen, was er nicht positiv aufnehmen wird). Alternativ, oder auch zusätzlich, kannst Du die Miete mindern (aber unbedingt vorher mit Anwalt absprechen, welche Minderung hier angemessen ist!).

    Aber einiges, was Du beschreibst, sind womöglich keine Mängel (z.B. die Telekom-Geschichte - wer einen Anschluss in der Wohnung möchte, muss das natürlich selbst bezahlen!) bzw. zählt als "gemietet wie gesehen" (anderweitige Vereinbarungen müsstest Du beweisen, was bei mündlichen ohne Zeugen schwer fällt).

    Insgesamt musst Du Dir überlegen, wie sehr Du das Verhältnis zum Vermieter (der vermutlich mit diesen Themen überfordert ist) belasten willst. Denn Du wirst seinen guten Willen bestimmt noch mal brauchen!

    Die Aufgabe eines Maklers ist NICHT rechtliche Beratung von potentiellen Käufern - die sind für das Verständnis der juristischen Konsequenzen ihres Tuns voll und ganz selbst verantwortlich!

    Auch Verantwortung für die korrekte Beschreibung der zu verkaufenden Immobilie, was nach nornalem Emfinden Aufgabe eines Maklers sein sollte, schließen die meisten im Kleingedruckten aus - dafür ist der Verkäufer zuständig und der Makler gibt nur dessen Informationen weiter.

    Ein Makler bringt lediglich Verkäufer und potentielle Käufer zusammen (und verdient sehr gut daran) - dafür ist den meisten jedes Mittel Recht. Ich glaube Maklern daher kein Wort und prüfe alles nach!

    (Und: Der Makler wäre dumm, wenn er auf das Email Deiner Freundin überhaupt antworten würde. Verpflichtet dazu ist er jedenfalls nicht. Ihr Ansprechpartner ist nur der Vermieter.)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!