Beiträge von timo_81

    - meine ehemalige Mitbewohnerin (Hauptmieter) unterstellt mir, ich hätte den Herd beschädigt, allerdings war dieser gemeinschaftlich genutzt (weit mehr von ihr und ihrem Freund als von mir)
    - sie behauptet ich hätte kein Backpapier verwendet und das runter getropfte Fett hätte sich eingebrannt
    - als sie den Herd reinigte hat sie dabei die Beschichtung abgekratzt
    - weiterhin unterstellt sie mir ich hätte die ebenfalls gemeinschaftlich genutzte Senseo Kaffeemaschine beschädigt

    Zu blöd zum Herd putzen und die Senseo Kaffeemaschinen haben ne Sollbruchstelle.
    :D

    Wikipedia:
    "Das Hausverbot kann vom Berechtigten grundsätzlich beliebig ausgesprochen werden und ist nicht an ein Fehlverhalten gebunden."

    Da dein Freund/Ehemann aber in dem Haus eine Wohnung gemietet hat, hat der VM kein Recht dich des Grundstücks/Gebäudes zu verweisen.
    In der gemieteten Wohnung hat dein Freund das alleinige Hausrecht.
    Der allgemein genutzte Bereich, der zum betreten der Wohnung nötig ist, kann vom VM ebenfalls nicht dazu verwendet werden, dich rauszuschmeissen.

    So ist zumindest mein Sachstand.
    Wenn du dem VM jetzt "aufs Maul haust", kann er dich natürlich mit Hilfe der Polizei für min. 24h des Gebäudes verweisen.

    Moin,

    der Prozess neigt sich nun auch endlich dem Ende zu, am 01.09. war der letzte Gerichtstermin.

    Zusammenfassung:
    Fehlende Belege, die wir angefordert hatten wurden nicht nachgereicht, die Heizkostenabrechnungen wurden ebenfalls nicht erstellt.
    Die Nebenkostenabrechnungen wurden ebenfalls nicht vom VM korrigiert, so das ich diese anhand der mir vorgelegten Belege korrigiert habe und diese bei Gericht eingereicht wurden.

    Beim Gerichtstermin (kurze Zusammenfassung, nicht 100% wortwörtlich)
    Gegnerischer Anwalt: "Es wurden doch die Abrechnungen erstellt"
    Richter: "Mehr oder weniger?!?"

    zum Thema Heizkosten...
    Gegnerischer Anwalt: "Man könne den Verbrauch auch schätzen"
    Richter: "Der Mieter geht mit den Betriebskostenvorrauszahlungen in Vorkasse und hat ein Recht auf eine ordnungsgemäße Abrechnung".

    Damit war die Sache in weniger als 5min. erledigt, nun wird die Gesamtforderung des Streitwertes berechnet und in ca. 3 Wochen findet die Urteilsverkündung statt.
    Da nicht ordnungsgemäß nach Heizkostenverordnung abgerechnet wurde beläuft sich das ohne Zinsen jetzt schon bei über 4000€

    Guten Abend,

    Im Vertrag sind folgende Klauseln zu finden:
    §7/2 "Tierhaltung in den Mieträumen ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet. Dies gilt nicht für Kleintiere im Rahmen des vertragsmäßigen Gebrauches."
    und im Zusatzvertrag zum Mietvertrag:
    "Die Tierhaltung gem. §7/2 ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Vermieter gestattet."

    Liebe Grüße

    Linda

    Allgemein gehören zu den Kleintieren Ziervögel, wie Wellensittich und Kanarienvogel, Zierfische und Fische die, in normalen Aquarien gehalten werden können, Hamster, Mäuse, Meerschweinchen, Eidechsen, Schildkröten, Zwergkaninchen. Teils werden auch Katzen dazu gezählt (LG München WuM 1999, 217, gegenteilig: LG Berlin GE 1999, 46). Auch Kleinpapageien seien Kleintiere (AG Tempelhof-Kreuzberg GE 2001, 557).

    Quelle: http://www.mietrecht.org/tierhaltung/kl…er-mietwohnung/

    Falls ihr klagen solltet, es entscheidet nicht der BGH über das Urteil sondern der Amtierende Richter des Zivilgerichts.

    Ich bin mal mit 15 Sittichen in eine neue Mietwohnung umgezogen (Kleintierklausel), hab die Vermieterin trotzdem gefragt ob das ein Problem darstellt. Sittiche pennen halt auch wenns nacht is, also kein Problem, beschwerden von den anderen Mietern gabs nie.

    Und was seid Ihr sonst?

    Eigentümer, Vermieter oder was?

    Eigentümer und VM

    Was geht es Euch an das M seine vertraglichen Pflichten gegenüber seinen Versorgern nicht einhält?

    Weil M, seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und der Versorger nun bei uns "anklopft", weil M seine Rechnungen nicht bezahlt.

    Für leer stehende Wohnungen hat der Vermieter die Kosten zu tragen, nicht andere Mieter.


    So wird das auch gemacht.

    M hat die Befugnisse die ihm vertraglich zugesichert sind, mehr nicht.


    Die Teilnutzung des Gartens, so wie die Erdgeschosswohnung von ~60m² wurden vertraglich vereinbart.

    Beitrag in n Trollforum verschieben, halte ihn nicht für n Mietrechtthema.

    Sorry, hatte kein "Trollforum" gefunden, deshalb hab ich das Thema unter "sonstiges" erstellt.

    Ausserdem gehört es für mich durchaus zum Mietrecht, wenn jemand als Mieter mehr für sich beansprucht, als vertraglich vereinbart.
    Aber ich lasse mich diesbezüglich gerne aufklären, deshalb stelle ich hier ja Fragen, bzw. hole mir andere Meinungen ein.

    Warum soll der Mieter die Schmutzwassergebühren bezahlen?


    Da M seit Einzug in die Wohnung; Wasser, Strom, Gas selbst beim Energieversorger angemeldet hat.
    Das was an Energie-/Wasserkosten anfällt ist der Eigenverbrauch von M.

    Und warum soll M Strom für eine Wohnung bezahlen deren Mieter er nicht ist.


    Tut M ja auch nicht, die andere Wohnung hat einen eigenen Zähler, der abgemeldet ist.

    Wer ist Mutter und wer sind wir?


    Mutter von M (ich muß mich korrigieren bezüglich Schadensersatz, M hat "Mutter" bezüglich Unterhalts verklagt).
    Wir sind, meine Eltern, Bruder und ich.

    Ist die Mietminderung unberechtigt oder unangemessen hoch und es hat sich ein Betrag in Höhe von 2 MM "angesammelt" dem Mieter fristlos kündigen.


    Abmahnungen wurden bereits erteilt, nun sind auch die zurückhaltung von 2 MM erreicht.

    Für mich wäre halt interessant zu wissen, welche Befugnisse M auf die 2te Wohnung und des Grundstücks nehmen darf.

    ... und beschädigt dabei das Dach -> Wasserschaden

    Jetzt kommt Mieter mit Wasserschaden und Schimmel in der Wohnung.

    M verklagt VM jetzt auf Schadensersatz, weil die Möbel angeblich kontaminiert sind.
    Zusätzlich wurde M auch noch krank und befindet sich angeblich in ärztlicher Behandlung.

    Dann war so n bissel blabla von M... Facharzt, Gutachter, Bauamt usw..

    M hat die Miete seit Mai 2016 um 50% gekürzt.

    Da die 2te Wohnung unbewohnt ist, wurde vereinbart, dass die Energieversorger direkt vom M bezahlt werden.
    Nun erhielten wir vor ein paar Tagen eine Mahnung über nicht bezahlte Schmutzwassergebühren.
    Diese Rechungen werden also scheinbar auch nicht mehr beglichen.

    M hat vor kurzem noch versucht die Mutter auf Schadensersatz zu verklagen. Nun sind scheinbar wir dran.

    Hat jemand n Rat für mich?

    Es geht immer weiter...

    das letzte schreiben, das ich erhalten hab....
    Ich kürz es mal auf den Höhepunkt von dem letztem schreiben der gegnerischen Partei ab....
    Schreiben vom gegnerischen Anwalt:

    "Weiter hat der Kläger eine Treppenhausreinigung trotz mehrfacher Aufforderung nicht durchgeführt, so dass diese anderweitig vergeben wurde.

    Beweis: Parteivernehmung des Beklagten und des Klägers

    Ich hab weder mit dem Anwalt des Beklagtem noch mit dem Beklagten kontakt gehabt seid der letzten Belegeinsicht...

    Update:

    Es wurde ein weiterer Eigenbeleg eingereicht.

    Auf dem "Zettel" stehen nun; Datum, Lieferant, Menge, Preis, Stände in cm.
    2 Rechnungen liegen weiterhin nicht vor, die VM zur Heizkostenabrechnung herangezogen haben will. Mein AW hat das ganze als "mit Nichtwissen" beantwortet.

    Alle weiteren Beweise, die von der gegnerischen Anwaltskanzlei vorgebracht wurden sind "Parteivernehmungen des Beklagten"
    - Die Belege sind - aus welchen Gründen auch immer- nicht mehr auffindbar (ich hab den Verdacht, das er alles vermischt hat mit seinem Unternehmen [Fragen/Antworten diesbezüglich nur per PM bitte])
    - Hinweis vom AW des Beklagten: "dass es nicht wesentlich darauf ankommt, ob der Verbrauch des Klägers errechnet wird, da es Regeln dafür gibt, wie abgerechnet wird, wenn der Verbrauch nicht berechnet werden kann".
    (Dessen bin ich mir bewusst, aber soll ich das nun für VM machen? Nee!)

    - Gegnerische Partei zum Thema Straßenreinigung und Grundsteuer
    - "sind üblich und angemessen" (Grundsteuerbescheid und der Bescheid über die Straßenreinigung liegen nicht vor!)

    - die Treppenhausreinigung habe ich angeblich nicht erbracht: "so dass Einigkeit zwischen den Parteien bestand, dass diese - abgewälzt über die Betriebskosten - entgeltlich vorgenommen werden"

    Zitat von meinem AW:
    "Unzutreffend behauptet der Beklagte, der Kläger habe die Treppenhausreinigung nicht erbracht
    und es hätte deswegen Einigkeit bestanden, dass diese entgeltlich und gegen entsprechende
    Berechnung über die Betriebskostenabrechnung vom Beklagten erbracht werden."

    Keine Nebenabsprachen/Hinweise, weder mündlich noch schriftlich, vertraglich wurde ebenfalls nichts weiter vereinbart oder geändert.

    Am besten find ich:
    - Hinsichtlich der Heizölkosten hat der Beklagte nachgetankt, wenn dies erforderlich war. Dies ergibt der Eigenbeleg.
    (Heizöleinkäufe erfolgten zu beginn oder ende der Heizperiode, also ohne sinn und verstand).

    Von Gegnerpartei:
    Die in Eigenregie des Klägers erstellten Betriebskostenabrechnungen sind falsch und auch unerheblich.

    Sorry, viel Text...
    Die in Eigenregie erstellten Betriebskostenabrechungen beziehen sich auf das, was ich als Berechnungsgrundlage habe. Und das habe ich entsprechend meinem AW zukommen lassen.
    Korrigierte Betriebskostenabrechnungen habe ich bis heute ja nicht erhalten!

    Hallo Behrga,

    die Ablesungen sollten meines wissens nach durch ein autorisiertes Unternehmen erfolgen.
    Was die Nachweise betrifft, stimme ich Berny und anitari überein, er muß dir die Belege auf verlangen sogar "aushändigen", damit du es prüfen kannst.
    Hast du laut Mietvertrag eine Abrechnung nach Heizkostenverordnung?
    Wurde diese vom VM erstellt und dir übermittelt?
    3-Parteien Haus, 2 Wohnungen gleich groß, DG etwas kleiner?
    Wie wurden die Wohnungen innerhalb des Abrechnungszeitraums bewohnt?
    Um was für eine Heizungsanlage handelt es sich?
    Was für Wärmezähler sind installiert, wann wurden die ggf. zuletzt geeicht?

    Gruß
    Timo

    Moin,

    du kannst die sicherlich auch per Mail erreichen oder über WhatsApp, Skype, Facebook, Instagram, Twitter etc..
    Wenn du wirklich sicher gehen willst, das etwas korrekt zugestellt wird, dann wirst du nicht darum rumkommen die Forderungen per Einschreiben zu versenden. (Im medizinischen Bereich wird immer noch alles per Fax versendet. Datenschutz/rechtliche Hintergründe).

    Also, glotz nich ständig in dein Smartphone, Social-Media Geisterwelt, da sind eh nur Idioten unterwegs.

    Hier wuerde ich ausnahmsweise 242 BGB anführen. Aber mir ist noch nicht klar, wie waren die einzelnen Abrechnungsergebnisse und wieviel Geld wird zurück gefordert? Und wie offensichtlich war der Fehler? Wenn man auf den ersten Blick sieht , dass 3 Monate fehlen,
    kann der Mieter nach treu und Glaube Sicht ggf. Nicht darauf berufen und eine Korrektur könnte statthaft sein.

    So wirklich klar ist mir nicht, was du damit aussagen tust.
    Nach Mietrecht und BGB besteht kein Anspruch mehr auf Nachforderungen seitens VM (siehe Posts von Berny).

    Wenn die Tochter allerdings mit Sachen wie "Demenzkrank, Alzheimer" ihres Vaters vor Gericht zieht, sieht die Sache sicherlich n bischen anders aus.
    Der Posterin war und ist sich ja der Tatsache bewusst, daß der Herr "einiges durcheinander bringt".

    Gruß
    Timo

    Hallo,

    ein Verkauf einer Mietimmobilie kann durchaus zu verzögerungen der Nebenkostenabrechnungen führen.
    Verkäufer übermittelt z.B. nicht rechtzeitig alle Belege/Ablesungen an den neuen VM oder es ist noch nicht alles mit den Energieversorgern geklärt, etc.
    Wenn neuer VM dies Belegen kann, dass er noch keine Abrechnung erstellen konnte weil Belege fehlen, dann ist die 1-jährige Verjährungsfrist ausgesetzt (Nachweis muß halt ggf. angefordert werden).

    Gruß
    Timo

    P.S.: So einen Fall hatte ich auch schon, also freundlich nachfragen beim neuen VM, woran es hakt hilft um die Situation zu klären.

    Hallo,

    ich stimme den Aussagen der vorherigen Poster zu.
    Mit einer Ausnahme, denkmalgeschützte Gebäude dürfen durchaus saniert werden.
    Also neuere Fenster, Innenraumisolierung, modernere Heizanlagen o.ä. sind durchaus zulässig.
    Es muß allerdings gewährleistet sein, das sich das äusserliche Mauerwerk/Erscheinungsbild nicht verändert.

    Verpflichtet ist VM an der Stelle nicht, so etwas durchzuführen!

    P.S. so zu mindest mein Kenntnisstand

    Gruß
    Timo

    Ein Grundsteuermessbescheid -grundsätzlich von der Gemeinde ausgestellt- ist solange gültig, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.

    Grundsteuermessbescheid wird vom FA ausgestellt, der Grundsteuerbescheid kommt von der Gemeinde.
    Grundsteuerbescheid ist solange gültig bis ein neuer ausgestellt wird...
    Dem Stimme ich zu, bei den Abfallgebührenbescheid ist es genauso. Hab allerdings nie ein Grundsteuerbescheid als Nachweis vorgelegt bekommen.

    Update


    Der Vermieter ist verpflichtet eine Abrechnung laut Heizkostenverordnung zu erstellen. Das kann er nicht nach Gutdünken machen

    Er hat tatsächlich nach Gutdünken gehandelt.
    Es wurde von uns (Anwalt + mir) ja auch eine korrekte Abrechnung nach Heizkostenverordnung verlangt (Ex-VM hat dies komplett ignoriert.

    Lustig! Ihre Argumentation.

    Als Single, berufstätig und fast ausschließlich nach dem Sport duschend ist es durchaus nachvollziehbar, das ich mich über Wasserverschwendung zu meinen Ungunsten aufrege.
    Leider war kein Zwischenzähler vorhanden und Ex-VM hat immer großzügig den Rasen gesprengt und seine Autos (er sammelt Oldtimer) gewaschen.
    Mir wurde damals erzählt, dass die Aussenwasserhähne nicht an Kanalgebühren gekoppelt sind.
    Nachdem ich die Belege gesehen habe, ist dies unwar.


    Offensichtlich ist dieser Vermieter völlig unqualifiziert eine Abrechnung zu erstellen. Das entbindet ihn aber nicht eine solche durch eine Firma durchführen zu lassen. Nur zur Information!

    Da Stimme ich vollkommen zu, bis dato habe ich immer noch nicht die Abrechnung für 2010 erhalten.


    Bei mir wird nichts gestrichen. Falls jemand Forderungen hat, muss er die dem Grunde und der Höhe nach rechtssicher nachweisen. Ansonsten wird nichts anerkannt.

    Habe ich bereits getan, fehlende Belege habe ich nachgefordert. Diese Anfrage wurde von Ex-VM völlig ignoriert.
    Korrekte Belege habe ich bisher nur für Wasser/Schmutzwasser, Gebäudeversicherung, Müllgebühren (den Verteilerschlüssel habe ich korrigiert, da er per Wohneinheit abrechnen wollte. Vertraglich vereinbart war per m²).
    Allgemeinstrom wurde geschätzt (Aussen-/Flurbeleuchtung). Nächtliche Dauerbeleuchtung und keine Energiesparlampen? Habe ich ebenfalls neu berechnet (Energiesparlampen vs. Glühlampen).

    Ex-VM wird nun auf Zahlung der Guthaben für 2011-2013 verklagt, ebenso auf die Rückzahlung meiner restlichen Kaution.
    Für die Erstellung der Abrechnung für 2010 wird Klage auf Zwangsgeld/-haft erhoben, da diese immer noch aussteht!

    Den Grundsteuerhebesatz legt die Gemeinde fest, nicht das Finanzamt. Dieser ist auch für Sie gültig und muß der Vermieter Ihnen auf Verlangen zeigen.

    Der Grundsteuerbescheid von meinem Haus sieht ungefähr so aus:
    Jahr: 2015 ; Abgabenobjekt: Grundsteuer B ; von 01.01.15 bis 31.12.2015 ; Berechnungsgrundlage: Messbetrag 26,30 € x Hebesatz 370 v.H. ; Betrag 97,28 €
    Quartalszahlungen: 24,32 €
    Nicht wundern, Haus ist von 1912 und befindet sich noch im umbau.

    Der Grundsteuerbescheid meines Elternhauses sieht anders aus, da weist die Gemeinde einen Gesamtbetrag von ca. 450 € aus.

    Also kann ich davon ausgehen, das aufgrund der fehlenden Unterlagen eine Streichung aktuell durchaus berechtigt ist?

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