Hallo,
bin ganz neu hier und würde gerne meine Eltern in meine Wohnung aufnehmen.
Zum Zeitpunkt des Einzugs vor 2 Monaten war ich noch alleiniger Mieter aber meine Eltern sind betagt und ich möchte diese gerne bei mir aufnehmen. Die beiden verbringen gerade über die Wintermonate gerne mal 3-4 Monate im
Süden bei Verwandten, da meine Mutter Rheuma hat und das warme Klima ihr gesundheitlich gut tut.
Da ich den beiden empfohlen habe, ihre Wohnung zu kündigen, da die beiden ohnehin selten und relativ wenig hier sind und ich bereits eine große 3 Zimmer Wohnung mit über 80 qm Miete, können beide gerne zu mir ziehen und bei mir wohnen.
Der Eigentümer hat dies nun abgelehnt und erlaubt es nicht. Im Internet fand ich dazu einige Gerichtsurteile.
Demnach wäre Einzug ohne vorherige Erlaubnis des Vemieters möglich - aber immer unter der Voraussetzung, dass der Zuschnitt und die Wohnungsgröße für einen Einzug geeignet sind.“
Der Vermieter argumentierte, dass viele Menschen solche Anmeldungen durchführen, um Gelder zu kassieren, was ich äußerst dreist fand, da meine Eltern 45 Jahre hart gearbeitet haben und ganz normal Rente beziehen.
Er hat folgende Klausen im MV, die laut Einschätzung eines Anwalts aus einem anderen Fachbereich nicht korrekt sei, dass sie den Mieter benachteiligt:
Die Rentenversicherung verlangt jetzt eine Ummeldung, um weiterhin die Rente zu überweisen, was aber nicht möglich ist, da der Vermieter/Eigentümer keine Wohngeberbescheinigung für meine Eltern ausstellen möchte. Ich teilte ihm mit, dass es nicht ok sei und dass es dazu Urteile gibt.
Wie gehe ich hier am besten vor und wie kann ich meine Eltern dennoch bei mir anmelden? Ich kann die beiden ja schlecht auf der Straße lassen.
Besten Dank im Voraus.