Diese Miete ist seit dem 15.10.2019 unverändert.
Damit geht der Vermieter ja grundsätzlich von falschen Tatsachen aus, denn das stimmt ja so nicht.
Grundsätzlich kann der Vermieter um 15% innerhalb von 3 Jahren erhöhen, frühestens nach 15 Monaten, d.h. erst zum 01.02.2026 und wie du schreibst, müssen die beiden bereits getätigten Erhöhungen berücksichtigt werden. Damit ergibt sich eine etwas niedrigere Summe als die 885 €.
Bzgl. Mietspiegel: es ist nicht ausgeschlossen, auch bei einem vorhandenen qualifizierten Mietspiegel Vergleichswohnungen heranzuziehen. Prinzipiell wird ein qualifizierter Mietspiegel allerdings als ortsübliche Miete angesehen. Bei einem Prozess müsste der Vermieter daher erklären, warum er der Meinung ist, dass der Mietspiegel auf seine Wohnung nicht anwendbar ist und die Vergleichswohnungen die ortsübliche Miete darstellen sollen. Diese Argumentation dürfte nicht einfach sein, aber sicher ist das nicht. Die genaue Einstufung im Mietspiegel und der sich daraus ergebende Wert muss im Schreiben auch angegeben sein, damit du dies überprüfen kannst.
Aus meiner Sicht: was ist denn deine eigene Meinung zur Vergleichsmiete? Hältst du selbst den Mietspiegel für realistisch und findest eine Wohnung zu diesem Preis, wenn du aufgrund eines (Rechts)streits mit dem Vermieter ausziehst? Oder zumindest eine vergleichbare/bessere Wohnung unter den 885€? Oder liegt die Neuvermietung doch eher bei den genannten 14/15 €, sodass du bei einem Umzug wesentlich mehr zahlen würdest? Es ist leider oft so, dass Vergleichswohnungen deutlich höhere Preise haben als der Mietspiegel vorgibt, weil da Neuvermietungen erst mit deutlicher Verzögerung eingehen, der Mietspiegel ist tatsächlich eher auf dem Stand von vor einigen Jahren (die Daten müssen ja erhoben und ausgewertet werden und dann ist der Mietspiegel aus 2024, die Daten sind damit wahrscheinlich aus 2023 und damit 2 Jahre alt). Da kommt es schon zu erheblichen Abweichungen.
Ich denke, wenn du nicht zustimmst, wird der Vermieter alles dafür tun, dich aus der Wohnung zu bekommen und die Wohnung für 14/15 € neu vermieten zu können, sofern das tatsächlich so einfach möglich ist. Es ist für dich auch denkbar, eine Teilzustimmung zu geben, z.B. 850 € oder 860 €, denn wegen 20€ wird der Vermieter vermutlich keine Zustimmungsklage einreichen, wenn er ohne Prozess 80/90 € bekommt. Das ist dann Abwägungssache deinerseits. Genauso sollte man bedenken, dass bei einem Gerichtsprozess erhebliche Gerichtskosten anfallen können. Evtl. ist hier gar keine Erhöhung möglich, aber gerade bei Amtsgerichten kommt es schon auch mal auf die persönliche Meinung des Richters und die Überzeugungskraft der Anwälte an.