Zwischenvermietung als Untermieter ohne Zustimmung des Hauptmieters

  • Hallo miteinander!

    ich bin Student und besitze einen Untermietvertrag in einer WG. Ich versuche das Problem nun einmal kurz und prägnant zusammenzufassen.

    Die WG besteht aus vier Personen - drei Untermietern und einem Hauptmieter. Das Verhältnis zum Hauptmieter ist schon seit einiger Zeit sehr gestört. Im September trete ich ein Auslandssemester in Spanien an. Für diese Zeit (September '21 bis Februar '22) möchte ich mein Zimmer zur Zwischenmiete vermieten. So kann ich Kosten sparen und habe nach meiner Rückkehr eine Bleibe von der aus ich ein neues WG-Zimmer suchen kann. Der Hauptmieter hat diesem Vorhaben allerdings nicht zugestimmt und möchte eine Kündigung sowie meinen Auszug, noch bevor ich ins Ausland gehe. Nun meine Fragen:

    Bedarf es der Zustimmung des Hauptmieters bei einer Zwischenvermietung meines Zimmers?

    Was kann ich tun, wenn der Hauptmieter die Zwischenvermietung sabotiert bzw. jeden potenziellen Zwischenmieter ablehnt?

    Wie wird mit finanziellen Nachteilen umgegangen, die daraus für mich entstehen könnten?

    Bei einer von ihm eingereichten Kündigung meines Untermietvertrages besteht eine 6 monatige Kündigungsfrist?

    Bin ich auch in diesen 6 Monaten berechtigt mein Zimmer ohne die Zustimmung des Hauptmieters zu vermieten?

    Ich würde mich sehr über eine zeitnahe Antwort freuen und bedanke mich schon mal herzlichst im voraus.

    Grüße

    Vincent

  • Einer Zustimmung des Vermieters für die Überlassung an Dritte bedarf es grundsätzlich. Die Frage ist nur, nach welchem Gesetz, §553 BGB oder §540 BGB. 553 hat den Vorteil, dass man dabei ein berechtigtes Interesse geltend machen kann und der Vermieter dann nicht verweigern kann. Dabei st es aber erforderlich, dass man sich einen Teil des Wohnraums für sich reserviert, sodass man diesen bei Bedarf jederzeit nutzen kann. Das ist bei einem WG Zimmer zwar nicht unmöglich, aber doch schwierig. Bei der Erlaubnis nach 540 kann man das gesamte Zimmer untervermieten, dem muss der Vermieter aber nicht zustimmen. Du solltest vieleich besser in Erwägung ziehen, das Zimme noch vor deiner Abreise aufzugeben, andernfalls musst du wahrscheinlich die Kosten alleine tragen.

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