Unerlaubte hunde haltung und aufenthalt ihres Lebenspartners

  • hallo erstmal:)ich habe fragen zu einem schreiben das ich von meinem neuen ständig wechselnden vermieter bekommen habe....vieleicht hat jemand sowas ähnliches ja auch schon gehabt....ich möchte mich schon mal im vorfeld bedanken...


    in dem schreiben steht....

    wir wurde darüber informiert, das sich in ihrer wohnung mehr als ein hund angeschafft haben....

    Gemäß §6/2 ihres Mietvertrages bedarf es einer schrifftlichen zustimmung des Vermieters.Laut den Angaben in Ihren unterlagen haben sie weder bei einzug noch während Ihrer mietzeit zwei weitere hunde angemeldet bzw. genehmigt bekommen.

    wir fordern sie daher umgehend auf die hunde bis 18.8 zu entfernen.

    Weiterhin wohnt ihr mitbewohner ohne zustimmung des vermieters in der wohnung.

    wir fordern sie namens und in Vollmacht des vermieters auf bis 18.8 räumt.

    ferner sprechen wir hiermit ein hausverbot aus.....wenn die wohnung nicht freiwillig verlässt wird vermieter strafanzeige stellen......

    so das war das schreiben der verwaltung des vermieters......


    beim einzug hatte der erste vermieter mir meine hunde erlaubt und es schriflich für sich einbehalten.....

    dazu bellen sie nicht und stören keinem........


    und mein freund der hier angeblich wohnt was nicht stimmt....denn er hat selber eine wohnung lebt aber mit mir und meinen 4 kindern meist hier wenn er nicht arbeiten ist........


    habe ich jetzt ernsthafte schwierigkeiten?

    anderseits gibt es gehörige mängel seid jahren im haus.....zb . nagetiere in deckenwand, wasser aus den fliesenboden in der küche was nach oben dringt.......dann regnet es über mir rein und dort kommt es regelmäßig zu einem kurzschluss....


    naja nun überlege ich einfach meinem anwalt ein zu schalten...was natürlich nicht billig ist:(

    ich freue mich auf jeden ratschlag ....danke lg:rolleyes::rolleyes::D

  • Zu der Hundehaltung kannst du nur mit einer schriftliches Erlaubnis der Vor-Vermieters dem jetzigen den Wind aus den Segeln nehmen. Zur Situation mit dem Mitbewohner solltest du schreiben, dass er eine eigene Wohnung hat, dort gemeldet ist und nur an einigen Tagen in der Woche (Monat) bei dir wohnt.

    Den Weg zum Anwalt solltest du erst dann nehmen, wenn die Gegenseite mit stärkeren Geschützen auffährt.

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