Index Mieterhöung - Unterschriebene Zusatzvereinbarung und falsche Berechnung

  • Hallo Zusammen,

    ich habe Jan/2009 mit meinem (damaligen) Vermieter ein Mietvertrag mit Index-Miete vereinbart. Damals habe ich 995,- kalt gezahlt. Dann 2020 ist meine Freundin bei mir eingezogen. Ich dann mit meinem Vermieter eine Ergänzung zum Mietvertrag unterschrieben:

    Ab dem 01.06.2020 wird Frau X. Y., die Wohnung mit bewohnen. Die Miete wird wie folgt angepasst: monatliche Grundmiete € 1200,00. Die Miete wird bis zum 1.1.2025 als fest vereinbart.

    Mittlerweile ist der Vermieter verstorben und sein Sohn (als Erbe) möchte jetzt die Miete erhöhen auf jetzt 1440€ (das sind dann ca. 20% auf 1200€). Ich habe mal in den Index geschaut und das passt, wenn man den Bezugspunkt auf Juni 2020 legen würde. ABER es gibt ja noch die Vertragsänderung:

    a) die Erhöhung in 2020 von 995€ auf 1200€ war deutlich höher als der durch den Index vorgeben (ca. 55€ mehr). Aber in der Vereinbarung wird ja darauf kein Bezug genommen. Ich habe jetzt aber gelesen, dass bei einem Index-Mietvertrag anderweitige Miet-Erhöhungen nicht erlaubt sind.
    b) Bricht die Vereinbarung denn die Index-Miete - zumindest bis Anfang 2025 und würde sich dann der Bezugspunkt nicht auf den 1.1.2025 verschieben ?
    c) Und wenn das alles nicht passt könnte ich evtl. Schadensersatz verlangen, weil ja für ca. 2 Jahre zuviel bezahlt wurde (danach ca. Ende 2021 würde Index ja tatsächlich einer Miete von 1200€ entsprechen).
    d) Wenn die Erhöhung in 2020 nicht korrekt war wäre ja auch der Bezugspunkt falsch, also auch die Erhöhung jetzt ja wieder um die 55€ von oben zu hoch.

    Oder war das am Ende keine so dolle Idee die zusätzliche Vereinbarung zu unterschreiben ?

    besten Dank für mögliche Antworten.

  • Oder war das am Ende keine so dolle Idee die zusätzliche Vereinbarung zu unterschreiben ?

    Das könnte man so sagen, denn der Vermieter hätte aufgrund von §553 BGB zustimmen müssen, ohne das von einer Mieterhöhung abhängig zu machen.

    könnte ich evtl. Schadensersatz verlangen, weil ja für ca. 2 Jahre zuviel bezahlt wurde

    Nein, es wurde nicht zu viel bezahlt. Denn eine einvernehmliche freiwillige Erhöhung darf immer vereinbart werden.

    Ich habe jetzt aber gelesen, dass bei einem Index-Mietvertrag anderweitige Miet-Erhöhungen nicht erlaubt sind.

    Der Vermieter kann sie nicht erzwingen, aber freiwillig ist es möglich.

    Aber in der Vereinbarung wird ja darauf kein Bezug genommen.

    Das ist das Problem, dass in der Vereinbarung nicht klar und deutlich steht, ob die Indexmiete mit der Erhöhung beendet sein soll oder dann ab 2025 weiter geht. Beides wäre möglich, aber ist jetzt schwierig feststellbar, was gewollt war. Allerdings hat der neue Vermieter das gleiche Problem. Man könnte sich also einfach mal unwissend stellen und argumentieren, dass durch die Festsetzung der Miete bis 2025 die Indexvereinbarung aufgelöst war und sehen, wie der Vermieter darauf reagiert.

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