Hallo zusammen ![]()
Ich bin Ende August aus meinem alten WG-Zimmer ausgezogen. Dabei hat das Umzugsunternehmen, das ich beauftragt hatte, entgegen meiner Anweisung die Vorhangschiene abmontiert. Die Mitarbeiter haben sie zwar wieder angebracht, aber durch die Demontage sind leider Schäden an der Wand entstanden (Putz ist großflächig abgerissen etc).
Es war deshalb vereinbart (auch laut Umzugsprotokoll), dass das Unternehmen die Schäden repariert. Dazu hatten sie mit meiner Vermieterin einen Termin ausgemacht. Leider haben sie diesen Termin dann mehrfach kurzfristig abgesagt/verschoben oder sind einfach nicht erschienen.
Meine Vermieterin will nun eigenständig einen externen Dienstleister beauftragen. Soweit verständlich. Unverständlich für mich ist dabei, dass sie die Kosten für die Reparatur von meiner Kaution abziehen will und ich mich dann eben mit dem Umzugsunternehmen einigen müsse, um dieses Geld einzufordern.
Ihrer Ansicht nach sei ich haftbar, da ich das Umzugsunternehmen ja ursprünglich beauftragt hatte. Ich hingegen denke, dass das Umzugsunternehmen haftbar ist, da die Mitarbeiter den Schaden verursacht haben und ihn dementsprechend entweder kostenlos beseitigen oder für die Kosten einer externen Reparatur aufkommen müssen. Daher sollte die Rechnung mMn entweder direkt ans Unternehmen gehen oder Maßnahmen getroffen werden, um die kostenlose Reparatur durchzusetzen.
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Danke schonmal ![]()