Hi,
die Stadt Bonn hat für 2025 differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nicht-Wohn-Grundstücke festgelegt. Das Verhältnis beträgt 900/657 = 1,37, d.h. Mieter in gemischtgenutzten Wohnungen zahlen 37% mehr als Mieter in reinen Wohnimmobilien. Ein Artikel auf https://www.mietrecht.org/nebenkosten/grundsteuer/ besagt: „Dies führt zu einer Mehrbelastung der Mieter in solchen Gebäuden. Soweit diese Mehrbelastung allerdings nicht mehr als 10 % zu der „normalen“ Grundsteuer liegt, wirkt sich dies nicht aus, BGH, Urt. v. 8.3.2006, Az.: VIII ZR 78/05.“
Wird in Bonn die Grenze für erhebliche Mehrbelastung von 10% damit automatisch überschritten?
In den Mietverträgen wird die Grundsteuer B zu gleichen Teilen auf die Mieter umgelegt. Bisher ist die nicht ins Gewicht gefallen. Sie steigt aber nun auf das Dreifache.
Besteht nun Anpassungsbedarf am Umlageverfahren? Nach welchem Schlüssel kann die Grundsteuer B sinnvoll auf einen Gewerbemieter und 2 Wohnmieter umgelegt werden?