Wasserverbrauch

  • Hallo zusammen


    Wir wohnen in einem älteren 3 Parteien-Haus indem es nur einen Wasserzähler gibt.

    Der Gesamtwasserverbrauch wurde bisher pro Kopf berechnet.


    Jetzt möchte der Vermieter in der Waschküche für die einzelnen Parteien Zwischenzähler für Waschmaschinen einbauen.

    Am Ende soll dann der Gesamtwasserverbrauch minus 3 Zwischenzählerverbräuche = allgemeiner Verbrauch auf die Köpfe verteilt werden und zusätzlich erhält jeder noch eine Berechnung des Wasserverbrauchs seiner Maschine.

    Ist dies so zulässig und gängige Praxis?


    VG

  • Der Vermieter will hier sog. Nutzergruppen bilden, also eine Nutzergruppe Wohnungen und eine Nutzergruppe Waschmaschinen. So etwas ist zulässig und man kann dann für jeweils beide Nutzergruppen einen unterschiedlichen Verteilerschlüssel wählen.

    Die Problelmatik hierbei ist, die Kosten auf beide Nutzergruppen zu verteilen. Einfach nur zu sagen, dass der Verbrauch der Nutzergruppe Wohnungen dem Gesamtverbrauch minus der Nutzergruppe Waschmaschinen macht, ist fehleranfällig. Man kann das machen, aber im Endeffekt ist das nur eine Schätzung und keine genaue Berechnung. Wollte man es genau machen, müsste man auch einen Wasserzähler einbauen, der das Wasser misst, welches in die Wohnungen hoch fließt. Dann lässt sich rechnerisch das Verhältnis bilden.

    Trotz dieser Ungenauigkeit spricht nichts dagegen, das so zu machen. Denn diese Berechnung ist dann für die Mieter immer noch gerechter und genauer als wenn alles pro Kopf gerechnet wird.

    Nicht vergessen sollte man den Stromverbrauch für die Waschmachinen. Wenn schon Zähler, dann sollte hierfür auch ein Stromzähler pro Waschmaschine eingebaut werden. Dazu reicht ein ganz einfacher, wie ihn jeder Elektriker einbauen kann. Das ist nicht teuer.

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