Beiträge von Leo2

    Was genau verstehen Sie an dieser Aussage nicht?Iich verstehe sehr gut.


    Ich verstehe sehr gut!

    Mein Nachbar (der hat das Gleiche auf seiner Abrechnung stehen) und ich haben das unserem Vermieter gesagt, er meinte dann, das die Warmwasserkosten für den Betrieb der Heizung sind.

    Exakt das ist die richtige Durchsage, der ich mich anschließe.

    Meine Wohnung wird über eine zentrale Heizungsanlage versorgt, an die insgesamt fünf Heizkörper angeschlossen sind. Die Heizkosten werden seit dem letzten Abrechnungsjahr mit 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauchskosten abgerechnet. Im Jahr davor wurden 100 % über den Verbrauch berechnet.

    Wahrscheinlich denkt der Mieter, seine Wohnung wird kostenlos von der Heizungsanlage , an die fünf seiner Heizkörper angeshlossen sind, mit Wärme versorgt. Durch derlei Unkenntnis mancher Mieter entstehen dann falsche Annahmen in Bezug "Vermieter".

    Die Aussage des Vermieters ist natürlich Unsinn. Mit dem Anteil der Heizkosten in der Abrechnung ist das Wasser für die Heizkörper bereits bezahlt. Wenn in der Abrechnung von Warmwasser die Rede ist, meint das immer das Wasser, das aus dem Wasserhahn kommt.

    ...das aus dem Wasserhahn kommt, und genau dieses Warmwasser muss der Mieter auch bezahlen, bzw. es wird ihm mittels Abrechnung berechnet. Das wollte Lippusder1 wissen.


    Lippusder1 Bitte laden Sie die Abrechnung hier im Forum anonymisiert hoch, sodass auch Leo2 erkennt, was für einen Mist der Vermieter erzählt.

    Der Fragesteller hat das inzwischen sicher kapiert. ;)

    Und wofür bezahlt ein Mieter dann Ihrer Meinung nach die Heizkosten in der Abrechnung, wenn nicht bereits für das Wasser der Heizkörper?

    Und genau selbiges muss/soll dem Fragesteller gesagt werden.

    Mein Nachbar (der hat das Gleiche auf seiner Abrechnung stehen) und ich haben das unserem Vermieter gesagt, er meinte dann, das die Warmwasserkosten für den Betrieb der Heizung sind.

    Ist es wirklich so schwierig zu verstehen, dass der Fragesteller kein Warmwasser aus der Heizanlage bekommt, sondern dafür einen Durchlauferhitzer in der Wohnung hat? Bitte lesen Sie doch die Texte richtig, bevor Sie anfangen, die Leute zu verwirren.


    Es geht dem Fragesteller nicht um Warmwasser aus dem Durchlauferhitzer, vielmehr um die Frage, warum er überhaupt Warmwasser bezahlen soll, da er doch dieses aus dem Durchlauferhitzer bezieht. Und hier meine Korrektur; er bezieht auch Wasser für seine Heizkörper, welches von der Heizung erwärmt wird für seine Heizung in der Heizperiode. In der Regel von Okt. bis Sept. und diese Kosten für die warme Stube muss er dem Vermieter eben auch bezahlen. Er zahlt also nur für das Warmwasser aus den Heizkörper-Radiatoren. Das wollte der Fragesteller wissen. Ist durchaus üblich.

    Mein Nachbar (der hat das Gleiche auf seiner Abrechnung stehen) und ich haben das unserem Vermieter gesagt, er meinte dann, das die Warmwasserkosten für den Betrieb der Heizung sind.

    Jetzt weiß ich nicht wie ich vorgehen kann/muss, damit ich da mit meinem Vermieter einen Konsens finde.

    Es werden vom VM nur die Warmwasserkosten für die Heizung berechnet.

    Wodurch werden Deine Heizkörper in der Wohnung warm? Ich nehme mal an durch Wasser, welches von der Heizungsanlage erwärmt wird, und das sind evtl. die Kosten die Du zu zahlen hast

    Es geht um Warmwasser, welches von der Heizung erwärmt wird... und nur diese Kosten trägt der Mieter.

    Bin ich überhaupt verpflichtet, Warmwasser-Grundkosten und -Verbrauchskosten zu zahlen, obwohl mein Warmwasser ausschließlich über einen Durchlauferhitzer erzeugt wird?

    Und nun kommt es: Die Miete wurde für Dezember nicht abgebucht, aber die Service-Pauschale wurde abgebucht und das Guthaben von 1800 Euros wurde bis heute nicht gutgeschrieben. Also fragte ich per mail mal nach wie hier gutgeschrieben wird und abgebucht wird und es kam keine Antwort. Das ist nur eine Woche her.

    Wie ich sehe bist Du Mieterin mit Behinderung, Du kommst Deiner Verpflichtung als Mieterin nach. Du hast auch Rechte, die Du wahrnehmen bzw. einfordern kannst. Du musst sie nur kennen.

    z.B. die Dez-Miete kann noch abgebucht werden, das Guthaben noch gutgeschrieben. Du fühlst Dich sozusagen schikaniert. (sieht ganz danach aus) Meine Empfehlung! Besorge Dir einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht und lasse Dich von einem Anwalt beraten. Kostet Dich ca. 20,00 €.

    Ich fürchte, ich werde wegen dem gesamten Ärger mit der Service-Pauschale und der Kündigung und die Reklamationen über den Hausmeister schikaniert. Nun will ich nochmal per Einschreiben nachfragen, und wenn nichts kommt, was dann? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Direkt zu Gericht gehen? Ist das Amtgericht dafür zuständig

    Spare Dir die Einschreibegebühren, nachfragen nützt nichts. Du hast immerhin die Möglichkeit ein Guthaben mit der Miete zu verrechnen, wenn es dazu Zeit ist. Du darfst hier keine unüberlegten Aktionen durchführen.

    Eigentlich können die mich gewaltig schikanieren, wenn sie wollen, so z.B. wenn ich mal einen Handwerker benötige. Die können es einfach ignorieren und mit z.B. mit einer kaputten Heizung stehen lassen. Was macht man denn dann

    Diese Befürchtung ist eigentlich unbegründet. Wenn die Heizung nicht funktioniert und Du dies unverzüglich meldest, wird jeder Vermieter sofort tätig werden, damit der Mieter nicht genötigt wird, eine teuere Ausweichunterkunft zu stellen. Im Winter durchaus möglich.

    Das ist aber nur eine Vorschrift gemäß Heizkostenverordnung, wie die Kosten aufzuteilen sind. Die entstandenen Kosten darf der Vermieter aber umlegen.

    Wenn er diese belegen kann.

    Gar nicht, und das ist auch nicht nötig. Der Vermieter darf die Kosten umlegen. Man kann sich allenfalls die Rechnungen zeigen lassen um die Beträge zu vergleichen.

    Eine Rechnung muss nachvollziehbar sein, auch von mittelmäßig intelligenten Menschen.

    Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter. Den musst Du erfüllen, d.h. die Miete rechtzeitig zahlen. Sonst besteht die Gefahr, dass Du die Wohnung verlierst.

    So schnell geht das nicht. Auf die Straße wird in Deutschland niemand gesetzt, auf Unterkunft hat jeder ein Recht; fragt sich nur, wie das aussehen kann und soll. Wenn Du also Deine Pflicht zur Zahlung bzw. Abgabe der nötigen Unterlagen hierfür erfüllt hast - nachweisbar -, dann geht die Sache an das Jobcenter. An Deiner Stelle würde ich vorsorglich schon mal einen Beratungsschein besorgen, sollte es weitere Ungereimtheiten beim Jobcenter geben. Ein Beratungsschein kostet ca. € 19,00 und wird vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt; berechtigt Dich zu einer kostenlosen Beratung bei einem RA.

    2. Die Vermietung hat einfach einen trotz Guthaben erhöhten Betrag für Warmwasser/Heizkosten in der Endabrechnung zur Berechnung genommen. Obwohl ich diesem erhöhten Betrag vorher schriftlich widersprochen habe, wo sie den in die neue Mietberechnung reingeschrieben haben, eben wegen dem Guthaben.

    Ich habe das Gefühl, dass hier möglicherweise ein Missverständnis deinerseits vorliegt.

    Anfangs hatten wir in der Ecke einen Schrank zu stehen, der extrem schnell weggeschimmelt ist. Wir haben dann einen kleineren Schrank gekauft, damit mehr Luft nach oben frei ist und wenn wir duschen waren, haben wir den auch immer vorgezogen, damit alles dahinter trocknen kann (lästig, aber die Hoffnung war, dass es so ausreicht). Ebenso wird oft genug gelüftet und das Bad ist wirklich gigantisch, mit einem großen Fenster.

    Wenn im Raum (Bad) geduscht wird ist es empfehlenswert, nach dem duschen die Wände (Fliesen) zu trocknen. Zudem ausreichend lüften und heizen. Zudem ein Versuch: nehmt eine grössere Schüssel, füllt diese mit trockenem Sand und schaut nach 2/3 Tagen, wieviel Wasser der Sand angezogen hat. Ein billiger Maßstab zum Messen der Feuchtigkeit.

    Meines Wissens kann der Vermieter eine spezielle Farbe verlangen, wenn er das aus baulichen Gründen auch belegen kann (Silikat-Innendämmung).

    Das muß dem Mieter auch mitgeteilt werden, damit er den Grund für die gewünschte Farbe auch nachvollziehen kann, und dementsprechend die Vorgabe des VM auch nicht anzweifeln braucht.

    Meiner Meinung dürfte es nachvollziehbar sein dass die Mehrkosten der Silikatfarbe der VM trägt.

    Silikon Farbe vorzuschreiben ist unwirksam. Wir würden daher - allein schon aus Prinzip- nur normale Farbe verwenden.

    Zu bedenken, dass normale Wandfarbe auf Silikonfarbe nicht haftet. Silikonfarbe verwendet man i.d.R. in Nassräumen, als Ersatz von Fliesen.

    Zudem ist Silikonfarbe als Vorschrift unwirksam. So meine Kenntnis.

    . Die Mutter und die Jugendliche habe sofort angefangen rumzuschreien und auf Ihr Recht bestanden. Gespräch wurde dann erfolglos abgebrochen. :(

    Wahrscheinlich ist Mutter und Tochter das "Recht" in Sache musizieren nicht ganz klar, sie beachten nämlich das Recht der im Haus Wohnenden nicht, oder nicht ausreichend.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte auch geurteilt. Ein Musikinstrument zu üben

    darf auch in Mietwohnungen nicht verboten werden:

    Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 17. November 2009 1 BvR 2717/08

    Nur gibt es bestimmte Zeiten für musizieren und ebensolche für Ruhepausen, die im Sinne einer friedlichen Hausgemeinschaft eingehalten werden sollten, evtl. müssen.

    Jetzt ist die Miete unserer Garage aber an die Kündigung unserer Wohnung gebunden.

    Wenn dies rechtlich so ist, kann der VM die Garage nicht separat kündigen, allerdings auch der Mieter nicht.

    Die Quadratmeter unserer Wohnung wurden uns nie von unserem Vermieter mitgeteilt und stehen auch nicht im MV.

    Für eine Mieterhöhung ist die exakte Wohnfläche anzugeben. Im Übrigen steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu, auf welches der VM im Erhöhungsverlangen hinweisen soll/muß.

    In der Betriebskostenabrechnung stehen 65m².

    Wenn ich per Lasermessgerät nachmesse, komme ich auf 68m².

    Unser Vermieter schreibt bei der Mieterhöhung 70m².

    Es ist zu beachten, dass für die Heizkosten die evtl. angerechnete Wohnfläche des Balkons herausgerechnet wird.

    waren dann also nicht 12, sondern 17 Monate. Auch nicht ganz korrekt, aber mir im Endeffekt egal. Mir geht's nur darum, dass sie mich quasi um einige hundert Euro abzocken will und meint, sie wäre im Recht.

    Eine NK-Abrechnung über 17 Monate kann nicht korrekt sein, denn es gibt jedes Abrechnungsjahr (12 Monate) nicht die gleichen Rechnungen, Gebühren etc. Da macht es sich die Vermieterin wahrscheinlich einfach zu Lasten der Mieter. Aber wenn es Dir gelingt, diese NK-Abrechnung nachzuvollziehen ist es i.O. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt Dir die Vermieterin die korrekte Abrechnung schuldig. Sämtliche Belege, die der Abrechnung zugrunde liegen, kannst Du einsehen; zum Vergleich.

    Wenn Du unterjährig ausziehst, gibt es den Nutzungszeitraum zu beachten. Für die Vermieterin möglicherweise nicht einfach zu bewältigen, aber dann muss sie eben großzügig zu Deinen Gunsten abrechnen und nicht zu Deinem Nachteil

    So sehe ich das.

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