Und nun kommt es: Die Miete wurde für Dezember nicht abgebucht, aber die Service-Pauschale wurde abgebucht und das Guthaben von 1800 Euros wurde bis heute nicht gutgeschrieben. Also fragte ich per mail mal nach wie hier gutgeschrieben wird und abgebucht wird und es kam keine Antwort. Das ist nur eine Woche her.
Wie ich sehe bist Du Mieterin mit Behinderung, Du kommst Deiner Verpflichtung als Mieterin nach. Du hast auch Rechte, die Du wahrnehmen bzw. einfordern kannst. Du musst sie nur kennen.
z.B. die Dez-Miete kann noch abgebucht werden, das Guthaben noch gutgeschrieben. Du fühlst Dich sozusagen schikaniert. (sieht ganz danach aus) Meine Empfehlung! Besorge Dir einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht und lasse Dich von einem Anwalt beraten. Kostet Dich ca. 20,00 €.
Ich fürchte, ich werde wegen dem gesamten Ärger mit der Service-Pauschale und der Kündigung und die Reklamationen über den Hausmeister schikaniert. Nun will ich nochmal per Einschreiben nachfragen, und wenn nichts kommt, was dann? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Direkt zu Gericht gehen? Ist das Amtgericht dafür zuständig
Spare Dir die Einschreibegebühren, nachfragen nützt nichts. Du hast immerhin die Möglichkeit ein Guthaben mit der Miete zu verrechnen, wenn es dazu Zeit ist. Du darfst hier keine unüberlegten Aktionen durchführen.
Eigentlich können die mich gewaltig schikanieren, wenn sie wollen, so z.B. wenn ich mal einen Handwerker benötige. Die können es einfach ignorieren und mit z.B. mit einer kaputten Heizung stehen lassen. Was macht man denn dann
Diese Befürchtung ist eigentlich unbegründet. Wenn die Heizung nicht funktioniert und Du dies unverzüglich meldest, wird jeder Vermieter sofort tätig werden, damit der Mieter nicht genötigt wird, eine teuere Ausweichunterkunft zu stellen. Im Winter durchaus möglich.