Schlüssel verloren / Hausverwaltung ebenfalls "Notfall"Schlüssel verloren

  • Grüßt euch,

    ich habe leider keinen ähnlichen Fall gefunden, deswegen schilder ich diesen hier.
    Falls falscher Ort, bitte verschieben :)

    Februar 2016,
    kam abends an, hatte der Hausverwaltung telefonisch mitgeteilt, dass meine Schlüssel in einem Hotel Nähe Salzburg sind und mir zugeschickt werden, deshalb bräuchte ich den Notfallschlüssel, um in meine Wohnung hineinzugelangen.
    Notfallschlüssel deshalb, weil im Mietvertrag steht, dass die Hausverwaltung einen Schlüssel bekommt für Notfälle.

    War abends da, man gab mir den vermeintlichen Ersatzschlüssel und .... es war der Falsche. Am Schlüsselbund war ein kleines PlastikMärkchen, dass meine Zimmernummer markierte, aber es war der falsche Schlüssel, der passte bei einem Nachbar. Es wurden alle Schlüssel, die die Hausverwaltung hatte, ausprobiert, aber keiner passte.
    Da ich am nächsten Morgen früh raus musste wegen Flug nach Budapest, sowie Sachen packen für den Kurzurlaub habe ich den Schlüsseldienst angerufen.

    Ende vom Lied, Schlüsseldienst kam und weil es mitten in der Nacht war, haben die 100% Aufschlag gehabt, Rechnung liegt bei 350€.
    Habe ich bar bezahlt und erstmal versucht über meine Haftpflichtversicherung laufen zu lassen.
    Die hat vor 2 Tagen nun gesagt, Ne, übernehmen wir nicht aus dem und dem Grund.

    Mein Stiefvater hatte einen Rechtsanwalt (alten Freund) gefragt, wie da die Rechtslage ist und dieser meint,
    dass die Hausverwaltung, weil diese einen Schlüssel für Notfälle einforderten, dafür haftbar sei.
    Sprich diese müsste mir auch die Rechnung erstatten.

    Jetzt wollte ich hier noch nachfragen, bevor ich mich auf meinen Mieter und die Hausverwaltung stürtze, stimmt dies und wenn ja oder nein, weshalb?

    Falls Fragen sind, einfach schreiben :)

    Ich danke schon mal im Vorraus für die Antworten!

    Einmal editiert, zuletzt von sleeptri (19. August 2016 um 18:45)


  • War abends da, man gab mir den vermeintlichen Ersatzschlüssel und .... es war der Falsche. Am Schlüsselbund war ein kleines PlastikMärkchen, dass meine Zimmernummer markierte, aber es war der falsche Schlüssel, der passte bei einem Nachbar. Es wurden alle Schlüssel, die die Hausverwaltung hatte, ausprobiert, aber keiner passte.

    Hallo sleeptri,

    M.E. kannst du die Hausverwaltung wenn überhaupt nur dann haftbar machen,
    wenn beim Einzug / Schlüsselübergabe der Notfallschlüssel getestet wurde und somit sichergestellt war,
    das dieser Notfallschlüssel auch zur richtigen Wohnung gehört.

    VG Syker

  • Berny
    Wie gesagt, du bist dazu eingeladen das Thema ins richtige Abteil zu verschieben ;)

    Nun ja, beim Einzug hatte jeder Schlüssel funktioniert. Hat mir der Vermieter damals gezeigt, aber ich verstehe nicht, was das für einen Unterscheid macht, da es davon ja nur meine Erinnerung als Nachweis gibt, was mit einer Gegenaussage zu nicht gemacht werden würde.


  • Nun ja, beim Einzug hatte jeder Schlüssel funktioniert. Hat mir der Vermieter damals gezeigt, aber ich verstehe nicht, was das für einen Unterscheid macht, da es davon ja nur meine Erinnerung als Nachweis gibt, was mit einer Gegenaussage zu nicht gemacht werden würde.

    Moin Sleeptri,

    Du möchtest etwas von der HV,
    dann musst du im Streitfall schon deren verschulden nachweisen.

    Also das ein Schlüssel vorhanden war und eben zu deiner Rückkehr nicht mehr.
    Das erste wäre zweckmäßigerweise im Übergabeprotokoll vermerkt.
    Und das zweite könnten Zeugen z.B. Nachbarn sein die mitbekommen haben,
    das der benötigte Schlüssel nicht auffindbar ist.

    Dann hättest du evtl. eine Chance die Kosten des Schlüsseldienstes von der HV zurückzubekommen.

    VG Syker

  • Hallo sleeptri,

    M.E. kannst du die Hausverwaltung wenn überhaupt nur dann haftbar machen,
    wenn beim Einzug / Schlüsselübergabe der Notfallschlüssel getestet wurde und somit sichergestellt war,
    das dieser Notfallschlüssel auch zur richtigen Wohnung gehört.

    VG Syker

    Im MV steht es sei ein Notfallschlüssel für die Wohnung vorhanden und darauf wird man sich doch berufen und verlassen können. Ich möchte den M. kennen, der alle möglichen und unmöglichen Einrichtungen vor Einzug testet.
    Ob in diesem Fall nicht doch die HV herangezogen werden kann?

  • Banane:

    "Im MV steht es sei ein Notfallschlüssel für die Wohnung vorhanden ..."
    - Das halte ich eher für eine Absicherung der HV, dass der M nachweislich davon Kenntnis hat.

    "und darauf wird man sich doch berufen und verlassen können."
    - Naja, aber die Möglichkeiten, die der masterschlüssel bietet, sind jedoch wohl nicht Bestandteil des MV...?

    "Ob in diesem Fall nicht doch die HV herangezogen werden kann?"
    - Deine Gedanken in des Richter's Ohren...

  • Nochmal danke für die ganzen Antworten.

    Also, im Übergabeprotokoll stehen die Schlüsselnummern die übergeben worden sind, welche auch auf dem Schlüssel selbst stehen und ich hatte mit dem Vermieter jeden Schlüssel für die Zimmertür ausprobiert, bedeutet, der Schlüssel muss wohl einmal abgemacht und ein anderer wieder drangemacht worden sein.

    Zeugen habe ich etwa 3 Mittbewohner, als auch meine Freundin die sahen, dass der Schlüssel nicht passte.

    Der Hausverwalter meint, dass ein verlorener Schlüssel keinen Notfall darstellt.
    Aber da frage ich mich halt, wenn ich jetzt medikamentenabhängig wäre und die Wohnung müsste, weil ich meine Medikamente vergessen hätte, mitzunehmen und auch den Schlüssel verloren hätte, dann wäre der Schlüsselverlust doch sehr wohl ein Notfall?

    Oder anderes Beispiel, wenn ein Rohrbruch vorhanden wäre und der Klempner einen Erstazschlüssel bräuchte, hätte die Tür auch aufgebrochen werden müssen. Das wäre dann ja wohl ebenfalls ein Notfall.

  • Hallo sleeptri, M.E. kannst du die Hausverwaltung wenn überhaupt nur dann haftbar machen,
    wenn beim Einzug / Schlüsselübergabe der Notfallschlüssel getestet wurde und somit sichergestellt war,
    das dieser Notfallschlüssel auch zur richtigen Wohnung gehört. VG Syker


    der Notfallschlüssel wird getestet???

    Sehe hier Grauzone. Steht es im MV so drin "jederzeit" , wäre es gfs. abrufbar. Allerdings hat an sich ja der Mieter den Bock hgeschossen....:D

  • ... Zeugen habe ich etwa 3 Mittbewohner, als auch meine Freundin die sahen, dass der Schlüssel nicht passte.
    Der Hausverwalter meint, dass ein verlorener Schlüssel keinen Notfall darstellt.
    Aber da frage ich mich halt, wenn ich jetzt medikamentenabhängig wäre und die Wohnung müsste, ... Das wäre dann ja wohl ebenfalls ein Notfall.


    wie zuvor gesagt, ich sehe das ähnlich wie der HV. Du brauchst Zeugen pro, nicht kontra. Du brauchst die reale Situation, keine Imaginären.

    Der Volksmünd würde sagen: dumm gelaufen

  • Im MV steht es sei ein Notfallschlüssel für die Wohnung vorhanden ...?

    würde für mich bedeuten, wenn sie im Notfall die Tür eintreten, müssen sie es selber bezahlen.

    Aber nicht nur weil du den Schlüssel verdaddelst :p

  • ja waren aber auch drei Beiträge mit Teilaspekten

    -Vertrag->bereithaltungsverpflichtung der HV
    -"Notfall"
    -Mieter verliert Schlüssel - Schloss wechseln lassen, statt Regress

    sogesehen.:cool:

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