Beiträge von anon

    Hallo,

    danke für die Antworten. Nachdem es unklar ist, wer genau dafür verantwortlich ist, könnte also evtl. einer der Untermieter via Haftpflicht dafür geradestehen?

    Ich hatte auch an Haftflicht gedacht, war aber nicht sicher ob sowas dann eher ein Fall für eine Hausratversicherung wäre (die wir nicht haben).

    Hallo,

    ich bin Hauptmieter in einer WG mit drei Untermietern.

    Wir haben mehrere große Fenster (also hoch wie Türen) nach außen und viel Wind. Um zu vermeiden dass diese Fenster bzw. Türen zuknallen (im Sommer, wenn zum Lüften oftmals mehrere Türen/Fenster offen sind), verwenden wir solche "Birdy"-Türstopper. Man kann die Fenster leider nicht anders fixieren.

    Jetzt habe ich an der Tür zur Dachterrasse einen Riss am Holzrahmen bemerkt. Der Riss ist an der Stelle, an der die Tür mit dem Scharnier verbunden ist. Das liegt wahrscheinlich daran, dass mal ein Mitbewohner oder Besucher versucht hat, die Tür trotz Türstopper zuzumachen, dann tritt da natürlich eine große Hebelkraft auf.

    Evtl. lässt es sich von einem Schreiner mit Leimen + Schrauben reparieren, aber ggf. müsste der Rahmen ersetzt werden.

    Jetzt stellt sich die Frage wie man hier vorgeht bzw. wer für den Schaden aufkommt.

    • Der Vermieter wird dafür wohl eher nicht haften
    • Kann die Haftpflicht von einem Mitbewohner (Untermieter) einspringen?

    Danke für Ratschläge und Infos zum Abklären der Situation.

    Fruggel

    Wir sind insgesamt zu viert - die drei anderen Untermieter sind der Vermietergesellschaft bekannt. Man mus jeden Untermieter (bspw. bei Wechsel) neu genehmigen lassen, was i.d.R. aber kein Problem ist.

    Ich als Hauptmieter war immer als Mitbewohner in der Wohnung.

    Es ist halt evtl. eine andere Situation, wenn der einzige Hauptmieter (temporär) nicht mehr in der Wohnung lebt und dafür ein vierter Untermieter einzieht.

    Hallo,

    ich überlege, für einige Zeit aus beruflichen Gründen aus meiner WG, in der ich von vier Mitbewohnern der einzige Hauptmieter bin, auszuziehen (für mind. 1 Jahr).

    Die Vermieter-Gesellschaft möchte aus irgendeinem Grund keinen weiteren Hauptmieter. Ursprünglich waren wir zwei Hauptmieter, aber nachdem der zweite

    ausgezogen ist hat die Gesellschaft keinen weiteren Mitbewohner als neuen HM akzeptiert (grundsätzlich nicht).

    Jetzt gibt es natürlich den Kündigungsgrund Untervermietung falls man dem Mieter nicht Bescheid gibt.

    Habe ich ein Recht darauf, dass ich selbst ausziehen und untervermieten darf?

    Von was hängt es ggf. ab?

    Danke vorab für hilfreiche Infos.

    Stimmt, aber eine Instandsetzung will ich erstmal nicht.

    Der Parkett dürfte jetzt elf Jahre alt sein - wenn wir die 15 oder 20 Jahre hinkriegen dann greifen evtl. der Satz im ersten Link:

    Zitat

    Parkettböden müssen bei normaler Abnutzung nach 15 Jahren abgeschliffen und versiegelt oder ausgetauscht werden.

    oder der zweite Link, nach dem kein erheblich wirtschaftlicher Schaden mehr vorliegt und wir zumindest nicht für die ganze Renovierung aufkommen müssten.

    Angenommen

    • die eine Hälfte des Bodens ist normal abgenutzt und kann abgeschliffen werden (durch den Vermieter zu bezahlen)
    • während die andere Hälfte des Parkettbodens übermäßig verschlissen ist und ersetzt werden muss


    dann ist der Wert des Parkettbodens zu dem Zeitpunkt offenbar zu >= 50% abgeschrieben, und dann sollten die Kosten zumindest nicht ins Unermessliche gehen.

    Danke soweit für alle Hinweise und Meinungen. Bin jetzt erstmal 'ne Woche weg und zerbrech' mir erst danach wieder den Kopf.

    Ne, der neue Link geht auch nicht wirklich:
    Die von Ihnen angeforderte Seite ist nicht verfügbar.
    Hier haben aber schon zwei ehem. Schreiner meine Einschätzung geteilt dass es Parkett ist, das darf als gesichert gelten. Auch dass es Stabparkett ist.

    Zitat


    Dazu müsste man wissen wer aktuell Vertragspartner mit wem ist,
    und wie die "Entlassung" aus der WG damals geregelt wurde.

    Na da seh' ich irgendwann was auf mich zukommen. Bin mittlerweile der einzige Hauptmieter und zwar mit allen Ex-Mitbewohnern eigentlich gut befreundet, aber das wäre ja nicht das erste Mal dass beim Geld die Freundschaft aufhört. Beim Auszug wurde bisher auch nichts bzgl. zukünftiger Renovierung besprochen - es hatte einfach niemand auf dem Schirm. Evtl. sind wir sind sehr gut drin sowas zu ignorieren bis es zu spät ist.
    In Zukunft werde ich Mitbewohner darauf hinweisen dass Renovierungskosten anteilig der Wohnzeit geteilt werden müssen.

    Generell muss ich wohl einfach hoffen dass sich hier möglichst lange (im Idealfall bis zum Ende der Haltbarkeit des Parketts, bspw. die o.g. 25 Jahre) eine WG hält.

    Ich habe nochmal etwas gestöbert - die folgenden Texte stimmen mich etwas optimistischer:

    https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber…bodenbelag.html

    Zitat


    Parkettböden müssen bei normaler Abnutzung nach 15 Jahren abgeschliffen und versiegelt oder ausgetauscht werden.

    http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verw…den-zahlen-muss

    Zitat


    Sie können allerdings Schadensersatz geltend machen, wenn Ihr Mieter Schäden an den Fußböden verursacht hat, die über einen vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
    Ist Ihr Parkettboden allerdings schon 10 Jahre alt, liegt nach Ansicht der Gerichte kein erheblicher wirtschaftlicher Schaden mehr vor, da die Gerichte die mittlere Nutzungsdauer einer Parkettbodenversiegelung bei etwa zwölfeinhalb Jahren ansetzen.

    http://www.anwaltonline.com/tips/parkettboden.html

    Zitat


    Ensteht zwischen Vermieter und Mieter Streit darüber, ob bestimmte Schäden während der Mietzeit entstanden oder schon bei deren Beginn vorhanden gewesen sind, ist zunächst vom Vermieter zu beweisen, daß das Parkett zu Beginn des Mietvertrages in einem ordnungsgemäßen Zustand war.

    Das ist schon seltsam dass wir (meines Wissens nach) kein Übergabeprotokoll haben...solche Wohnungsgesellschaften haben ja normalerweise ein professionelles Vorgehen.


    http://www.juraforum.de/forum/t/lebens…t-boden.312333/

    Zitat


    Für eine Beschädigung des Parkettbodens müsste der Mieter aufkommen. Hier hilft aber in den meisten Fällen eine vorhandene Haftpflichtversicherung.

    Wobei wir ggf. mit dem Melden des Schadens nicht grade früh dran sind.

    Hallo Berny,

    Vermieter ist eine städtische Gesellschaft, die Miete ist - vergleichsweise - günstig. Der Vermieter hat in der Vergangenheit auf Anfragen recht wenig reagiert (überbordende und damit sehr teure Beleuchtung des Treppenhauses/Aufzuges, schlecht schließendes Fenster, kaum funktionierende Gegensprechanlage, fehlende Abstellmöglichkeiten für Räder...). Die Schäden am Parkett haben wir dem Vermieter gegenüber noch nie erwähnt.

    Hallo,

    die Situation ist folgende:

    Ich wohne mit zwei weiteren Mitbewohnern in einer WG. Vorher war ein Vormieter mit Familie in der Wohnung (sieben Jahre). Bei unserem Einzug wurde der Parkett nicht abgeschliffen o.ä und war auch schon sichtlich abgenutzt. Wir haben dummerweise keine Bilder von der Wohnung bei der Übergabe gemacht.

    Der Parkettboden hat mittlerweile (nach vier Jahren WG) ziemliche Schäden genommen. V.a. ist er durch Wasser, welches beim Blumengießen öfter übergelaufen ist, aufgequollen (also leider unsere eigene Schuld).


    Der Boden hat insgesamt ca 110qm, und der Boden der verschiedenen Räume ist durch Korkleisten jeweils getrennt.

    • ca 40qm sind Zimmer in denen der Parkett okay ist (normale Abnutzung)
    • Die Küche (ca 10qm) hat eine eher normale Abnutzung durch Stühle etc
    • Der Flur und das Wohnzimmer sind teils stark betroffen (zusammen ca. 50-60qm)

    Meine erste Frage wäre:

    Angenommen der Parkett muss erneuert werden (alter Parkett raus, Entsorgung, neuer Parkett rein; Kosten für Material und Handwerker; ich würde bei 60qm mit 5000€-8000€ rechnen, hab' aber keine richtige Ahnung davon):

    • Wie würden die Kosten zwischen Vermieter und Mieter ungefähr aufgeteilt werden?


    Meine zweite Frage:

    Das ist hier vielleicht nicht der richtige Platz - aber in unserer WG haben vorher schon andere Mitbewohner gewohnt, die beiden aktuellen Mitbewohner sind also nicht von Anfang an dabei. Wir haben das Thema nie behandelt, aber es wäre ja Quatsch wenn nur die Bewohner, die zum Zeitpunkt der WG-Auflösung in der WG sind und mit den Schäden vielleicht nichts zu tun haben, dafür zahlen müssten.

    • Sind die Ex-Mitbewohner verpflichtet anteilsmäßig so eine Renovierung mitzubezahlen?


    Bilder vom Parkett:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!