Kündigung eines Hauptmieters in einer WG

  • Moin,

    ich wende mich an euch mit einer Frage zu meiner aktuellen Wohngemeinschaft. Wir sind vier Personen, alle in der Hauptmiete. Einer meiner Mitbewohner ist zunehmend untragbar. Es fängt damit an, dass er wiederholt den Herd anlässt (wird alles bereits dokumentiert), sich trotz mehrfacher Belehrung und Schimmel im Bad nicht an ein korrektes Lüft- und Heizverhalten nach dem Duschen hält, die Küche i.d.R. verdreckt hinterlässt, nie aufräumt, sich null in mehr als notwendige Renovierungsarbeiten der Gemeinschaftsräume eingebracht etc. Jetzt möchte er ab dem 15.5. für einige Monate verreisen und einen Zwischenmieter in sein Zimmer holen. Dies hat er nur gegenüber einem meiner Mitbewohner kommuniziert. Erst auf insistierende Nachfrage erklärte er sich dazu bereit, uns den Zwischenmieter vorzustellen. Den vereinbarten Termin ließ er kommentarlos verstreichen. Daraufhin beschlossen meine Mitbewohner und ich, dass wir einen Zwischenmieter nicht mehr genehmigen werden, da es zu kurzfristig ist, wir die Person nicht kennen, er uns keine Möglichkeit gegeben hat, die Person kennenzulernen, und die ganze Kommunikation intransparent, unzuverlässig und kurzfristig verlief. Dies teilten wir ihm schriftlich mit. Gestern schrieb er einem meiner Mitbewohner, dass er 19 Uhr mit dem Zwischenmieter da ist und wir doch alle kommen sollen. Ich hatte, ebenso wie meine anderen Mitbewohner, keine Zeit, zudem setzt er sich damit über unsere Entscheidung hinweg und kommuniziert unverändert nicht mit allen, sondern legt die Last auf meinen Mitbewohner, davon ausgehend, dass er das sicher an uns anderen weiterleiten wird.

    Wir befürchten, dass er trotz unseres Widerspruchs ab dem 15. einer fremden Person Zutritt zu unseren Wohnräumen gewährt. In diesem Fall würden wir als WG die Polizei rufen, um die Person entfernen zu lassen. Für die Zwischenmiete liegt auch keine Erlaubnis des Vermieters vor, unser Mitbewohner hat sich nicht darum geschert, diese einzuholen.

    Wir überlegen nun, ob wir uns kollektiv als WG an den Vermieter wenden und den Sachverhalt schildern. Wenn ich §543 BGB richtig verstehe, müsste das Verhalten unseres Mitbewohners eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Wir fürchten allerdings, dass diese Kündigung dann für den gesamten Mietvertrag gilt, sprich wir auch rausgeschmissen werden würden. Gerne möchte ich mich daher erkundigen, wie es in einem Fall wie unseren aussieht - welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir, gegen unseren Mitbewohner vorzugehen und ihn irgendwie rauszubekommen, welche Möglichkeiten haben wir, den Zwischenmieter zu verhindern, und kann der Vermieter den Vertrag nur mit ihm aufkündigen?

    Bin sehr dankbar für fundiertere Einschätzungen.

  • dass diese Kündigung dann für den gesamten Mietvertrag gilt, sprich wir auch rausgeschmissen werden würden

    Ja, so könnte es passieren. Ein gemeinsamer Vertrag kann auch nur insgesamt gekündigt werden. Das mal allgemein unabhängig davon, dass der Vermieter in dem Fall vermutlich keinen ausreichenden Grund für eine Kündigung hat. Aber wenn die WG kündigen will, geht das auch nur gemeinsam.

    Die einzige Lösung besteht daher nur darin, mit dem Vermieter zu sprechen, ihm die Situation erklären, und um seine Kooperation bitten. Man könnte abgesprochen werden, dass die WG Bewohner außer dem einen unbeliebten einen neuen Vertrag bekommen, nachdem gemeinsam gekündigt wurde.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Darf ich fragen, wieso du davon ausgehst, dass in diesem Fall kein ausreichender Grund für eine Kündigung vorliegt?

    In §543 BGB heißt es ja ausdrücklich, dass eine außerordentliche fristlose Kündigung zulässig ist, wenn "der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt". Das ist hier der Fall - er gefährdet das Mietobjekt, indem er den Herd wiederholt anlässt (hat bereits einen kleinen Brand ausgelöst, den einer meiner Mitbewohner glücklicherweise sofort bemerkt und gelöscht hat) und ohne Genehmigung des Vermieters sein Zimmer einem Dritten überlassen will. Ich bin keine Juristin, aber für mich liest sich das eigentlich eindeutig.

    Auf eine Kündigung des gesamten Vertrags würden wir es ungern ankommen lassen, da der Vertrag sehr alt ist und die Miete entsprechend günstig und der Vermieter diese Gelegenheit sicher nicht ungenutzt lassen würde. D.h., welche Möglichkeiten haben wir? Können wir als Mitbewohner:innen auch rechtliche Schritte unternehmen, um ihn aus dem Vertrag zu klagen?

  • Um eine fristlose Kündigung aussprechen zu können, bedarf es vorab in der Regel einer Abmahnung nach § 543 (3) BGB. Und hier dann auch der Hinweis, dass nicht der betroffene Mieter abgemahnt wird, sondern das gesamte Mietverhältnis. Das gleiche gilt anschließend für die fristlose Kündigung. Die wird für die Wohnung ausgesprochen und alle Mieter haften dabei gesamtschuldnerisch.

    Es kann also folglich nicht das Ziel sein, auf eine Kündigung hin zu arbeiten. Hier hilft nur der Hinweis von Fruggel, den Vermieter mit ins Boot zu holen. Je nach Vertragskonstellation wäre das ggfs. sogar zwingend notwendig. Wenn Ihr juristisch gegen den Hauptmieter vorgeht und einen Erfolg erzielt, kann immer noch der Vermieter sein Veto einlegen, weil Teilkündigungen eben unzulässig sind und schlimmstenfalls die gesamte Wohnung gekündigt werden muss. Es ist nicht ohne weiteres möglich, einen Hauptmieter aus dem Mietverhältnis zu lösen, selbst wenn er es wollte.

    Solche WG-Streitigkeiten sind immer relativ kompliziert, insbesondere dann, wenn es mehrere Hauptmieter gibt. Hier wären Einzelverträge, bzw. ein Hauptvertrag mit den entsprechenden Untermietverträgen die bessere Lösung, auch wenn Dir das jetzt nicht weiterhilft.

    Wenn der Mitbewohner weiterhin stur ist, hilft es nur, einen Anwalt zu konsultieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • dass in diesem Fall kein ausreichender Grund für eine Kündigung vorliegt?

    Ich gehe nicht zwingend davon aus, ich sagte bewusst "vermutlich". Das muss man sich genauer anschauen und man kann es nicht so aus dem Ärmel geschüttelt beantworten.

    Der Gedankenfehler an der ganzen Sache ist aber immer noch, dass von dem einen unbeliebten Mieter gesprochen wird. Das ist aus Sicht der WG Bewohner sicherlich berechtigt, aber juristisch gibt es hier nicht die eine Person X als Mieter, sondern Mieter ist die WG X+Y+Z zusammen. Das bedeutet, wenn man von der Vernachlässigung ausgehen wollte, dann geht dieser Vorwurf gegen alle WG Bewohner. Völlig klar, dass es eine unbefriedigende Situation ist, wenn alle den Kopf für den einen Bewoner hin halten müssen, lässt sich aber im Streitfall nicht ändern.

    Nochmals, es existiert keine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, einen einzelnen Hauptmieter des gemeinsamen Vertrags heraus zu klagen. Das Einzige was es gibt, ist ein Gesetz, um jeden einzelnen Hauptmieter zu einer gemeinsamen Kündigung zu zwingen, falls sich einer quer stellt. Ebenfalls unbefriedigend, das ist selbstredend.

    Das Argument mit der Überlassung an Dritte ist sehr schwach. Denn es kann möglich sein, dass dier Vermieter die Erlaubnis gemäß §553 BGB geben muss.

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