Hallo zusammen,
Ich habe einmal eine Frage zur Mietdauer. Es handelt sich um eine Zwischenmiete, und im Vertrag steht folgendes:
„Der Untermietvertrag ist befristet bis zum 29.02.2024, bzw spätestens 31.03.2024“
Der Vermieter ist noch im Ausland und kommt Mitte Februar nach Deutschland und möchte mich da kennen lernen. Es gibt noch eine Alternative Mitbewerberin und der Vermieter möchte sich dann entscheiden.
In mir löst dies Stress aus, da falls der Vermieter Mitte Februar sich dann gegen mich entscheidet und sagt, ich müsse Ende Februar ausziehen, bleiben wir nur zwei Wochen Zeit eine neue Wohnung zu finden.Mir erscheint das nicht rechtens.
Mich würden eure Meinungen interessieren
Liebe Grüße
John