Hallo zusammen,
der Schornsteinfegers wartet jährlich unsere Rauchmelder.
Wir haben einen Rauchmelder in einem Zimmer, in welchem weder Personen schlafen noch dient das Zimmer als Rettungsweg.
Da die Abrechnung pro Rauchmelder erfolgt: Muss dieser geprüft werden oder kann ich dem Schornsteinfeger darauf hinweisen, dass weder Rettungsweg noch Schlafzimmer, daher keine Prüfung?
Auszug aus der LBO Ba-Wü
§ 15 Absatz 7 der Landesbauordnung (LBO) verlangt den Einbau von Rauchwarnmeldern nur für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie für Rettungswege innerhalb der Nutzungseinheiten.
Ist die im Anhang angefügte Betriebskostenabrechnung formell korrekt?
Grüße
Guti