Eigentümer erlaubt nicht die Aufnahme der betagten Eltern in die Wohnung

  • Hallo,

    bin ganz neu hier und würde gerne meine Eltern in meine Wohnung aufnehmen.

    Zum Zeitpunkt des Einzugs vor 2 Monaten war ich noch alleiniger Mieter aber meine Eltern sind betagt und ich möchte diese gerne bei mir aufnehmen. Die beiden verbringen gerade über die Wintermonate gerne mal 3-4 Monate im

    Süden bei Verwandten, da meine Mutter Rheuma hat und das warme Klima ihr gesundheitlich gut tut.

    Da ich den beiden empfohlen habe, ihre Wohnung zu kündigen, da die beiden ohnehin selten und relativ wenig hier sind und ich bereits eine große 3 Zimmer Wohnung mit über 80 qm Miete, können beide gerne zu mir ziehen und bei mir wohnen.

    Der Eigentümer hat dies nun abgelehnt und erlaubt es nicht. Im Internet fand ich dazu einige Gerichtsurteile.

    Demnach wäre Einzug ohne vorherige Erlaubnis des Vemieters möglich - aber immer unter der Voraussetzung, dass der Zuschnitt und die Wohnungsgröße für einen Einzug geeignet sind.“

    Der Vermieter argumentierte, dass viele Menschen solche Anmeldungen durchführen, um Gelder zu kassieren, was ich äußerst dreist fand, da meine Eltern 45 Jahre hart gearbeitet haben und ganz normal Rente beziehen.

    Er hat folgende Klausen im MV, die laut Einschätzung eines Anwalts aus einem anderen Fachbereich nicht korrekt sei, dass sie den Mieter benachteiligt:

    Die Rentenversicherung verlangt jetzt eine Ummeldung, um weiterhin die Rente zu überweisen, was aber nicht möglich ist, da der Vermieter/Eigentümer keine Wohngeberbescheinigung für meine Eltern ausstellen möchte. Ich teilte ihm mit, dass es nicht ok sei und dass es dazu Urteile gibt.

    Wie gehe ich hier am besten vor und wie kann ich meine Eltern dennoch bei mir anmelden? Ich kann die beiden ja schlecht auf der Straße lassen.

    Besten Dank im Voraus.

  • Zum Zeitpunkt des Einzugs vor 2 Monaten war ich noch alleiniger Mieter

    Hierin besteht das eigentliche Hindernis. Der Einzug der Eltern war offenbar schon vorher geplant, nachdem die Eltern schon eingezogen sind. Bei Vertragabschluss muss man aber durchaus schon mitteilen, wer einziehen soll, soweit es absehbar ist. Sämtliche Themen zum Einzug weiterer Personen beziehen sich darauf, dass der Wunsch dazu erst im laufenden Mietverhältnis entsteht. Es wird daher nicht einfach, den Vermieter umzustimmen, dass er es doch erlaubt.

    was aber nicht möglich ist, da der Vermieter/Eigentümer keine Wohngeberbescheinigung für meine Eltern ausstellen möchte

    Das wäre in diesem Fall auch falsch, wenn der Eigentümer die Bestätigung ausstellt. Denn Wohnungsgeber für Ihre Eltern sind ja hierbei Sie und nicht der Vermieter. Es nennt sich nicht Vermieterbestätigung sondern Wohnungsgeberbestätigung.

  • Grundsätzlich besagt der § 553 BGB ja, dass die Erlaubnis verlangt werden kann, wenn nach Abschluss des Mietverhältnisses ein berechtigtes Interesse entsteht, einen Teil der Mietsache einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen.

    Richtig wurde angemerkt, dass hier das Interesse wohl offensichtlich schon vor Einzug bestand. Richtig ist jedoch auch der Hinweis, dass nahe Familienangehörige eben keine Dritten im Sinne des Gesetzes sind und folglich der o.g. Paragraph ins Leere greift.

    Theoretisch könntet Ihr also einfach dem Vermieter mitteilen, dass die Eltern jetzt bei Dir wohnen, da Du hierfür keine Erlaubnis benötigt.

    Ich habe hier aber auch ein großes "ABER": Man könnte Dir durchaus unterstellen, dass Du schon vor Vertragsabschluss geplant hattest, die Wohnung mit deinen Eltern zu beziehen und der Vermieter bewusst getäuscht hast. Das lässt die Situation vollkommen anders aussehen.

    Du hast hier eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder Du einigst dich gütlich mit dem Vermieter (hier hilft vielleicht eine freiwillige Anpassung der Miete nach oben) oder Du wendest dich an einen Anwalt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Besten Dank für die Antwort.

    Ich war heute bei einem Anwalt für Mietrecht und dieser teilte mir mit, dass die Sache völlig klar sei und die Aufnahme naher Verwandter zulässig sei und keiner Zustimmung durch den Eigentümer bedarf.

    Er verwies auch auf einige Urteile des Bundesgerichtshofs und einiger Amtsgerichte und das Oberlandesgericht Bayern, wo es ähnliche Fälle gab.

    Ich habe es bereits mehrfach versucht, gütig zu lösen aber der Hausverwalter sagt, dass der Eigentümer dies nicht erlaubt, weil sich viele durch dieses Vorgehen Gelder erschleichen. Somit empfahl mir der Anwalt, ein Schreiben aufzusetzen, wo ich auf diese Paragrafen Hinweise und ebenso auf die Rechtslage und eine Frist von 7 Tagen setze, mir die Wohngeberbestätigung auszustellen.

    Kann ich meine Eltern auch ohne diese bei mir anmelden? Vermutlich aber nicht, sonst hätte der Anwalt mir das wohl schon gesagt.

  • Das wäre in diesem Fall auch falsch, wenn der Eigentümer die Bestätigung ausstellt. Denn Wohnungsgeber für Ihre Eltern sind ja hierbei Sie und nicht der Vermieter. Es nennt sich nicht Vermieterbestätigung sondern Wohnungsgeberbestätigung.

    Das ist, mit Verlaub, glaube ich nicht ganz richtig.

    Folgendes habe ich dazu gelesen

    „Wenn Ihre Eltern zu Ihnen ziehen und sich bei der Meldebehörde ummelden möchten, müssen sie eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Diese Bescheinigung kann in der Regel der Vermieter ausfüllen und unterschreiben. Bei Eigentümern ist eine Selbstausstellung der Bescheinigung möglich.“

  • Kann ich meine Eltern auch ohne diese bei mir anmelden?

    Meine Antwort oben offenbar gar nicht gelesen.

    Er verwies auch auf einige Urteile des Bundesgerichtshofs und einiger Amtsgerichte und das Oberlandesgericht Bayern, wo es ähnliche Fälle gab.

    Bei diesen Fällen darf man aber nicht übersehen, dass es hier immer irgend welche besonderen Umstände gab, etwa dass die Eltern besonders pflegebedürftig waren und man sie deshalb in der Wohnung haben wollte. Ohne solcher Umstände ist es gar nicht so klar, sondern eher umstritten in der Rechtsprechung, ob die Eltern zu den Personen gehören, für die man keine Erlaubnis braucht. UND bei all den Urteilen hat es sich erst im Laufe der Mietzeit ergeben, dass die Eltern einziehen sollen. Das sind Details im Sachverhalt, die nicht übersehen werden sollten. Im Streitfall kommt es darauf die der zuständige Richter am Amtsgericht diese Details bewertet. Es lässt sich daher keine allgemeingültige Antwort auf die Frage geben.

    dass der Eigentümer dies nicht erlaubt, weil sich viele durch dieses Vorgehen Gelder erschleichen

    Diese Aussage hat natürlich juristisch keine Bedeutung. Damit kann der Vermieter nicht argumentieren.

  • Gelesen habe ich es aber vielleicht missverstanden.

    Meine Mutter ist rheumatisch erkrankt und wird jetzt aller Voraussicht nach in die Pflegestufe eingehen. Zudem war bei Abschluss des Mietvertrags eben nicht klar, dass meine Eltern bei mir einziehen. Dieser Gedanke ergab sich tatsächlich im Nachgang. Wer ist jetzt hier in der beweispflicht? Muss ich beweisen, dass diese Absicht zum Zeitpunkt des Einzugs nicht gegeben war? Wenn ja, wie?

    Ich selbst leide seit 2014 an Multipler Sklerose, was ich aber nicht erwähnt habe und daher schadet es auch nicht, wenn meine Eltern hier wohnen und von Zeit zu Zeit hier sind.

    Wenn es also gesetzlich nicht klar geklärt ist, dass Eltern zum bevorzugten Kreis gehören und ohne Zustimmung einziehen können, könnte dann nicht sagen, dass der Anwalt mich hier falsch beraten und informiert hat?! So klar wie er es darstellte, scheint es ja dann doch nicht zu sein.

    Zudem wäre auch die oftmals von Mietvereinen usw. getätigte Aussage, dass Eltern zum nahen Verwandtenkreis gehören und ein Recht besteht, diese aufzunehmen, ebenfalls nicht ganz korrekt.

  • Bitte keine Vollzitate des Beitrags, sonst wird es unübersichtlich.

    Meine Mutter ist rheumatisch erkrankt und wird jetzt aller Voraussicht nach in die Pflegestufe eingehen.

    Das ist natürlich eine Information, die zu Ihren Gunsten spricht. Das war bisher nicht erwähnt.

    Muss ich beweisen, dass diese Absicht zum Zeitpunkt des Einzugs nicht gegeben war?

    Zumindest irgend wie glaubhaft darlegen, falls es zu einem Streitfall kommt. Wie man das kann, hängt vom Einzelfall ab.

    könnte dann nicht sagen, dass der Anwalt mich hier falsch beraten und informiert hat?

    Nein nein, so weit würde ich keinesfalls gehen. Es ist nicht falsch, aber es ist nicht so ganz eindeutig. Denn es ist im Gesetz nicht geregelt. Deshalb muss man mit einkalkulieren, dass es vielleicht ein Richter irgend wo auch anders sehen könnte wegen irgend eines Details.

    Die Wohnungsgeberbestätigung füllen Sie wie gesagt selber aus, da Sie Wohnungsgeber für Ihre Eltern sind. Für die Anmeldung an sich gibt es also kein Hindernis. Bleibt nur, mit dem Vermieter ins Reine zu kommen, denn man will ja keine schlechte Stimmung zum Vertragspartner provozieren.

  • Die Wohnungsgeberbestätigung füllen Sie wie gesagt selber aus, da Sie Wohnungsgeber für Ihre Eltern sind. Für die Anmeldung an sich gibt es also kein Hindernis. Bleibt nur, mit dem Vermieter ins Reine zu kommen, denn man will ja keine schlechte Stimmung zum Vertragspartner provozieren.

    Ganz lieben Dank für die Auskunft.

    Jetzt ärgere ich mich total, dass ich dem Vermieter eine so knallharte Mail geschickt habe und noch fälschlicherweise auffordere mir eine Bescheinigung auszustellen, wo ich diese selbst ausstellen muss.

    Dadurch wäre die Mail nicht ganz so hart und auf Konfrontation. Dann hätte ich einfach geschrieben „hiermit informiere ich Sie darüber, dass ich meine Eltern bei mir aufnehme“ oder sowas in der Art.

  • Ärgern Sie sich nicht, das ändert ja nichts. Schicken Sie doch noch eine Mail hinterher, nicht zwecks Entschuldigung oder so, sondern um offen und ehrlich von der Situation mit den Eltern, der Gesundheit und Pflegebedürftigkeit zu erzählen. Geben Sie dem Vermieter die Chance, sich in Ihre Gedanken und Beweggründe hinein zu versetzen. Woher soll er es denn wissen, wenn man es nicht sagt. Er malt sich im Kopf irgend ein Szenario aus, und dabei geht es Ihnen ja nur um die gegenseitige Unterstützung für Ihre Eltern.

  • Heute erhielt ich ein Schreiben des Mieters, der die Zahlung der Kaution in Raten ablehnte und in 2 anstatt 3 Raten, wie es laut BGB rechtens ist und mich deswegen abmahnte. Zudem drohte er mich zu kündigen , wenn ich meine Eltern bei mir aufnehme und anmelde.

    Ich verstehe den Grund nicht. Das Haus ist barrierefrei gestaltet und dort wohnen 80% Rentner und pflegebedürftige. Die Wohnung ist riesig. Muss dazu erwähnen, dass meine Eltern Migrationshintergründe haben und ich hoffe, dass es nicht daran liegt.

    [Brief des Vermieters aus Vertragsdatenschutzgründen entfernt]


    Wie gehe ich hier am besten vor? Kaution gemäß § 551 Abs. 2 des BGB weiterhin nach 3 Raten begleichen?

    Hinsichtlich meiner Eltern werde ich dies wohl Einklagen müssen?

    Danke

  • Ich verstehe den Grund nicht.

    Mal ins blaue vermutet, dürfte der Vermieter ziemlich verärgert sein, das du alleine vor 2 Monaten eine 3 -Zimmer 80qm Wohnung mietest und ihm vorher nicht erzählst wer da noch alles mit einziehen soll, obwohl das offensichtlich schon vorher klar war....

  • Mal ins blaue vermutet, dürfte der Vermieter ziemlich verärgert sein, das du alleine vor 2 Monaten eine 3 -Zimmer 80qm Wohnung mietest und ihm vorher nicht erzählst wer da noch alles mit einziehen soll, obwohl das offensichtlich schon vorher klar war....

    Die Vermutung mag nahe liegen, ist aber tatsächlich nicht so.


    Bin ja hier ganz anonym im Netz und würde dies sonst erwähnen, um eine akkurate Rückmeldung zu meinem Sachverhalt zu bekommen.

  • Dann verstehst du den evtl. Grund vielleicht jetzt? Auch wenn das natürlich niemals dein Plan war, schon klar....

    Ok, es war meine Absicht. Demnach geschieht es mir Recht und meine Eltern sollen gefälligst unter der Brücke schlafen. Selbst verschuldet, Gel?

  • Ok, es war meine Absicht. Demnach geschieht es mir Recht und meine Eltern sollen gefälligst unter der Brücke schlafen.

    Nichts davon habe ich auch nur angedeutet. Nur andere Menschen reagieren evtl. empfindlich darauf unter falschen oder vorgetäuschten Voraussetzungen Verträge einzugehen...

    Selbst verschuldet, Gel?

    Sie wollten einen Grund wissen, den Sie nicht verstanden haben, ich habe Ihnen einen Möglichen genannt... Nicht mehr, nicht weniger... Über Schuld oder Unschuld habe ich nicht zu entscheiden...

  • Wie gehe ich hier am besten vor? Kaution gemäß § 551 Abs. 2 des BGB weiterhin nach 3 Raten begleichen?

    Der Vermieter kann sich nicht gegen das Gesetz stellen. Wenn Du schon zwei Monate da drin wohnst, dürften die ersten beiden Raten ja schon durch sein und die nächste ist in ca. einer Woche fällig. Das Ding dürfte dann eh durch sein.

    Hinsichtlich meiner Eltern werde ich dies wohl Einklagen müssen?

    Nimm hier kurzfristig Kontakt zu einem Fachanwalt auf und lass dich beraten. Durchaus möglich, dass Du das Recht gar nicht einklagen musst, wenn die Zustimmung des Vermieters defacto nicht notwendig ist. Hier sollten aber alle Eventualitäten, d.h. auch die Tatsache, dass ggfs. eine Täuschung des Vermieters hinsichtlich des Einzugs der Eltern vorliegt, auf den Tisch gepackt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nicht mehr, nicht weniger... Über Schuld oder Unschuld habe ich nicht zu entscheiden...

    Sorry, dann war es mein Fehler.

    Kann verstehen, dass der Hausverwalter vermutlich so denkt, wobei er nur sagte, dass es ihm egal sei und dass der Eigentümer da etwas gegen hat.

  • Offensichtlich (ob juristisch korrekt oder nicht) ärgerst Du den Vermieter durch die Aufnahme der Eltern.
    Vermutlich möchtest Du, dass er sich wieder abregt und das Verhältnis nicht allzu belastet bleibt.
    Der Vermieter hat dazu nach der vollständigen Begleichung der Kaution gefragt (die letzte Rate ist nach Leipziger82 oben sowieso sehr bald fällig). Also schick sie ihm sofort und Du hast zumindest wieder einen positiven Punkt i seiner mentaled Ärgerliste! Der Rest wird sich wahrscheinlich mit der Zeit ergeben, wenn er einerseits sieht, dass Deine Eltern und Du zuverlässige und problemfreie Mieter sind (das MÜSST Ihr aber dann auch sein!), und andererseits, dass seine evtl. Kündigung rechtlich nicht ganz einfach durchzusetzen sein wird.

    Aber Ihr solltet Euch auch überlegen, ob so ein Vermieter wirklich das richtige für Eure Konstellation ist. Ärger mit ihm wird es womöglich weiterhin geben - und mir wäre meine Lebenszeit dafür zu schade!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!