Aber warum ist sie in der Abrechnung für 2025 noch enthalten, wenn Mitte 2024 das Nebenkostenprivileg weggefallen ist?
Weil sich das Privileg nur auf neue Verträge seit dem 1.7.2024 bezieht. Denn der Begriff "Umlage" meint juristisch nicht die Abrechnung, sondern bezieht sich auf §556 Abs.1 BGB, in dem auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird. Und diese Vereinbarung passiert nur einmalig bei Vertragsbeginn. Für länger bestehende Verträge hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Nutzung des Kabel TV (oder Sat Anlage) gemäß §71 II TKG i.V.m. §56 III TKG zu kündigen. Solange man das nicht tut, darf der Vermieter weiterhin die Gebühren abrechnen.
"Fernsehkabelgebühr" ist für mich nicht eindeutig genug, dass ich sie ohne Belege akzeptieren kann
Das muss man auch nicht ohne Belege akzeptieren. Man hat als Mieter das Recht, sich bei einem persönlichen Termin die Rechnungsbelege zeigen zu lassen. Diese darf man auch fotografieren, um sie später jemand anderen zur Prüfung zu zeigen. Natürlich darf der Vermieter nur Kosten abrechnen, die ihm tatsächlich entstanden sind, keine fiktiven Kosten und auch nicht so etwas wie die Nutzungsgebühr der eigenen SAT Anlage.
gerade im Urlaub und kommt erst am 16.06. zurück
Kein Problem, man hat 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit, Einwände geltend zu machen.