Beiträge von Gollwyn

    Gut also das bedeutet nun also falls Ihm jetzt einfällt noch eine zu machen dann kann er diese für 2016 einfordern und bei dieser müsste ich auch Nachzahlen falls es sich daraus ergben sollte. (Stichtag 31.12.2017)
    Es ist ja eindeutig kalendjährliche Abrechnung im MV.

    Und für die Jahre davor werde ich schön gar nichts machen da ich mir beim besten willen nicht vorstellen kann etwas herauszubekommen (eher das Gegenteil) da ich unseren Verbrauch aufgrund vieler Umzüge einschätzen kann. Wird am Ende sonst nur für schlechte Stimmung beim Vermieter sorgen und dieser ist eigentlich sehr nett...

    Also ich hab noch nie im Leben Nebenkosten zurück bekommen :) ich versuch die Seite mal hochzuladen ist allerdings ein Standard Mietvetrag Vordruck von AVERY ZWECKFORM

    darin steht unter 3.9. Über die monatlichen Vorauszahlungen auf die Nebenkosten rechnet der Vermieter kalenderjährlich ab...

    Hallo zusammen,

    wir wohnen seit 04.2014 in unserer Wohnung haben aber noch nie eine NK Abrechnung erhalten.
    ( abgelesen wurde aber schon Wasser und Heizung )

    Im Mietvetrag ist natürlich keine Pauschale vereinbart.

    Bis zu welchem Zeitraum kann der VM jetzt noch eine erstellen falls noch was kommt ? Nur für 1 Jahr Rückwirkend also 2016 ?

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