Ich wohne in einer Siedlung, in der es neben den normalen Gehwegen und Straßen vor den Häuserreihen auch noch kleinere Wege direkt hinter den Häusern gibt. Diese waren eigentlich mal dazu gedacht, zu den Gärten und Wäscheplätzen zu gelangen, welche sich hinter den Häusern befinden. Früher waren diese Wege durch ein abschließbares Tor versperrt oder ohnehin Sackgassen. Das Tor hinter "meinem" Haus wurde bei Sanierungsarbeiten entfernt. Unglücklicherweise befindet sich hinter dem Garten hinter dem Haus, in dem ich wohne, der Parkplatz eines Supermarktes. Und inzwischen ist auf dem Weg Dauerbetrieb, weil die halbe Stadt den kleinen Weg benutzt, um zum Markt zu gelangen. Dabei überqueren die Leute auch ständig den Wäscheplatz, der zu diesem Haus gehört. Inzwischen ist dieser ein schlammiger Trampelpfad und als Wäscheplatz nicht mehr nutzbar. Aber das ist nicht das einzige Problem. Die Leute kaufen im Supermarkt ein und essen und trinken auf dem Nachhauseweg. Der ganze Verpackungsmüll landet auf dem Wäscheplatz, dem kleinen Weg und in den angrenzenden Gärten. Die Passanten verrichten ihre Notdurft am Trampelpfad, bzw. Wäscheplatz oder sogar vor unseren Kellertüren, die sich auf der Hinterseite des Hauses befinden. Durch den ständigen Durchgangsverkehr kommt es immer wieder zu weiteren Problemen. Beispielsweise wurde mir im Oktober letzten Jahres ein Böller ins Badezimmer geworfen, während ich mich darin aufhielt. Meinen Nachbarn wurden vor ein paar Tagen eine Fensterscheibe des Kinderzimmers eingeworfen. Die Freude am Garten ist mir natürlich schon länger vergangen. Das vor gerade mal 3 Jahren sanierte Haus, hat ebenfalls bereits viele Beschädigungen an der Fassade aufzuweisen. Ich würde gerne meinen Vermieter auffordern, zum Supermarktparkplatz einen Zaun zu errichten, damit das endlich ein Ende hat. Kann mir vielleicht jemand bei der Formulierung des Aufforderungsschreibens helfen? Und wie ist da überhaupt die Rechtslage? Habe ich als Mieter einen Anspruch darauf, dass der Durchgangsverkehr unterbunden wird?
Durchgangsverkehr und rechtliche Fragen
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Lobelia -
10. März 2025 um 14:50 -
Erledigt
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Kann mir vielleicht jemand bei der Formulierung des Aufforderungsschreibens helfen?
Dazu müsste man die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und am Ende ist das Aufgabe eines Fachanwalts und nicht eines Laien-Forums.
Macht es vielleicht vorab Sinn, das ganze einfach mal telefonisch mit dem Vermieter zu besprechen?
Und wie ist da überhaupt die Rechtslage? Habe ich als Mieter einen Anspruch darauf, dass der Durchgangsverkehr unterbunden wird?
Nicht unmittelbar, aber wenn hierdurch das Umfeld beschädigt wird, kann sich hier im schlimmsten Fall ein Mietminderungsanspruch ergeben.
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Danke für die Antwort. Ich wollte eigentlich nicht gleich anwaltlich gegen meinen Vermieter vorgehen. Ich wollte eigentlich erstmal nur die Situation schildern und ihn bitten, bzw. auffordern, etwas dagegen zu unternehmen. Telefonisch ist da nichts zu machen. Es wird immer sofort abgewiegelt, man müsse das schriftlich machen.
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Dann schildere den Sachverhalt erst einmal formlos, so wie Du es hier in der Fragestellung getan hast. Heißt: Die Einschränkungen/Belästigungen aufführen und um Abhilfe bitten. Vielleicht auch ein paar Bilder zusenden. Wenn sich hiernach nichts tut, kann man immer noch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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