Hallo, erst mal vielen Dank für die Antworten.
Die Frage warum ohne die Berücksichtigung der Zwischenstände abgerechnet wurde habe ich meinem Vermieter natürlich schon gestellt und ihm außerdem auch nochmal alle Unterlagen inkl. der Ablesewerte gegeben. Leider habe ich noch keine zufriedenstellende Antwort bzw. Erklärung erhalten, außer dass er nicht verstehen würde warum ich die Abrechnung korrigiert haben möchte und die Hausverwaltung das wohl immer so machen würde. Er war allerdings immerhin so "nett" und hat die Sache an die Hausverwaltung bzw. die Abrechnungsfirma weitergeleitet. Jetzt warte ich gespannt auf die Antwort ...
Ich bin ja schon mal froh, dass ihr mir zustimmt, dass ich der Abrechnung in diesem Punkt widersprechen kann. Sollte ich das eigentlich schriftlich tun? Ich hab jetzt erst mal alles persönlich und am Telefon weitergegeben.
Die Abrechnung der Grundkosten wurde so gemacht wie Berny es beschrieben hat. Nach dem prozentualen Flächenanteil und dem Nutzungszeitraum. Das passt also immerhin.
Die Verbrauchs-Heizkosten wurden nach Gradtagszahlen abgerechnet, obwohl der Ablesewert bekannt ist ... d.h. ich könnte pauschal 15% der Kosten abziehen, sollte die Abrechnung nicht korrigiert werden? Warum darf man das, weil die Methode nicht die tatsächlichen Werte zu Grunde legt?
Ist frag mich gerade was der Vermieter in meinem Fall von der Gradtagszahlenmethode hat, wenn ich 15% abziehen darf!? Würde er mit den Zwischenständen abrechnen würde er ja 100% bekommen und nicht "nur" 85% der Kosten.
Gruß anwe