Darf ich mich als Mieter schriftlich bei der Nachbarin wegen Ruhestörung beschweren?

  • Guten Tag,

    ich bin es seit dem Elternhaus, Schule und das Leben gewohnt, Mitmenschen auf ein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. So auch schriftlich.

    Direkt unter mir wohnt eine junge, allein erziehende Mutter mit einem Sohn wohl im Vorschulalter ( 7? Jahre ) Diese ist offenbar weiterhin nicht willens oder in der Lage, Ihren Haushalt leise zu führen. Auch wenn die Gesamtsituation etwas besser geworden ist, so wird:

    - seit 3 Wochen schon kurz vor 06:00 Uhr ( Ruhezeit ) lautstark durch die Wohnung gelaufen und mit Türen geknallt

    - Ruhezeit an Sonn,- und Feiertagen sind ebenso unbekannt

    - Die Nachbarin ist weiterhin der Meinung, dass Fußballspielen Ihres Sohns...was bei mir als "wummendes" Geräusch ankommt...wohl in Ordnung sei

    Temporär würde ich das ja noch irgendwie erdulden, aber letztlich ist das in der Summe ein Dauerzustand. So habe ich der Nachbarin gestern einen Zettel unter die Tür geschoben und mich über die o.g. Punkte beschwert und gebeten, dies zu unterlassen. Die Nachricht war sicher nicht "mit viel Honig drauf", aber selbstverständlich frei von verbalen Ausfällen o.a.

    Nun gibt es ja wie oft im Leben 2 Möglichkeiten. Die Nachbarin geht endlich in sich und geht alles nun etwas ruhiger an oder sie fühlt sich durch meinen Zettel "belästigt" oder gar mehr und wendet sich an meinen Vermieter ( Gesellschaft ). Obwohl ich schon ü20 Jahre hier stressfrei wohne, habe ich nun fast schon Panik, ob der Vermieter mir einen solchen direkten Kontakt untersagen kann/darf oder ggf. und schlimmstenfalls gleich eine Abmahnung wg. Störung des Hausfriedens o.ä. zusendet.

    Habe ich den Sachverhalt vielleicht doch falsch angepackt?

    PS: Ein Formular wegen dieser Störungen wurde mir seitens des Vermieters schon mal im letzten Jahr zugeschickt. Problem: Dies ist ein 4-Parteien Haus. Eine war/ist zu der Zeit nicht zuhause und die andere hat mir das in Teilen zwar im Gespräch bestätigt, allerdings schätze ich, dass diese nicht das Lärmprotokoll mit unterschreiben hätte, weil sie sich daran "gewöhnt" hat und/oder kein "Stress" braucht.

  • Das kann man natürlich machen, sich schriftlich beim Nachbarn zu beschweren. Das kann einem niemand verbieten oder ankreiden. Aber man sollte sich darüber Gedanken machen, ob man nicht besser mit den Nachbarn persönlich spricht. In der Regel, also sofern ein Gespräch nicht komplett abgeblockt wird, erreicht man so einiges mehr.

  • Fruggel,


    danke für Deine Antwort/Meinung.

    Oftmals führen persönliche Gespräche nicht weiter, bzw. sind nicht mehr möglich. Daher hier meine schriftliche "Wahl". Mir ging es danach eigentlich auch darum, ob sich die Nachbarin über mein Schreiben beschwert hat und der Vermieter mir dann quasi eine direkte Beschwerde untersagen! kann und ich mich an ihn wenden soll.

    Wird sich weisen.

  • und ich mich an ihn wenden soll.

    Wie schon gesagt, es kann niemand verbieten, sich an den Nachbarn direkt zu wenden. Aber unabhängig davon ist es durchaus eine Option, den Vermieter über das Problem in Kenntnis zu setzen. Und dort ist die Beschwerde durchaus auch an der richtigen Stelle, denn die Nutzung der Wohnung ist nur eingeschränkt möglich, wenn ein Maß, das man unter normalen Umständen tolerieren muss, dann doch deutlich überschritten wird. Eventuell könnte der Vermieter auch verpflichtet sein, eine Vergesserung der Situation herbei zu führen. Betonung auf eventuell, denn das kann hier niemand genauer beurteilen.

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