Vermieter fordert Entsorgung des Gartenhauses

  • Meine Mutter ist verstorben und ich muss den Haushalt auflösen. Die Vormieter haben ein Gartenhaus hinterlassen, welches durch meine Mutter weiter genutzt, jedoch nicht erworben wurde. Über das Gartenhaus wurde schriftlich nichts festgehalten.

    Nun fordert die Vermieterin, dass ich das Gartenhaus entsorgen solle. Muss ich das tun?

  • Es gilt zu klären, ob das Gartenhaus einfach nur zurück gelassen wurde, oder ob es speziell Ihrer Mutter überlassen wurde. Das kann auch mündlich geschehen sein und durch eine Schenkung. Die Antwort darauf lässt sich aus den Informationen nicht erkennen.

    Falls das Gartenhaus einfach nur vorhanden war bei Übergabe der Wohnung ohne dass es eine Absprache mit den vorherigen Mietern gab, dann ist es Eigentum des Vermieters und gehört zur Mietsache. In dem Fall kann der Vermieter die Entsorgung nicht verlangen. Der Vermieter hatte es damals versäumt, den das Eigentumsverhältnis zu klären.

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