WG: Schäden am Parkett

  • Hallo,

    die Situation ist folgende:

    Ich wohne mit zwei weiteren Mitbewohnern in einer WG. Vorher war ein Vormieter mit Familie in der Wohnung (sieben Jahre). Bei unserem Einzug wurde der Parkett nicht abgeschliffen o.ä und war auch schon sichtlich abgenutzt. Wir haben dummerweise keine Bilder von der Wohnung bei der Übergabe gemacht.

    Der Parkettboden hat mittlerweile (nach vier Jahren WG) ziemliche Schäden genommen. V.a. ist er durch Wasser, welches beim Blumengießen öfter übergelaufen ist, aufgequollen (also leider unsere eigene Schuld).


    Der Boden hat insgesamt ca 110qm, und der Boden der verschiedenen Räume ist durch Korkleisten jeweils getrennt.

    • ca 40qm sind Zimmer in denen der Parkett okay ist (normale Abnutzung)
    • Die Küche (ca 10qm) hat eine eher normale Abnutzung durch Stühle etc
    • Der Flur und das Wohnzimmer sind teils stark betroffen (zusammen ca. 50-60qm)

    Meine erste Frage wäre:

    Angenommen der Parkett muss erneuert werden (alter Parkett raus, Entsorgung, neuer Parkett rein; Kosten für Material und Handwerker; ich würde bei 60qm mit 5000€-8000€ rechnen, hab' aber keine richtige Ahnung davon):

    • Wie würden die Kosten zwischen Vermieter und Mieter ungefähr aufgeteilt werden?


    Meine zweite Frage:

    Das ist hier vielleicht nicht der richtige Platz - aber in unserer WG haben vorher schon andere Mitbewohner gewohnt, die beiden aktuellen Mitbewohner sind also nicht von Anfang an dabei. Wir haben das Thema nie behandelt, aber es wäre ja Quatsch wenn nur die Bewohner, die zum Zeitpunkt der WG-Auflösung in der WG sind und mit den Schäden vielleicht nichts zu tun haben, dafür zahlen müssten.

    • Sind die Ex-Mitbewohner verpflichtet anteilsmäßig so eine Renovierung mitzubezahlen?


    Bilder vom Parkett:

  • Hallo Berny,

    Vermieter ist eine städtische Gesellschaft, die Miete ist - vergleichsweise - günstig. Der Vermieter hat in der Vergangenheit auf Anfragen recht wenig reagiert (überbordende und damit sehr teure Beleuchtung des Treppenhauses/Aufzuges, schlecht schließendes Fenster, kaum funktionierende Gegensprechanlage, fehlende Abstellmöglichkeiten für Räder...). Die Schäden am Parkett haben wir dem Vermieter gegenüber noch nie erwähnt.


  • Meine erste Frage wäre:

    Angenommen der Parkett muss erneuert werden (alter Parkett raus, Entsorgung, neuer Parkett rein; Kosten für Material und Handwerker; ich würde bei 60qm mit 5000€-8000€ rechnen, hab' aber keine richtige Ahnung davon):

    • Wie würden die Kosten zwischen Vermieter und Mieter ungefähr aufgeteilt werden?

    Hallo Anon,

    Ihr habt die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand an den VM zurück zugeben.
    Wie das vertragsgemäß aussieht sollte aus dem MV und ÜP hervorgehen.

    Der verursachte Schaden ist von dir/euch kostenmäßig zu übernehmen.
    Dazu wäre einmal zu klären wie überhaupt eine Reparatur möglich ist.
    Teilweiser Austausch / Vollständiger Austausch / Schleifen o.ä.

    Bei einem Austausch wird sich der VM einen Abzug "neu für alt" gefallen lassen müssen,
    da man i.d.R. kein altes Parkett kaufen und verlegen kann.
    Bei richtigen Parkett würde ich aber von einer Haltbarkeit von 25 Jahren ausgehen,
    sodass dort schon ein kleines Sümmchen lauern könnte.

    Den Bildern nach sieht das aber m.E. nicht nach Parkett sondern evtl. nach einem Dielenboden aus,
    dort sollte eine Reparatur oder ein Teilaustausch eher möglich sein.
    Oder ist das gar billiges Laminat???



    Meine zweite Frage:

    Das ist hier vielleicht nicht der richtige Platz - aber in unserer WG haben vorher schon andere Mitbewohner gewohnt, die beiden aktuellen Mitbewohner sind also nicht von Anfang an dabei. Wir haben das Thema nie behandelt, aber es wäre ja Quatsch wenn nur die Bewohner, die zum Zeitpunkt der WG-Auflösung in der WG sind und mit den Schäden vielleicht nichts zu tun haben, dafür zahlen müssten.

    • Sind die Ex-Mitbewohner verpflichtet anteilsmäßig so eine Renovierung mitzubezahlen?

    Dazu müsste man wissen wer aktuell Vertragspartner mit wem ist,
    und wie die "Entlassung" aus der WG damals geregelt wurde.
    Vorsichtige Einschätzung ohne die Details zu kennen: da ist nur auf good will der exM etwas zu holen


    VG Syker

  • Es ist auf keinen Fall Laminat, ein Dielenboden besteht in der Regel aus Weichholz, also trifft das auch nicht zu. Anhand der Abmessungen tendiere ich zu Stabparkett aus Hartholz, das sich wiederum sehr gut abschleifen, bzw. aufarbeiten lässt.

    Da diese Arbeiten aber zum Aufgabenbereich des Vermieters gehören, käme für euch wohl nur der Bereich infrage, den ihr durch Wasser beschädigt habt.

  • Ne, der neue Link geht auch nicht wirklich:
    Die von Ihnen angeforderte Seite ist nicht verfügbar.
    Hier haben aber schon zwei ehem. Schreiner meine Einschätzung geteilt dass es Parkett ist, das darf als gesichert gelten. Auch dass es Stabparkett ist.

    Zitat


    Dazu müsste man wissen wer aktuell Vertragspartner mit wem ist,
    und wie die "Entlassung" aus der WG damals geregelt wurde.

    Na da seh' ich irgendwann was auf mich zukommen. Bin mittlerweile der einzige Hauptmieter und zwar mit allen Ex-Mitbewohnern eigentlich gut befreundet, aber das wäre ja nicht das erste Mal dass beim Geld die Freundschaft aufhört. Beim Auszug wurde bisher auch nichts bzgl. zukünftiger Renovierung besprochen - es hatte einfach niemand auf dem Schirm. Evtl. sind wir sind sehr gut drin sowas zu ignorieren bis es zu spät ist.
    In Zukunft werde ich Mitbewohner darauf hinweisen dass Renovierungskosten anteilig der Wohnzeit geteilt werden müssen.

    Generell muss ich wohl einfach hoffen dass sich hier möglichst lange (im Idealfall bis zum Ende der Haltbarkeit des Parketts, bspw. die o.g. 25 Jahre) eine WG hält.

    Ich habe nochmal etwas gestöbert - die folgenden Texte stimmen mich etwas optimistischer:

    https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber…bodenbelag.html

    Zitat


    Parkettböden müssen bei normaler Abnutzung nach 15 Jahren abgeschliffen und versiegelt oder ausgetauscht werden.

    http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verw…den-zahlen-muss

    Zitat


    Sie können allerdings Schadensersatz geltend machen, wenn Ihr Mieter Schäden an den Fußböden verursacht hat, die über einen vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
    Ist Ihr Parkettboden allerdings schon 10 Jahre alt, liegt nach Ansicht der Gerichte kein erheblicher wirtschaftlicher Schaden mehr vor, da die Gerichte die mittlere Nutzungsdauer einer Parkettbodenversiegelung bei etwa zwölfeinhalb Jahren ansetzen.

    http://www.anwaltonline.com/tips/parkettboden.html

    Zitat


    Ensteht zwischen Vermieter und Mieter Streit darüber, ob bestimmte Schäden während der Mietzeit entstanden oder schon bei deren Beginn vorhanden gewesen sind, ist zunächst vom Vermieter zu beweisen, daß das Parkett zu Beginn des Mietvertrages in einem ordnungsgemäßen Zustand war.

    Das ist schon seltsam dass wir (meines Wissens nach) kein Übergabeprotokoll haben...solche Wohnungsgesellschaften haben ja normalerweise ein professionelles Vorgehen.


    http://www.juraforum.de/forum/t/lebens…t-boden.312333/

    Zitat


    Für eine Beschädigung des Parkettbodens müsste der Mieter aufkommen. Hier hilft aber in den meisten Fällen eine vorhandene Haftpflichtversicherung.

    Wobei wir ggf. mit dem Melden des Schadens nicht grade früh dran sind.

  • Ich habe nochmal etwas gestöbert - die folgenden Texte stimmen mich etwas optimistischer:


    Ja klar, aber von den Mietern beschädigtes Parkett braucht der VM nicht instanzusetzen.

  • Stimmt, aber eine Instandsetzung will ich erstmal nicht.

    Der Parkett dürfte jetzt elf Jahre alt sein - wenn wir die 15 oder 20 Jahre hinkriegen dann greifen evtl. der Satz im ersten Link:

    Zitat

    Parkettböden müssen bei normaler Abnutzung nach 15 Jahren abgeschliffen und versiegelt oder ausgetauscht werden.

    oder der zweite Link, nach dem kein erheblich wirtschaftlicher Schaden mehr vorliegt und wir zumindest nicht für die ganze Renovierung aufkommen müssten.

    Angenommen

    • die eine Hälfte des Bodens ist normal abgenutzt und kann abgeschliffen werden (durch den Vermieter zu bezahlen)
    • während die andere Hälfte des Parkettbodens übermäßig verschlissen ist und ersetzt werden muss


    dann ist der Wert des Parkettbodens zu dem Zeitpunkt offenbar zu >= 50% abgeschrieben, und dann sollten die Kosten zumindest nicht ins Unermessliche gehen.

    Danke soweit für alle Hinweise und Meinungen. Bin jetzt erstmal 'ne Woche weg und zerbrech' mir erst danach wieder den Kopf.

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