Heizung defekt, muss ich die Vermieterin in meine Wohnung lassen?

  • Moin Freunde,
    ich habe ein Problemchen.


    Meine Heizung ist defekt.

    Mit der Vermieterin gibt es schon länger Streit.

    Sie suchte in der Vergangenheit oft Gründe um Kontroll Besuche durchzuführen.


    Nun ist die Heizung defekt.

    Mein Anwalt meinte ich soll die Vermieterin rein lassen, um das Problem zu beheben.

    Sie ist aber keine Fachfrau, daher sehe ich den Sinn dahinter nicht.

    Ich möchte die Reparatur nicht behindern, im Gegenteil.

    Einn Heizungsfirma lasse ich gerne rein.

    Was soll ich jetzt tun?

    Ich möchte die Vermieterin nicht in meine Wohnung lassen.

    Ihrem Ehemann gehörte das Haus, er hat es an seinen Sohn weitergegeben.

    Er denkt aber immernoch er sei zuständig, auch ihn möchte ich nicht in meine Wohnung lassen.

    Der Anwalt meinte, er geht nicht vor Gericht, wenn ich die Vermieterin in ihren Mann nicht in die Wohnung lassen. Das habe wenig Erfolgsaussichten.


    Könnt ihr mir einen guten Rat geben?


    Mfg

  • Sie ist aber keine Fachfrau, daher sehe ich den Sinn dahinter nicht.

    Trotzdem kann man das ein oder andere prüfen. Wenn man selbst Immobilien hat, lernt man das ein oder andere, schon allein, weil man nicht wegen jeder Kleinigkeit einen Handwerker rufen kann.

    Ich als Vermieter würde definitiv vorher prüfen wollen, ob offensichtlich etwas ausgeschaltet, falsch eingestellt, ... ist oder ein Fehlermeldung sichtbar ist. Ein Besuch von einer Fachfirma kostet schnell mehrere hundert Euro, da würde ich auch sicher gehen wollen, dass das wirklich notwendig ist.

  • Mein Anwalt meinte ich soll die Vermieterin rein lassen, um das Problem zu beheben.

    Ich verstehe nicht, warum man sich nicht auf einen Anwalt verlässt. Er als Fachmann sollte es besser wissen. Natürlich hat ein Vermieter das Recht, sich selbst von einem Problem zu überzeugen.

    Sie suchte in der Vergangenheit oft Gründe um Kontroll Besuche durchzuführen.

    Wenn man merkt, dass sie anfängt, sich allgemein in der Wohnung umzuschauen, also auch in Bereiche, die gar nichts mit dem Heizungsproblem zu tun haben, kann man den Besuch abbrechen und sie bitten, die Wohnung zu verlassen, wenn nötig mit Nachdruck.

  • Mein Anwalt meinte ich soll die Vermieterin rein lassen, um das Problem zu beheben.

    Dein Anwalt hat recht. Der Vermieter hat das Recht sich vom Schaden zu überzeugen und dementsprechend einen Fachmann zur Behebung des Schadens ordern. Das kann er am besten, wenn er den Schaden selbst auch kennt.

  • Juristen raten nicht ohne Grund davon ab, den Zugang zu verweigern – rein rechtlich darfst du eine Schadensbegutachtung nicht verhindern. Aber du kannst klare Rahmenbedingungen setzen, zum Beispiel dass nur die Vermieterin selbst kommt und nicht ihr Ehemann, sofern er weder Miteigentümer noch bevollmächtigter Vertreter ist. Solche Einschränkungen sind absolut zulässig und darauf kannst du höflich, aber bestimmt bestehen.

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