Update:
Es wurde ein weiterer Eigenbeleg eingereicht.
Auf dem "Zettel" stehen nun; Datum, Lieferant, Menge, Preis, Stände in cm.
2 Rechnungen liegen weiterhin nicht vor, die VM zur Heizkostenabrechnung herangezogen haben will. Mein AW hat das ganze als "mit Nichtwissen" beantwortet.
Alle weiteren Beweise, die von der gegnerischen Anwaltskanzlei vorgebracht wurden sind "Parteivernehmungen des Beklagten"
- Die Belege sind - aus welchen Gründen auch immer- nicht mehr auffindbar (ich hab den Verdacht, das er alles vermischt hat mit seinem Unternehmen [Fragen/Antworten diesbezüglich nur per PM bitte])
- Hinweis vom AW des Beklagten: "dass es nicht wesentlich darauf ankommt, ob der Verbrauch des Klägers errechnet wird, da es Regeln dafür gibt, wie abgerechnet wird, wenn der Verbrauch nicht berechnet werden kann".
(Dessen bin ich mir bewusst, aber soll ich das nun für VM machen? Nee!)
- Gegnerische Partei zum Thema Straßenreinigung und Grundsteuer
- "sind üblich und angemessen" (Grundsteuerbescheid und der Bescheid über die Straßenreinigung liegen nicht vor!)
- die Treppenhausreinigung habe ich angeblich nicht erbracht: "so dass Einigkeit zwischen den Parteien bestand, dass diese - abgewälzt über die Betriebskosten - entgeltlich vorgenommen werden"
Zitat von meinem AW:
"Unzutreffend behauptet der Beklagte, der Kläger habe die Treppenhausreinigung nicht erbracht
und es hätte deswegen Einigkeit bestanden, dass diese entgeltlich und gegen entsprechende
Berechnung über die Betriebskostenabrechnung vom Beklagten erbracht werden."
Keine Nebenabsprachen/Hinweise, weder mündlich noch schriftlich, vertraglich wurde ebenfalls nichts weiter vereinbart oder geändert.
Am besten find ich:
- Hinsichtlich der Heizölkosten hat der Beklagte nachgetankt, wenn dies erforderlich war. Dies ergibt der Eigenbeleg.
(Heizöleinkäufe erfolgten zu beginn oder ende der Heizperiode, also ohne sinn und verstand).
Von Gegnerpartei:
Die in Eigenregie des Klägers erstellten Betriebskostenabrechnungen sind falsch und auch unerheblich.
Sorry, viel Text...
Die in Eigenregie erstellten Betriebskostenabrechungen beziehen sich auf das, was ich als Berechnungsgrundlage habe. Und das habe ich entsprechend meinem AW zukommen lassen.
Korrigierte Betriebskostenabrechnungen habe ich bis heute ja nicht erhalten!